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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Dienstag, 06.12.2022, 20:05 Uhr

Raum, Ort:

Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal

Sitzungsbeginn:

20:05 Uhr

Sitzungsende:

21:55 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Frau Katharina Hantl - CDU

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Michaela Colletti - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Minh Goertz - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU

Herr Roman Lack - CDU

Herr Heiko Müller - CDU

Frau Katharina Schäfer - CDU

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Jens Christopher Jacobi - FDP

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Frau Beate Karschny - FWG

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Rainer Schaub - FWG

Herr Walter Soff - FWG

Herr Peter Kopp - SPD

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Herr Christoph Käding - STIMME

Herr Andreas Kunkel - STIMME

Herr Dieter Kurth - STIMME

Frau Andrea Overhage - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU

Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Stadtrat Matthias Kopp - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Verwaltung

Herr Andreas Kraus -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Herr Harry Paduch - CDU

entschuldigt

Herr Heiko Blecher - FWG

entschuldigt

Herr Christian Thiel - SPD

entschuldigt

Herr Walter Horz - STIMME

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen 06.12.2022

3.1

Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.09.2022

3.2

Grundschulbetreuung - Sachberichte für der Grundschulbetreuungen der Grundschulen in Rosbach und Rodheim für das Schuljahr 21/22

4

Kleine Anfragen 06.12.2022

5

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Bebauungsplan OR/28 "In der Preul"- Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag mit der Werner Wohnbau GmbH & Co. KG -

6

Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte der Stadt Rosbach v.d. Höhe in der Entgeltgruppe S 8a TVöD

7

Unterbringung von Flüchtlingen

1. Verwendung der Brüder-Grimm-Straße 2 als Notunterkunft

2. Festlegung der Freifläche des Grundstücks Am Bahnhof 8 als Container-Standort

8

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und STIMME vom 17.11.2022

Gewerbegebiet Südumgehung OST: Bewerbung der Klarsichtverpackung GmbH

9

Antrag der Fraktion STIMME vom 27.11.2022

Teilnahme am Wettbewerb der Klima-Kommunen

10

Anfrage der Fraktion STIMME vom 27.11.2022

Überarbeitung der Friedhofssatzung

11

Anfrage der Fraktion STIMME vom 27.11.2022

Photovoltaik-Freiflächen-Anlage

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1 .

Eröffnung der Sitzung

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 01.12.2022 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.

Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Ältestenrat vorschlägt, den Tagesordnungspunkt 5 ohne Aussprache zu behandeln.

Weiterhin soll die Redezeit für den Tagesordnungspunkt auf 15 Minuten pro Fraktion erhöht werden.

Bezüglich des Tagesordnungspunktes 8 wird darum gebeten, in den Redebeiträgen keine vertraulichen Informationen über das Unternehmen zu verwenden.

Abstimmung über den Vorschlag des Ältestenrates.

Einstimmig ja

2 .

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2022 wird einstimmig angenommen.

3 .

Mitteilungen 06.12.2022

Herr Bürgermeister Maar informiert über folgende Punkte:

Bauantrag Grundstück: Neuer Weg 4, Gemarkung Ober-Rosbach,

Vorhaben: Umbau einer Scheune zu Wohnzwecken

Der Magistrat hat dem Umbau einer Scheune zu Wohnzwecken im Neuen Weg 4 zugestimmt.

Dem Abweichungsantrag von der hessischen Garagenverordnung zur Verkürzung der Einfahrtslänge auf 0,25 bis 0,5 m wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass Seitenspiegel in der Torlaibung der Garage oder beim Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite angebracht werden, sodass eine volle Sicht auf die Verkehrsfläche entsteht.

Richtlinie für die Beregnung und Beleuchtung der Fußballplätze

Der Magistrat hat neue Richtlinien zur Beregnung und Beleuchtung der Fußballplätze beschlossen.

