| Sitzungstermin: | Dienstag, 12.12.2023, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:41 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Lilith Ernst - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Joachim Höhler - CDU
Herr Roman Lack - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
Frau Katharina Schäfer - CDU
Herr Marco See - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Jens Christopher Jacobi - FDP
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Herr Gerald Harff - FWG
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Walter Horz - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Andreas Kunkel - STIMME
Herr Dieter Kurth - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Frau Julia Ziegeler -
Mitglieder
| Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
| Herr Jörg Egerter - CDU | entschuldigt |
| Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU | entschuldigt |
| Frau Andrea Overhage - STIMME | entschuldigt |
Magistrat
| Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 12.12.2023 |
| 4 | Kleine Anfragen |
| 5 | Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", 1. Bauabschnitt, Rodheim Hier: Anordnung der Baulandumlegung |
| 6 | Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2024 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung |
| 7 | Beschluss über die Übersendung von Ergebnisniederschriften |
| 8 | Antrag der Fraktion FWG vom 02.12.2023 Streichung der Mittel für die Touristikregion Wetterau |
| 9 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 26.11.2023, Feuerwehrrente |
| 10 | Anfrage der Fraktion STIMME vom 26.11.2023, Rosbacher Kulturangebot - Kulturinitiative "Verzauberwelt Baidergasse" |
| 11 | Anfrage der Fraktion FWG vom 30.11.2023 Straßenschäden durch die umleitungsbedingte Verkehrssituation in Ober-Rosbach, Anfrage zu Schadensorten und -behebung |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Die Stadtverordnetenvorsteherin Frau Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 07.12.2023 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
Frau Hantl begrüßt aus den Besucherreihen die Ehrenmandatsträger Herrn Paul Groetsch (Stadtältester), Herrn Dr. Volker Hoffmann (Stadtältester), Herrn Gerhard Metzger (Stadtältester, Herrn Reinhard Zeidler (Stadtältester) sowie aus der Stadtverordnetenversammlung Herrn Hans-Otto Jacobi (Stadtältester) und heißt sie willkommen.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Das Protokoll der 26. Sitzung wird einstimmig angenommen.
| 3. | Mitteilungen 12.12.2023 |
Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:
Bauantrag Grundstück: Bornweg 100, Gemarkung Nieder-Rosbach
Der Legalisierung der Verschiebung und Herstellung von Stellplätzen, Lager- und Hofflächen auf dem Grundstück Bornweg 100 wurde zugestimmt.
Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen durch Kfz-Stellplätze wurde zugestimmt.
1. Abschluss eines Kiosk-Pachtvertrages für die Saison 2024 mit Herrn Paolo Orlandi
2. Änderung des § 1, Nr. 5 der Haus- und Badeordnung Ausgewiesener Raucherbereich
Der Magistrat hat beschlossen:
Für die Betreibung des Kiosks vom 01.04.2024 bis 31.10.2024 im Freischwimmbad Rodheim wird ein Pachtvertrag mit Herrn Paolo Orlandi beschlossen.
§ 1, Nr. 5 der am 05.07.2023 angepassten Haus- und Badeordnung wird geändert und lautet: „Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereich erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.“
Der Magistrat hat die Beauftragung mit 778.000,- € brutto als Pauschalfestpreis für das Herstellen einer Flüchtlingsunterkunft für 50 Personen als GÜ-Auftrag (Generalübernehmer) beschlossen.
Der Magistrat hat die Ausführung des Gebäudes mit Wärmedämmung als GEG-Mindestanforderung für 29.500,- € brutto beschlossen.
Der Magistrat hat die Beauftragung der Fundamentierung mittels Stahlträgern für 35.000,- € brutto beschlossen.
Der Magistrat hat Herrn Ernst Gruner als neues Mitglied der Betriebskommission beschlossen.
