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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 10.12.2024, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:40 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Joachim Höhler - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Gerd Merkel - FWG

ab 20:45

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Frau Claudia Hetjes - SPD

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Gerd Bourda - STIMME

Herr Walter Horz - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Herr Andreas Kraus -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Frau Katharina Schäfer - CDU

entschuldigt

Herr Christoph Käding - STIMME

entschuldigt

Frau Andrea Overhage - STIMME

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 10.12.2024

4

Kleine Anfragen 10.12.2024

5

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterdirektwahl und über mögliche Einsprüche gem. § 50 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

6

Amtseinführung des Bürgermeisters Steffen Maar in seine 2. Amtszeit

7

Amtseinführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung eines ehrenamtlichen Stadtrates

8

Ernennung zum Ehrenstadtbrandinspektor

9

Haushaltsführung 2025

Einbringung des Entwurfes des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2028

10

Schließzeiten Kindertageseinrichtungen 2025/2026

11

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, FDP und FWG, Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

12

Anfrage der Fraktion SPD vom 30.11.2024, stadteigene Grundstücke im Bereich Obergärten II

13

Anfrage der Fraktion SPD vom 30.11.2024, Sanierung Altes Rathaus; Sales und Lease Back

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 04.12.2024 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiter-hin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig ver-sammelt sind.

Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, die Tagesordnungspunkte 5 und 10 ohne Aussprache zu behandeln.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates:

Einstimmig ja bei 1 Enthaltung

2.

Genehmigung des Protokolls

Einwände gegen das Protokoll vom 19.11.2024 ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja bei einer Enthaltung.

3.

Mitteilungen 10.12.2024

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Befreiungsantrag

Grundstück: Wehrheimer Pfad 17, Gemarkung Ober-Rosbach

Vorhaben: Genehmigungsfreie Errichtung eines Aufzugs und Erweiterung einer Garage, Überschreitung der Baugrenze - isolierte Befreiung -

Der Magistrat hat dem isolierten Befreiungsantrag zur Errichtung eines Aufzugs sowie der rückwärtigen Erweiterung einer Garage und der damit verbundenen Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze im Wehrheimer Pfad 17 zugestimmt.

Verkauf von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Südumgehung Ost, 2. BA"

Hier: Verkauf eines Grundstücks an die MS Immobilien GmbH

Die Stadt verkauft das Gewerbegrundstück Gem. Ober-Rosbach, „Siemensstraße“ mit ca. 3.213 m², an die MS Immobilien GmbH, Göllingsweg 5, 61191 Rosbach v. d. Höhe. Der Kaufpreis beträgt 481.950 € (150,00 €/m²).

Im Kaufpreis sind die Abwasser-, Wasser- und Erschließungsbeiträge enthalten.

Der Verkauf ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Der Käufer hat das Grundstück mind. mit dem Hauptgebäude entsprechend der vorliegenden Planung innerhalb von 4 Jahren ab Bebaubarkeit (Fertigstellung der Erschließung) zur Errichtung des Hauptbetriebssitzes zu bebauen. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Bauverpflichtung steht der Stadt ein Rückforderungsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zzgl. den vom Käufer bereits aufgewendeten Kosten für das Bauwerk zu. Alternativ dazu kann die Stadt eine Strafzahlung in Höhe von 75,00 €/m² fordern. Die Entscheidung im Einzelfall liegt im Ermessen der Stadt. Der Grundstückseigentümer trägt im Fall der Rückübertragung alle Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer.

Weiterhin wird der Stadt ein unbefristetes Vorkaufsrecht eingeräumt.

Die Bedingungen werden entsprechend im Grundbuch gesichert. Sie treten im Rang hinter die Grundschuld der finanzierenden Bank zurück.

Grundhafte Sanierung Feuerwehr Rosbach - Objektplanung

Der Magistrat hat dem Wechsel des Ingenieurbüros zugestimmt und die Beauftragung für die Leistungsphasen 5-9 für 141.889,25 € brutto beschlossen.

Aufstockung Hainerweg 10 / 12 - Kündigung Fa. Suppro Rohbauarbeiten

Der Magistrat hat die einvernehmliche Einigung mit der Firma Suppro beschlossen. Er stimmt der Zahlung von max. 60.000 € brutto für die erbrachte Teilleistung zu.

