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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird festgestellt:

Herr Heiko Blecher ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 als Vertreter der FWG aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d.Höhe ausgeschieden.

Herr Gerhard Metzger (FWG) hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Herr Ernst Gruner rückt als Ersatzperson der FWG in die Stadtverordnetenversammlung ein.

Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 99 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v.d.Höhe, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rosbach v.d.Höhe, den 08. Februar 2023

Die Gemeindewahlleiterin
Gez. Stock