Die Richtlinie stellt verbindliche Regeln für die Bewässerung der Rasenplätze und für den Betrieb der Flutlichtanlagen durch die Vereine auf und dient einem sparsamen und effizienten Einsatz von Wasser und Strom bei der Pflege und beim Betrieb der Fußballplätze.

Die bereits bestehenden Regularien der Wasserampel der Stadt Rosbach v. d. Höhe werden durch die Richtlinie und deren Zielsetzung einer Einsparung von Wasser ergänzt.

Genehmigung eines Überlassungsvertrages im Umlegungsgebiet "Die Sang" Gemarkung Ober-Rosbach

Der Magistrat hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat hat als Umlegungsstelle des Notars beurkundeten Überlassung des Grundstücks in der Gemarkung Ober-Rosbach, Landwirtschaftsfläche, An der Leimenkaut, genehmigt.

Schwimmbad Rodheim

Mit einem externen Dienstleister ist ein Vertrag für das Jahr 2023 für das erforderliche Fachpersonal zum technischen Betrieb des Bades sowie der notwendigen Beckenaufsicht abzuschließen.

Für die Saison 2024 ist eine erneute Stellenausausschreibung in der Fachpresse für eigenes Personal durchzuführen.

Spielplatz Sang - Kündigung Fa. Rosskopf

Der Magistrat hat die Kündigung des Auftrags für die Mangelbeseitigungsarbeiten am Mehrgenerationenspielplatz in der Sang beschlossen.

Der Magistrat hat die erneute Ausschreibung der Galabauarbeiten, entsprechend der Empfehlungen des Landschaftsarchitekten LS², beschlossen.

Schließzeiten Kindertageseinrichtungen 2023/2024

Der Magistrat hat für das Kindergartenjahr 2023 / 2024 folgende Schließungszeiten für die Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen:

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rosbach schließen in den letzten drei Wochen der Sommerferien vom 14. August 2023 bis 01. September 2023 (Grundsatzbeschluss vom 31.08.2022).

Ein Notdienst, während der Sommerferien-Schließzeit, steht bei ausreichendem Bedarf in dringenden Fällen für 1- bis 6-jährige Kinder zur Verfügung.

Für die Teilnahme der Kinder wird eine Kaution in Höhe von 200 €/pro Familie erhoben.

Es gibt einen Desinfektionstag. Alle Einrichtungen haben an diesem Tag geschlossen. Ein Notdienst wird für diesen Tag nicht angeboten.

Jeder Einrichtung stehen im Jahre 2023 zwei Konzeptionstage zur Verfügung. Diese Termine werden einrichtungsintern in Absprache mit dem Elternbeirat festgelegt und rechtzeitig veröffentlicht.

Ebenso wird es einen einrichtungsübergreifenden pädagogischen Tag geben, welcher ebenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt ist und zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben wird. Dieser ist mit dem Stadtelternbeirat abzusprechen. Ein Notdienst wird nicht angeboten.

An dem Tag der Personalversammlung schließen alle Kindertageseinrichtungen um 14:30 Uhr.

Für den Tag des Betriebsausflugs wird kein Notdienst angeboten.

Zum Jahreswechsel 2023 / 2024 bleiben alle Einrichtungen vom 25. Dezember 2023 bis einschließlich 29. Dezember 2023 geschlossen. Erster Kita Tag ist der 02.01.2024. Ein Notdienst wird nicht angeboten.

Adolf-Reichwein-Preis

Die Stadt Rosbach v.d.Höhe verleiht gemeinsam mit dem Heimatgeschichtsverein 1984 Rosbach v.d.Höhe e.V. jährlich einen Adolf-Reichwein-Preis an Jugendliche. Er zeichnet Projekte und Vorhaben aus, bei denen Jugendliche sich im Sinne von Adolf Reichweins Schaffen einsetzen. Das Preisgeld beträgt 3.000 € und wird hälftig zwischen den beiden Projektpartnern aufgeteilt.