Freibad Rodheim

Hier: Anschaffung eines Kartenautomaten als Ergänzung zu den Online-Tickets

Die Anschaffung und Installation eines Kartenautomaten für das Freibad Rodheim als Ergänzung zu den Online-Tickets und die Nachrüstung eines Geländers am Gruppenzugang wurde beschlossen.

4.

Kleine Anfragen 10.12.2024

Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion SPD zur Thema Baugebiet „Am Belgesbaum“ vor.

In der Beantwortung der Anfrage der Fraktion SPD vom 01.09.2024 heißt es:

„Ende Mai 2024 hat das RP die Stadt dann darüber informiert, dass eine Anwaltskanzlei im Auftrag der Eigentümerin des derzeitigen Marktgrundstückes Im Seelhof 1 Einwände erhoben hat. Der Sachverhalt musste vor Einleitung des Zielabweichungsverfahrens geklärt werden. Zu den Einwänden wurde, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, Stellung bezogen. Der Antrag auf Zielabweichung soll nun im Oktober mit dem RP endabgestimmt werden. Der Einleitung des Zielabweichungsverfahrens durch das RP, sollte aus Sicht der Verwaltung danach nichts mehr im Wege stehen.“

Wir fragen den Magistrat:

Um welche Einwände der Eigentümerin handelt es sich und konnte das Zielabweichungsverfahren nach Endabstimmung mit dem RP inzwischen eingeleitet werden?

Antwort:

Es handelt sich um wirtschaftlich motivierte Einwände betreffend der Verlagerung des bestehenden REWE-Marktes.

Das Zielabweichungsverfahren ist zwischenzeitlich eingeleitet und soll im ersten Quartal 2025 auf der Tagesordnung der Regionalversammlung behandelt werden.

5.

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterdirektwahl und über mögliche Einsprüche gem. § 50 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/892 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 22.09.2024 durchgeführte Bürgermeisterdirektwahl für gültig.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6.

Amtseinführung des Bürgermeisters Steffen Maar in seine 2. Amtszeit

Die formelle Amtseinführung erfolgt durch die Stadtverordnetenvorsteherin, Frau Katharina Hantl, mit der Einführung und Verpflichtung gem. 46 Abs. 1 HGO.

Sie verpflichtet Herrn Steffen Maar durch Handschlag zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung seiner Aufgaben und zur Verschwiegenheit.

Der Erste Stadtrat, Herr Stephan Schmidthals, überreicht sodann die Ernennungsurkunde gem. § 46 Abs. 2 HGO. und verließt den Text der Urkunde.

Es erfolgt die Abnahme des Diensteides durch die Stadtverordnetenvorsteherin.

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

Herr Maar wiederholt den Diensteid und bekräftigen dies durch Erheben der rechten Hand.

Die Amtseinführung ist ein formaler Akt, der die Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des hauptamtlichen Bürgermeisters mit den Worten wie folgt abschließt.

„Nach Ihrer Wahl, der Ernennung, der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung und der Vereidigung werden Sie zum hauptamtlichen Bürgermeister für die am 17.03.2025 beginnenden 2. Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Ich stelle fest, dass Sie, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in Ihr hohes Amt eingeführt worden sind."

Die formalen Dokumente werden ausgehändigt und unterzeichnet.

7.

Amtseinführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung eines ehrenamtlichen Stadtrates

Herr Stadtrat Ernst Gruner ist am 02.11.2024 leider verstorben.

Gemäß dem Wahlvorschlag der Fraktion FWG rückt Herr Gerald Harff in den Magistrat der Stadt nach.

Herr Harff hat auf sein Stadtverordnetenmandat verzichtet und die Wahl in den Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe angenommen.

Herr Bürgermeister Maar händigt Herrn Harff die Ernennungsurkunde aus. Er verliest den Text der Urkunde.

Die Stadtverordnetenvorsteherin verpflichtet Herrn Harff durch Handschlag zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung seiner Aufgaben und zur Verschwiegenheit.

Der Amtsverschwiegenheit unterliegen alle dem ehrenamtlich Tätigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit bekanntgegebenen Angelegenheiten.

Es erfolgt die Abnahme des Diensteides durch die Stadtverordnetenvorsteherin.

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde.“

Herr Harff wiederholt den Diensteid und bekräftigen dies durch Erheben der rechten Hand.

Die Amtseinführung ist ein formaler Akt, der die Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des ehrenamtlichen Stadtrats mit den Worten wie folgt abschließt.

„Nach Ihrer Wahl, der Ernennung, der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung und der Vereidigung sind Sie nunmehr ehrenamtlicher Stadtrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe. Ich stelle fest, dass Sie, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in Ihr hohes Amt eingeführt worden sind."