Der Entwurf des Fuß- und Radwegekonzeptes wurde erstellt und ist über die Nextcloud unter folgendem Link verfügbar.
https://rosbachnc01.rosbach-hessen.de/s/PfLCnZmpGtMbp7X
Die Mobilkommission wird sich mit dem Entwurf des Konzeptes in einer der nächsten Sitzungen beschäftigen.
Der zuständige Kreisbeigeordnete hat der Stadt Rosbach v. d. Höhe und den übrigen Städten und Gemeinden des Wetteraukreises mitgeteilt, dass sich die Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 derzeit in der finalen Phase befinde. Im Januar plane er, den Haushalt in den Kreisausschuss einzubringen. Er soll dann im weiteren Verlauf am 07. Februar 2024 in den Kreistag eingebracht werden.
Er gibt ferner die Ergebnisse der Planung wieder. Er teilt mit, dass er die Mehraufwendungen des Planjahres 2024 nicht mit den Mehrerträgen decken könne. Da der Kreis seine Liquidität in den letzten Jahren bewusst abgeschmolzen habe, würde nun keine freie Liquidität mehr zur Verfügung stehen. Begründet wird dies damit, dass die Kreis- und Schulumlage dafür außerordentlich niedrig gewesen sei.
Er teilt im Wesentlichen jedoch Folgendes mit:
Die Kreis- und Schulumlage wird sich um 3,1 Punkte von 31,1 % auf 34,2 % und die Schulumlage um 2,79 Punkte von 13,87 % auf 16,66 % erhöhen.
Er hat nicht mitgeteilt, ob die Kommunen mit dieser massiven Erhöhung auch mittelfristig planen können oder ob es sich um ein einzelnes „Ausnahmejahr“ handelt.
Für die Stadt Rosbach v. d. Höhe hat dies große Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Es ist mit Mehraufwendungen von rund 1,2 Mio. € pro Jahr im ordentlichen Ergebnis zu rechnen. Dies wird zur Folge haben, dass sämtliche Haushaltsansätze nochmals auf Einsparpotentiale untersucht werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Steueraufwendungen, die Personalaufwendungen und die Abschreibungen durch Verträge oder Gesetze bereits weitestgehend feststehen. Diese Positionen machen bereits rund 75 % der Gesamtaufwendungen aus. Die Einsparpotentiale verteilen sich auf die übrigen 25 %, welche jedoch in Teilen auch vertraglich fixiert sind (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Mieten).
In der Verwaltungsstelle „Homburger Straße 64 in Ober-Rosbach“ wurden zwei kleinere energetische Maßnahmen durchgeführt. Im Erdgeschoss wurden in den wenig genutzten Bereichen Bewegungsmelder mit LED-Leuchten angebracht. Weiterhin wurden sämtliche Heizkörperthermostate gegen sogenannte „smarte Thermostate“ getauscht. So kann sichergestellt werden, dass außerhalb der Öffnungszeiten jeder Heizkörper heruntergeregelt ist und zu den Dienstzeiten wieder hochfährt. Auch ist eine zentrale Steuerung jeder einzelnen Heizung möglich.
| 4. | Kleine Anfragen |
Es liegen keine kleinen Anfragen vor.
| 5. | Entwicklung des Baugebietes "Am Belgesbaum", 1. Bauabschnitt, Rodheim Hier: Anordnung der Baulandumlegung |
Herr Schaub, Herr Hans-Otto Jacobi, Frau Nöchel-Jacobi sowie Herr Jens Jacobi verlassen wegen Befangenheit den Saal.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/682 wird verwiesen. Der TOP wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung behandelt und Punkt 1-3 bereits beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
4. Der Magistrat wird aufgefordert, vor einem Beschluss über die Anordnung eines Umlegeverfahrens nach §46 Baugesetzbuch mögliche alternative Vorgehensweisen zu prüfen. Das Ziel ist, dass beim Beginn der Entwicklung des Baugebiets ein möglichst großer Anteil der Fläche in städtischem Eigentum ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einem Ausschuss beraten werden.