Mitgliedschaft Hessischer Waldbesitzerverband

Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am 30.11.2022 für eine Mitgliedschaft im Hessischen Waldbesitzerverband ausgesprochen. Ziele des Hessischen Waldbesitzerverbands sind Schutz des Eigentums, des Selbstverwaltungsrechts sowie Vertretung der wirtschaftlichen Interessen.

Bearbeitungsstand von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung

Anfrage der Fraktion SPD vom 12.6.2022

Umsetzung Online-Zugangsgesetz OZG

1.

Wie erklärt die eKOM21, dass die Prozesse zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes nicht so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass die Umsetzung des OZG bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann?

Die ekom21 erklärt die Verzögerung mit der Bereitstellung der EfA Prozesse (Einer für Alle Prinzip). Diese können nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, so dass die Umsetzung des OZG nicht bis Ende 2022 abgeschlossen werden kann.

2.

Hat die eKOM21 darüber informiert, bis wann welche Prozesse zur Verfügung stehen?

Die ekom21 informiert allgemein über Verzögerungen und Stand der Bereitstellungen von Prozessen. Die Information, wann welche Prozesse umgesetzt wurden, sind dann mit der Bereitstellung der Prozesse im OZG Dashboard ersichtlich.

3.

Wie viele der angestrebten Prozesse dürften bis Ende dieses Jahres tatsächlich umgesetzt sein?

Bis Ende des Jahres sollen laut ekom21 mehr als 150 Leistungen im OZG Dashboard abrufbar sein. Stand 10.11.2022 sind im OZG Dashboard 92 Prozesse verfügbar. Nicht alle Prozesse sind für Rosbach v. d. Höhe relevant, da eine Vielzahl von Prozessen beim Wetteraukreis oder beim RP bearbeitet werden, da dort die Zuständigkeit der Themen liegt. Von den 50 Prozessen im OZG Dashboard und den 30 Prozessen in anderen Fachverfahren, sollte die Mehrzahl bis Ende des Jahres im Fachgebiet implementiert sein.

4.

Wann dürfte die Umsetzung des OZG nach heutigem Kenntnisstand endgültig abgeschlossen sein?

Hier teilt die ekom21 mit, dass dies sich noch nicht sagen lässt, da Fragen der Nachnutzung der EfA-Prozesse sowie deren Bereitstellung noch nicht abschließend geklärt sind.

Antrag der Fraktion SPD vom 23.08.2020

Einrichtung Jugendparlament

Zukunftswerkstatt Jugendplatz

Am 26. und 27. November 2022 fand im Bürgerhaus Rodheim eine Zukunftswerkstatt für Jugendliche stattfindet. Hier sollte der Jugendplatz mit den Jugendlichen entwickelt werden.

Am 27. November 2022 hat um 16 Uhr eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse stattgefunden. Hierzu waren die Gremienmitglieder eingeladen.

Weitere Planungsschritte sollen ebenfalls unter Beteiligung der Jugendlichen vorgenommen werden.

Herr Dr. Rathjens berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss zusammen mit dem Umwelt- und Planungsausschuss am 22. und am 29.11.2022 getagt haben.

In den gemeinsamen Sitzungen wurden die Tagesordnungspunkte „Vorstellung Konzept Windenergieanlagen auf dem Gebiet Winterstein“, „Unterbringung von Flüchtlingen, 1. Verwendung der Brüder-Grimm-Straße 2 als Notunterkunft, 2. Festlegung der Freifläche des Grundstücks Am Bahnhof 8 als Container-Standort“ sowie „KiTa Rodheim Neubau - Abschluss der Entwurfsplanung“ beraten.