Die formalen Dokumente werden ausgehändigt und unterzeichnet.

Frau Johanna Gruner, Herr Eduard Paduch und Frau Iris Hübner haben auf das Nachrücker-Mandat der FWG in die Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Herr Gerd Merkel rückt für Herrn Harff heute Abend in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Die formalen Dokumente werden ausgehändigt und unterzeichnet.

8.

Ernennung zum Ehrenstadtbrandinspektor

Herr Bürgermeister Maar händigt die Ehrenurkunde an Herrn Ingo Schneider aus und verliest den Text der Urkunden.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl bedankt für das große ehrenamtliche Engagement und stellt die Zeiten der zu Ehrenden dar.

Als Funktionsträger verschiedener Ämter in der Freiwilligen Feuerwehr war Herr Schneider als Ehrenbeamter berufen worden.

Er übte folgende Ämter aus:

Stellvertretender Wehrführer Rodheim:

1987 bis 1994 (7 Jahre)

Stadtbrandinspektor:

1994 bis 1998 (4 Jahre)

Stellvertretender Stadtbrandinspektor:

1998 bis 2016 (18 Jahre)

(zeitgleich) Wehrführer Rodheim:

2002 bis 2007 (5 Jahre).

Somit hat Herr Schneider insgesamt 22 Jahre das Amt des stellvertretenden Stadtbrandinspektors und des Stadtbrandinspektors innegehabt und wird somit zum Ehrenstadtbrandinspektor ernannt.

9.

Haushaltsführung 2025

Einbringung des Entwurfes des Haushaltes/ der Haushaltssatzung 2025 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2028

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/885-1 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung verweist den Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2025 zur weiteren Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss. Die Ortsbeiräte sind zu beteiligen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

10.

Schließzeiten Kindertageseinrichtungen 2025/2026

Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2024/882 wird verwiesen.

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat beschließt für das Kindergartenjahr 2025 / 2026 folgende Schließungszeiten für die Kinderbetreuungseinrichtungen:

  • Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rosbach schließen in den letzten drei Wochen der Sommerferien von Montag 28. Juli 2025 bis Freitag 15. August 2025 (Grundsatzbeschluss vom 31.08.2022).

Ein Notdienst, während der Sommerferien-Schließzeit steht bei ausreichendem Bedarf in dringenden Fällen für 1 bis 6 jährige Kinder zur Verfügung.

Für die Teilnahme der Kinder wird eine Kaution in Höhe von 200 €/pro Familie erhoben.

Es gibt einen Desinfektionstag am Freitag, den 25. Juli 2025. Alle Einrichtungen haben an diesem Tag geschlossen. Ein Notdienst wird für diesen Tag nicht angeboten.

  • Jeder Einrichtung stehen im Jahre 2025 zwei Konzeptionstage zur Verfügung. Diese Termine werden einrichtungsintern in Absprache mit dem Elternbeirat festgelegt und rechtzeitig veröffentlicht.
  • Es gibt einen einrichtungsübergreifenden pädagogischen Tag am Dienstag, den 10.06.2025. Dieser Termin wurde bereits dem Stadtelternbeirat bekannt gegeben. Ein Notdienst wird nicht angeboten.
  • An dem Tag der Personalversammlung schließen alle Kindertageseinrichtungen um 14:30 Uhr.
  • Für den Tag des Betriebsausflugs am Freitag, den 23.05.2025 wird kein Notdienst angeboten.
  • Zum Jahreswechsel 2025 / 2026 bleiben alle Einrichtungen von Mittwoch 24. Dezember 2025 bis einschließlich Freitag 02. Januar 2026 geschlossen. Erster Kita Tag ist Montag, der 05.01.2026. Ein Notdienst wird nicht angeboten.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Beschussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

11.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, FDP und FWG, Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN, FDP und FWG vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe auf, auf den Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie den Hessischen Städtetag einzuwirken, in Anhörungen des Hessischen Landtags die von der Landesregierung geplante Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Bezug auf das Auszählverfahren und Bürgerentscheide entschieden abzulehnen.