Die Baulandumlegung für die geplante Entwicklung „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt, in der Gemarkung Rodheim v. d. Höhe, Flur 9, zum Zwecke der Erschließung von neuem Bauland wird nach § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) angeordnet.
Der Baulandumlegung liegt der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplanentwurf „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt zugrunde.
Als Umlegungsstelle wird der Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe eingesetzt.
Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Werte der eingeworfenen Grundstücke. Die Werte der eingeworfenen Grundstücke sowie der zuzuteilenden Grundstücke werden von der Umlegungsstelle festgesetzt (§ 57 BauGB).
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: Durch die nördlichen Wegeseiten der Flurstücke Nr. 289 und Nr. 282/1
Im Osten: Durch den Verlauf der Rosbacher Straße
Im Süden: Durch den Kreuzweg und die Straße Wirrweg
Im Westen: Durch den Verlauf der Bahntrasse
Das Umlegungsgebiet ist in dem beigefügten Lageplan schwarz umrandet dargestellt, dieser Lageplan ist Bestandteil des Anordnungsbeschlusses.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
7 Ja-Stimmen
(4 Grüne, 3 FWG)
16 Nein-Stimmen
(4 SPD, 1 FDP, 4 STIMME, 7 CDU)
1 Enthaltung
(FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Beschlussvorschlag ab.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über die Gremienvorlage abstimmen.
15 Ja-Stimmen
(4 SPD, 1 FDP, 4 STIMME, 6 CDU)
5 Nein-Stimmen
(4 Grüne, 1 CDU)
4 Enthaltungen
(FWG)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Herr Schaub, Herr Hans-Otto Jacobi, Frau Nöchel-Jacobi sowie Herr Jens Jacobi nehmen wieder an der Sitzung teil. Das Ergebnis von TOP 5 wird mitgeteilt.
| 6. | Festsetzung der Abwasser- und Wassergebühren ab dem 1. Januar 2024 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Entwässerungssatzung und der Wasserversorgungsatzung |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2023/635-2-1 wird verwiesen. Der TOP wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung behandelt.
Bürgermeister Maar stellt zur Beschlussvorlage fest, dass die Berechnung der Gebühren ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagenkapitals nicht dem Recht entspreche und deshalb nicht zur Abstimmung stehe. Ein entsprechender Hinweis sei von der Kommunalaufsicht ergangen. Folglich ist über den in der Vorlage als - Alternativbeschluss - bezeichneten Beschlussvorschlag abzustimmen.
Alternativbeschluss zu Tz. 1 unter Einbeziehung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagenkapitals.
1. Die nachfolgend genannten Schmutzwasser- und Wassergebührensätze, gültig jeweils ab 01.01.2024, werden festgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung empfohlen:
| Schmutzwassergebühr | 2,97 € pro m³ (zuvor 2,78 €) |
| Niederschlagswassergebühr | 0,40 € pro m² (zuvor 0,41 €) |
| Wassergebühr | 2,61 € pro m3 (netto) (zuvor 2,21 €) |
Die Gebühr für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben beträgt pro angefangenem m³ 21,00 EUR (wie zuvor), mindestens jedoch 250,00 EUR (zuvor 82,00 €) pro Entleerung einer Grundstückskläreinrichtung.
1. Die Neufassung der Entwässerungssatzung (EWS) sowie der Wasserversorgungssatzung (WVS) werden beschlossen.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Alternativbeschluss des Magistrats abstimmen.
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 7. | Beschluss über die Übersendung von Ergebnisniederschriften |
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Übersendung von Ergebnisniederschriften des Magistrates und der Kommissionen gemäß § 50 Absatz 2 HGO an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung sowie an die Fraktionsvorsitzenden.
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschluss des Magistrats abstimmen.
Einstimmig Ja
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
| 8. | Antrag der Fraktion FWG vom 02.12.2023 Streichung der Mittel für die Touristikregion Wetterau |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion FWG vor.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Mittel für die Touristikregion Wetterau im Haushalt 2024 zu streichen.
