Am 15. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. Bis spätestens zum 28. Februar werden die Wahlbenachrichtigen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt. Sie dienen als Bestätigung, dass die betroffene Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist, des Weiteren finden sich darauf Angaben zum Wahllokal und Hinweise zur Briefwahl.
Sollten Sie bis zu dem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt – in diesem Falle an das Bürgerbüro der Stadt!
Für diejenigen, die am Wahlsonntag nicht die Möglichkeit haben, im Wahllokal zu wählen, oder die ihren Stimmzettel lieber zuhause ausfüllen möchten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Briefwahl. Hierzu ist die Beantragung eines sogenannten „Wahlscheins“ notwendig.
Wie in den vergangenen Jahren können Sie neben der persönlichen oder postalischen Variante Ihren Wahlschein auch über das Internet beantragen.
Der Hinweis zur Briefwahl samt Link zum Wahlscheinantrag befindet sich auf der Startseite der Rosbacher Homepage, die unter www.rosbach-hessen.de erreichbar ist.
Zudem befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code. Diesen können Sie einfach mit einem Smartphone oder Tablet einscannen und landen so direkt auf der Antragseite für den Internet-Wahlschein.
Datenschutz und IT-Sicherheit sind dabei selbstverständlich stets gewährleistet.
Rosbach v.d.Höhe, den 04.02.2026