Demokratie auf kommunaler Ebene bedeutet nach Meinung der Stadtverordneten auch das zur Geltung bringen einer Vielzahl unterschiedlicher Werte, Überzeugungen, Ansichten und Interessen durch verschiedene Parteien, Gruppierungen und Personen in den örtlichen Gremien zu fördern. Hierbei sollten die Positionen und der Wille der Wählerinnen und Wähler möglichst vollständig und differenziert abgebildet werden. Diese Vielfalt zu sichern ist Pflicht aller demokratisch gewählten Volksvertreter/-innen und kein lästiges Übel, das mit geändertem Auszählverfahren zu Lasten kleinerer Parteien und Gruppierungen eingeschränkt werden müsse. Vielfalt bedeutet auch keine Zersplitterung, die die Funktionsfähigkeit eines Kommunalparlaments gefährdet. Außerdem würde das geänderte Auszählungsverfahren das Verfassungsprinzip der Gleichwertigkeit der Stimmen einschränken, da es große Parteien unangemessen bevorzugt.

Darüber hinaus sieht die Stadtverordnetenversammlung auch die geplanten Änderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden kritisch. Die Entscheidungs- und Handlungsspielräume für kommunale Gremien sind bereits durch vielfältige Entscheidungen zu ihren Lasten auf übergeordneter Ebene eingeschränkt. Deshalb sind vor allem auf lokaler Ebene diese Instrumente der direkten Demokratie wichtig und sollten nicht weiter behindert werden.

Die Fraktion SPD legt einen konkurrierenden Hauptantrag vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschießen:

1.

Die Landesregierung wird aufgefordert, in Angleichung an die Bundestagswahl das Sitzzuteilungsverfahren gemäß § 22 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) auf das Verfahren von Sainte-Lague/Schepers umzustellen.

2.

Das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Lague/Schepers ist auch bei mittelbaren Wahlen gemäß § 55 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) anzuwenden.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den konkurrierenden Hauptantrag der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

(4 SPD)

20 Nein-Stimmen

(4 GRÜNE, 3 STIMME, 8 CDU, 5 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FWG abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

(4 Grüne, 3 FDP, 5 FWG)

15 Nein-Stimmen

(4 SPD, 3 STIMME, 8 CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Antrag ab.

12.

Anfrage der Fraktion SPD vom 30.11.2024, stadteigene Grundstücke im Bereich Obergärten II

1. Gemäß der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion CDU vom 04.04.2024 ist die Stadt im Bereich Obergärten II Eigentümerin von. Grundstücken in einer Größe von insgesamt 34.105 m2. Gemäß der Beantwortung einer ähnlichen Anfrage der Fraktion SPD vom 26.11.2020 heißt es hingegen, dass die Stadt dort im Eigentum von Grundstücken im Umfang von rund 31.500 m2 ist. Wie erklärt sich diese Diskrepanz von ca. 2.600 m2?

2020 wurde die Zuwegung zum Sportplatz und zum ehemaligen Tenniscenter als vorhandene Erschließungsstraße definiert und die Fläche nicht mit eingerechnet. In 2024 wurde die Fläche mit eingerechnet. Zusätzlich wurde zwischenzeitlich eine landwirtschaftliche Fläche von 411 m² im Plangebiet erworben, um darüber den Mischwasserkanal Gewerbegebiet an die Obergärten anschließen zu können. Daraus hat sich die Differenz ergeben.

2. Welcher Gesamterlös - und wie setzt er sich zusammen - könnte gemäß aktuellen Marktpreisen erzielt werden, wenn die städtischen Grundstücke im Zuge einer Wohnungsbauentwicklung Obergärten II veräußert werden?

Unter Berücksichtigung aktueller Marktpreise können ca. 4,8 Mio € durch den Verkauf der städtischen Flächen erzielt werden. Genauere Angaben zur Zusammensetzung der Gesamteinnahmen können derzeit nicht vorgenommen werden, da dafür zum jetzigen Zeitpunkt die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen noch nicht vorliegen.

3. Wie ließe sich das Gebiet Obergärten II abschnittsweise zu einem Wohnbaugebiet entwickeln, so dass der Spielbetrieb des SV 98 zunächst

aufrecht erhalten bleibt?

In einem ersten Abschnitt könnte der Bereich nördlich des derzeitigen Sportgeländes vom Einfahrtsbereich an der L 3352 bis zur ersten Wirtschaftswegekreuzung entwickelt werden. Hierbei handelt es sich um fast ausschließlich städtisches Gelände. In weiteren Abschnitten könnte es von dort bis zur Bahnlinie im Westen weiterlaufen und anschließend oder in einem Zuge nach Süden. In einem letzten Abschnitt könnte das derzeitige Fußball-Areal zu Wohnbauflächen umgewandelt werden.