Die antragstellende Fraktion bestimmt die Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss.
| 9. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 26.11.2023, Feuerwehrrente |
1. Hat es inzwischen weitere Gespräche gegeben?
Wenn ja mit welchem Ergebnis?
Am 31.10.2023 haben sich die Wehrführer, der Stadtbrandinspektor und die Verwaltung zu einem gemeinsamen Erörterungstermin betreffend des Themas Feuerwehrrente getroffen.
2. Gedenkt der Magistrat das Thema „Feuerwehrrente“ weiterzuverfolgen?
Es wurde sich gemeinsam mit den Vertretern der Feuerwehr darauf verständigt, dass die Feuerwehrrente alleine wohl nicht den gewünschten Effekt der Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung erreichen wird. Es könne aber durchaus ein Mittel sein, welches positive Anreize schaffe.
Zusammen hat man sich darauf geeinigt, ein Förderkonzept zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu erstellen und dieses in die jetzt anstehende Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans einfließen zu lassen.
| 10. | Anfrage der Fraktion STIMME vom 26.11.2023, Rosbacher Kulturangebot - Kulturinitiative "Verzauberwelt Baidergasse" |
1. Woran ist eine „stabile Kooperation“ zwischen Stadt und dem Verein gescheitert?
Für die Stadt Rosbach v. d. Höhe hat Vereins-, Sport-, Kultur- und Jugendarbeit eine besondere gesundheits-, bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Stadt Rosbach v. d. Höhe erkennt daher die Arbeit der Vereine als eine Bereicherung des städtischen Lebens an. Die Anerkennung der Bedeutung der Vereine bedingt eine angemessene ideelle und finanzielle Förderung. Grundsatz der Unterstützung ist für die Stadt Rosbach v. d. Höhe die Gleichbehandlung aller Vereine.
Wie bei allen Vereinen wurde auch die Kulturinitiative Verzauberwelt Baidergasse e. V. bei Anliegen durch das städtische Kulturbüro unterstützt. Die Stabsstelle des Bürgermeisters berät und fördert die Vereine. In den letzten Jahren fand hierzu auch ein Gespräch mit Herrn Blöcher im Rathaus und vielfältiger Email-Verkehr statt. An dem jährlichen Vereinsabend hat die Kulturinitiative Verzauberwelt Baidergasse e. V. in den letzten Jahren jedoch nur einmal teilgenommen. Auch die regelmäßigen Schulungsangebote durch die Stadt Rosbach v. d. Höhe wurden von dem Verein nicht wahrgenommen. Eingeladen wurde die Kulturinitiative Verzauberwelt Baidergasse e. V. immer. Alle Vereine können im Rahmen der Vereinsförderung Anträge auf Zuschüsse stellen, was die Kulturinitiative Verzauberwelt Baidergasse e. V. regelmäßig erfolgreich tat. In den Schaukästen der Stadtverwaltung wurde Werbung für Veranstaltungen der Kulturinitiative Verzauberwelt Baidergasse e. V. ausgehängt.
Als Stadtverwaltung haben wir wie bei jedem Verein alles für eine stabile Kooperation gemacht.
2. Woran lag es, dass die „Verzauberwelt“ bei der Veranstaltungsreihe „Kultur an der Wasserburg“ nicht zum Zuge kam?
1. Gab es ein Angebot der Stadt zur Beteiligung?
Seit 2021 werden allen Vereinen die Bühne (inkl. Werbung, Bestuhlung, Bauhofleistungen, etc.) bei der Veranstaltungsreihe „Kultur an der Wasserburg“ kostenfrei angeboten. Hierzu werden alle Vereine angeschrieben. Die Kulturinitiative Verzauberwelt Baidergasse e. V. hat dieses Angebot nicht angenommen.
2. Gab es ein Mitwirkungsangebot seitens der „Verzauberwelt“?
Nein.