3.1. Berichtswesen nach § 28 GemHVO - Quartalsbericht zum 30.09.2022

Folgende Unterlagen werden zum Berichtstag 30.09.2022 vorgelegt:

-

Quartalsbericht III/2022 – Gesamtergebnishauhalt

-

Realisierungsbericht Investitionsprogramm III/2022

-

Realisierungsbericht Finanzierung Investitionsprogramm III/2022

-

Schuldenübersicht / Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 30.09.2022

Erläuterungen zum Quartalsbericht III/2022:

Gesamtergebnishaushalt

Das anteilig geplante Ergebnis zum Quartalsende 30.09.2022 beträgt -316.200 €. Das derzeitig anteilige Jahresergebnis beträgt 2.717.202 €. Damit wurde das geplante anteilige Ergebnis um 3.033.402 € übertroffen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wie sich die einzelnen Steuerarten zum 30.09.2022 entwickelt haben:

Plan

Ist

Differenz

Steuern und steuerähnliche Erträge

16.158.750

16.452.190,79

293.440,79

Einkommensteuer

7.725.000

7.262.014,20

-462.985,80

Umsatzsteuer

750.000

769.905,53

19.905,53

Grundsteuer A

56.250

53.530,11

-2.719,89

Grundsteuer A - Vorjahr

0

867,52

867,52

Grundsteuer A - Vorvorjahr

0

83,96

83,96

Grundsteuer B

1.800.000

1.783.578,60

-16.421,40

Grundsteuer B - Vorjahr

0

5.242,59

5.242,59

Grundsteuer B - Vorvorjahr

0

1.934,14

1.934,14

Gewerbesteuer

5.625.000

4.027.675,56

-1.597.324,44

Gewerbesteuer - Vorjahr

0

38.643,01

38.643,01

Gewerbesteuer - Vorvorjahr

0

2.314.577,52

2.314.577,52

Spielapparatesteuer

157.500

146.880,55

-10.619,45

Hundesteuer

45.000

47.257,50

2.257,50

zusätzlich

Erträge aus Transferleistungen

495.000,00

511.510,84

16.510,84

Summe

16.653.750,00

16.963.701,63

309.951,63

Bis zum Ende des 3. Quartals 2022 konnten von den geplanten Steuereinnahmen bisher 101,86 % realisiert werden.

Die folgende Tabelle zeigt den Durschnitt des Steueraufkommens der 3. Quartale der letzten fünf Jahre im Vergleich zu diesem Jahr:

Die Steuereinnahmen im 3. Quartal 2022 liegen insgesamt 2.150.842,83 € über dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre.

1. Ordentliche Erträge

Bei den Zuweisungen und Zuschüssen steht die Endabrechnung der Betriebskostenförderung 2022 noch aus. Bei den Kostenersatzleistungen und Erstattungen sind u.a. die Lohn- und Bezügeabrechnung mit der Gemeinde Wöllstadt für das 3. Quartals sowie die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung von August und September 2022 (kommt meist im November) noch ausstehend. Bei den Privatrechtlichen Leistungsentgelten kann das Einnahmendefizit im Bereich des Schwimmbades (keine Badesaison 2022) und der Mieten und Pachten (durch Leerstand wegen Renovierung) durch Mehreinnahmen der Holzvermarktung abgefangen werden.

2. Ordentliche Aufwendungen

Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen liegt die größte Abweichung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung zu verzeichnen. Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen als Folge des Ukraine-Kriegs, sind gerade im Bereich der Materialaufwendungen für Einrichtung und Ausstattung Mehraufwendungen (+103 T€) im Bereich Flüchtlingsunterbringung angefallen. Derzeit hat die Stadt Rosbach 72 Weltflüchtlinge in 8 Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, 4 davon durch den Wetteraukreis angemietet. Dazu kommen 141 Ukrainische Flüchtlinge – davon 94 zugewiesene Personen in 9 Gemeinschaftsunterkünften, 8 zugewiesene Personen bei Privatpersonen und 39 privat aufgenommene Personen.

Aktuell bestehen im Bereich der ordentlichen Aufwendungen bei den Fremdinstandhaltungen (-394 T€) der Aufwendungen für Sachverständige/ Rechtsanwälte (-480 T€) die größten Einsparungen. Allerdings fallen Aufwendungen nicht immer zu 1/12 pro Monat an, sodass erst nach Jahresende ein abschließendes Fazit geschlossen werden kann, ob es sich um Kostenverschiebungen oder Kosteneinsparungen handelt.