4. Wie hoch wären die Grundstückserlöse in diesem Fall?

Wenn zunächst alle Abschnitte außer dem des derzeitigen Sportgeländes entwickelt werden, könnten Grundstückserlöse in Höhe von ca. 2,8 Mio € erzielt werden.

13.

Anfrage der Fraktion SPD vom 30.11.2024, Sanierung Altes Rathaus; Sales und Lease Back

1. Wie hoch schätzt das Bauunternehmen die Sanierungskosten des Alten Rathauses ein?

Die grob geschätzten Kosten belaufen sich auf 6 Mio. Euro mit allen Sicherheitszuschlägen. Es liegt keine ausgearbeitete Kostenschätzung nach DIN-276 oder gar eine Kostenberechnung vor.

2. Was macht aus Sicht des Bauunternehmens die Balkensanierung technisch so anspruchsvoll?

Anspruchsvoll sei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude nicht einstürzt während der Arbeiten. Die Balken müssten einzeln entnommen, aufgearbeitet und wieder eingebaut werden.

3. Teilt das Landesamt für Denkmalpflege diese Einschätzung?

Das Landesamt wurde nicht nach seiner Einschätzung gefragt.

4. Hat das Bauunternehmen die• Kosten für die Balkensanierung näher spezifiziert?

Die Kostenkalkulation liegt der Stadt nicht vor. Die Interessenten wollten, bevor sie noch mehr Arbeit, Zeit und Geld in das Projekt stecken, zunächst wissen, ob das Projekt überhaupt zu den vorliegenden Konditionen durchgeführt werden könnte.

5. Ist die Komplexität der Balkensanierung in den aktuellen Schätzkosten für den Sanierungsaufwand schon enthalten?

In der ursprünglichen Kostenschätzungen sind Pauschalwerte einzelner Gewerke ermittelt worden. Die Komplexität der Balkensanierung ist hierbei nur pauschal erfasst.

Aus GRV/2023/640-1-1:

Die Untersuchung und Begutachtung an der hölzernen Bausubstanz hat ergeben, dass die Schädigung der Gebäudestruktur noch größer ist als ursprünglich erwartet.

Auf Grundlage des Gutachtens „Schädigung am Gebäude“ wurde eine Kostenschätzung für die Statik des Gebäudes erstellt. Diese wurde mit den Schätzungen der anderen Fachdisziplinen in einer Gesamtschätzung für das Gebäude zusammengefasst.

Die Schätzung für das alte Rathaus (Stand: 07.06.2023) schließt mit 3.300.000 € brutto. Die Schätzung für das Sommerhaus schließt mit 385.000 € brutto. Insgesamt also 3.685.000 €. Hierbei ist herauszustellen das es sich um eine erste Schätzung handelt. Wie in der Mitteilungsvorlage GRV/2021/075-1-1 vom Juli 2023 dargestellt und ja nach Beginn der Umsetzung der Baumaßnahme, könnte die Gesamtsumme nochmals mit 15 – 30 % beaufschlagt werden (insgesamt also ca. 4,8 Mio. €).

6. Wie wurde die monatliche Miete von rund 40.000 € bei einer-Sales- and-LeaseBack Lösung begründet? •

Die Miete ergibt sich aus dem Invest von 6 Mio. Euro, einem Refinanzierungszinssatz von 3,5 % zzgl. Tilgung und einer gewissen Renditeerwartung. Weiterhin liegt dem zu Grunde, dass das Gebäude nach Ablauf von spätestens 50 Jahren wieder der Stadt Rosbach v. d. Höhe heimfällt.

7. Haben beide Interessenten diese Miethöhe genannt oder nur einer?

Es ist eine Interessengruppe von zwei Personen. Beide waren anwesend.

8. Gibt es ein schriftliches oder nur ein mündliches, unverbindliches Angebot?

Das Angebot wurde nur mündlich erörtert, um die Machbarkeit zunächst zu überprüfen.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl schließt die Stadtverordnetenversammlung und bedankt sich für das Engagement. Sie freut sich, alle nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen und wünscht frohe Weihnachten.

Im Anschluss an die Stadtverordnetenversammlung findet der parlamentarische Abend statt, zu dem die Stadtverordnetenvorsteherin ganz herzlich einlädt.

Rosbach v. d. Höhe, den 20.01.2025

Katharina Hantl

Andreas Kraus

Vorsitz

Schriftführung