3. Ist die Behauptung richtig, dass das Ordnungsamt die „Kulturinitiative“ wegen Verstoßes gegen Corona-Regeln anzeigte, die Anzeige aber vor Gericht keinen Bestand hatte?
Das Ordnungsamt der Stadt Rosbach hat die Kulturinitiative „Verzauberwelt Baidergasse“ nicht angezeigt. Da allerdings im Vorfeld der Veranstaltung rechtliche Fragen hinsichtlich der Corona-Vorgaben zu klären waren, waren sowohl das Ordnungsamt, das Rechtsamt als auch das Gesundheitsamt des Wetteraukreises als zuständige Behörden in den Vorgang mit eingebunden. Durch Berichte in der Wetterauer Zeitung sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang der Veranstaltung wurde das Geschehen auch öffentlich gemacht. Das Bußgeldverfahren wurde entsprechend vom Wetteraukreis als zuständige Behörde gem. der seinerzeit aktuellen CoronaVO - ohne Zutun der Stadt Rosbach - eingeleitet und durchgeführt.
4. Wie bewertet der Magistrat die Aussage, „es gibt keine kulturelle Zukunft in Rosbach, was die Soziokultur angeht“?
Auch nach der Auflösung der Kulturinitiative Verzauberwelt Baidergasse e. V. wird es selbstredend eine kulturelle Zukunft in Rosbach v. d. Höhe geben.
Viele Vereine aus den drei Stadtteilen leisten hervorragende Arbeit auf dem kulturellen Gebiet. Rosbach v. d. Höhe hat ein starkes Vereinsleben und viele attraktive sowie vielfältige Kulturangebote. Bei dieser Gelegenheit möchte der Magistrat allen Engagierten danken, die sich in unserer Stadt für kulturelle Belange einbringen oder eingebracht haben.
Auch das städtische Kulturangebot stärkt die Kulturlandschaft in Rosbach v. d. Höhe. Über das Jahr finden vielfältige Veranstaltungen statt, die von Bürgerinnen und Bürgern aber auch von Menschen aus anderen Kommunen gerne angenommen werden. Für die programmatische Ausrichtung erhält die Stabsstelle des Bürgermeisters regelmäßig viel Lob aus der Bevölkerung. Es wird darauf geachtet, dass möglichst viele Kulturbereiche abgedeckt werden.
| 11. | Anfrage der Fraktion FWG vom 30.11.2023 Straßenschäden durch die umleitungsbedingte Verkehrssituation in Ober-Rosbach, Anfrage zu Schadensorten und -behebung |
In den bisherigen Pressemitteilungen der Stadt zu der umleitungsbedingten Verkehrssituation ist von Straßenschäden die Rede.
Welche Schäden an welchen Schadensorten sind dies? Wie ist die Schadensbehebung ge-regelt? Wer wird dafür aufkommen?
Bislang liegen folgende Schadensmeldungen vor:
Aufgrund des Gefahrenpotenzials wurden 3 Schäden in der Straßenoberfläche der Diesel-straße kurzfristig durch das Personal des Bauhofs provisorisch behoben.
Alle Straßenschäden wurden an Hessenmobil weitergegeben mit der Bitte diese zu beseiti-gen.
Bislang sagt Hessenmobil die Beseitigung der aufgetretenen Schäden im Bereich der ausge-wiesenen Umleitungsstrecke zu. Da allerdings auch der Verkehr in den umliegenden Straßen aufgrund der Hessenmobil-Baustelle stark gestiegen ist, werden auch auftretende Schäden außerhalb der Umleitungsstrecke an Hessenmobil weitergegeben mit der Aufforderung diese zu sichten und zu beheben.
Die Stadtverordnetenvorsteherin Frau Hantl bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Mandatsträgern für den Einsatz in 2023 und wünscht ein schönes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage sowie einen gesundes neues Jahr 2024.
Rosbach v. d. Höhe, den 05.01.2024
| Katharina Hantl | Julia Ziegeler |
| Vorsitz | Schriftführung |