3. Finanzergebnis
4. Ordentliches Ergebnis

Das ordentliche Ergebnis beträgt zum 30.09.2022 893.445 €. Damit weicht es vom anteiligen Planansatz von -317.625 € um 1.211.070 € ab. Die wesentlichen Ursachen wurden zuvor bereits erläutert.

5.Außerordentliches Ergebnis

Die außerordentlichen Erträge ergeben sich in erster Linie durch Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken (1.678.728 €) und Vertragsstrafen im Baugebiet Sang (65 T€). Hinzu kommen Verkäufe von Anlagegut und Spenden im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung. Außerordentliche Aufwendungen sind im 3. Quartal nicht angefallen.

6. Jahresergebnis

Das anteilig geplante Jahresergebnis zum 30.09.2022 beträgt -316.200 € und wurde zum Berichtstag mit 2.717.202 € um 3.033.402 € übertroffen.

Investitionsprogramm

01.111.40 – Bauhof

Im Rahmen der grundhaften Sanierung des Bauhofes wurde der Waschplatz und der Abscheider erneuert. Außerdem wurde ein Schmalspur-Allradtraktor angeschafft.

02.126.10 – Brandschutz

Grundhafte Sanierung Feuerwehrhaus Rosbach

Der Waschplatz inkl. Erneuerung des Ölabscheiders wurde im Oktober 2021 fertiggestellt. Zur Erneuerung der Schlauchpflegeanlage wurde die bestehende Betonrinne Anfang des Jahres herausgebrochen und der Raum für die neue „Kompaktanlage“ vorbereitet. Die neue Schlauchpflegeanlage ist seit Ende Juli 2022 in Betrieb. Es wurden neue Reinigungsmaschinen für die Einsatzkleidung beschafft und die Restarbeiten für den Umbau der Schlauchpflege laufen gerade. Für 2023 wird ein Objekt- und Technikplaner ausgeschrieben, der die Erneuerung des Daches und die Umstrukturierung der Innenräume planen und begleiten soll. Das Verfahren zur Architektenfindung wird vorbereitet.

06.365.10 – Kinderbetreuung

Neubau Kindertagesstätte Rodheim

Die Objekt- und Fachplaner arbeiten seit November 2021 an der Planung der neuen Kindertagesstätte. Hier soll eine 8-gruppige Einrichtung auf zwei Etagen entstehen. Zusätzlich wird eine Frischkochküche integriert, die nicht nur die hauseigenen Kinder, sondern auch die anderen Rodheimer KiTas mit Mahlzeiten versorgen soll. Die Entwurfsplanung wird derzeit den Gremien zur Freigabe vorgelegt. Nach aktueller Planung wird die KiTa Mitte 2025 in Betrieb gehen.

08.421.10 - Vereinszuschüsse/Sportlerehrung

Nach Baufortschritt wurden an die SG Rodheim gemäß 3. Nachtrag zum Bau- und Nutzungsvertrag für die Errichtung des Gesundheits- und Fitnesstreffs folgende Zahlungen geleistet:

- 140.420 € Zuschuss

- 206.080 € Darlehen

Damit hat die Stadt alle Zahlungen laut Vertrag geleistet.

08.424.10 – Sportstätten

Sanierung Haingrabenhalle

Die Baumaßnahme befindet sich kurz vor Fertigstellung.

08.424.20 – Schwimmbad

Grundhafte Sanierung Schwimmbad

70% der Ausschreibungen sind erfolgt, der Rest wird dieses Jahr noch ausgeschrieben. Die PCB-Sanierung sowie die Demontagearbeiten sind abgeschlossen. Die Roh- und Tiefbauarbeiten laufen an, ebenso wie die Installation des Gas- und Elektro-Hausanschlusses.

