Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Aufgrund von Bauarbeiten wird es erforderlich die Burggasse im Mündungsbereich der Hauptstraße vom 05.02.2023 bis voraussichtlich 05.04.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Burggasse bleibt aus der Richtung „Mauergasse“ bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 01.02.2024