Die erste Förderrate in Höhe von 100.000 € wurde abgerufen.

10.522.10 - Städtische Liegenschaften

Sanierung städt. Liegenschaften

Die beiden Wohnungen Hainerweg 10 EG und Hainerweg 12 EG rechts wurden saniert und werden im September zur Vermietung übergeben. Die energetische Sanierung des Gebäudes Hainerweg 12 wurde bereits 2021 geplant, in diesem Zuge wurde eine Aufstockung des Gebäudes zur Schaffung zusätzlichen Wohnraumes überprüft. Nach Verzögerungen in der Bauvoranfrage bei der Genehmigungsbehörde wurde die Aufstockung durch den Magistrat beschlossen und wird 2023 umgesetzt. Vorab sollen die Fenster und Haustüren bereits bis Ende diesen Jahres erneuert werden.

12.541.10 - Planung, Bau u. Unterhaltung von Straßen

Ausbau von Rad- u. Wanderwegen

Der Radwegebau ist abgeschlossen, Korrekturarbeiten werden noch ausgeführt, Schlussrechnungen liegen noch nicht vor.

Bis zum 15.11. werden noch Fördermittel in Höhe von ca. 125.000 € abgerufen.

12.547.10 - Förderung ÖPNV

Barrierefreier Umbau Buswartehallen

Die bauliche Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Das zweite Maßnahmenpaket ist beim Fördergeber beantragt, zwischenzeitlich liegt eine vorläufige Förderzusage vor, der endgültige Bescheid ist noch offen. Sollte dieser bewilligt werden, so ist die Umsetzung für 2023 vorgesehen.

Für das erste Maßnahmenpaket werden bis 15.11.2022 noch ca. 260.000 € Fördermittel abgerufen.

14.561.10 - allgem. Aufgaben des Umweltschutzes

Förderung Photovoltaik-Balkonmodule

Im Rahmen der Förderung von Photovoltaik-Balkonmodulen wurden bisher 35 Förderanträge à 200 € bewilligt. Derzeit sind noch 15 Förderplätze frei.

15.573.10 - öffentl. Einrichtungen, Bürgerhäuser

Geschäftsausstattung Bürgerhäuser

Das Bürgerhaus in Rodheim wurde mit einem neuen Beamer sowie einer neuen Bühnenverkleidung ausgestattet.

Bahnhofsgelände Rodheim

Kurz vor Fertigstellung, witterungsbedingt werden die Grünflächen erst 2023 angelegt.

Schuldenübersicht / Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Auch im III. Quartal 2022 war die Aufnahme eines Liquiditätskredites (sog. Kassenkredit) nicht erforderlich.

Der Schuldenstand der Stadt sinkt zum 30.09.2022 gegenüber dem letzten Berichtstag (30.06.2022) von 21.895.366,25 € um 217.869,87 € auf insgesamt 21.677.496,38 €.

3.2. Grundschulbetreuung - Sachberichte für der Grundschulbetreuungen der Grundschulen in Rosbach und Rodheim für das Schuljahr 21/22

Die Sachberichte für der Grundschulbetreuungen der Grundschulen in Rosbach und Rodheim für das Schuljahr 21/22 werden zur Kenntnis gegeben. Die Berichte sind der Mitteilungsvorlage MV/2022/467 als Anlage beigefügt.

4.

Kleine Anfragen 06.12.2022

Es liegt eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion STIMME zu dem Thema Verunreinigung der Fahrradwege vor.

In den letzten Tagen und Wochen ist beispielsweise der neue Fahrradweg zwischen Petterweil und Rodheim durch landwirtschaftliche Aktivitäten zum Teil erheblich verschmutzt worden und daher durch Radfahrer nur noch sehr eingeschränkt nutzbar.

Wir fragen den Herrn Bürgermeister:

Wer ist für die Reinigung der Radwege zuständig und in welchen Abständen hat sie stattzufinden?

Antwort:

Die Reinigung hat durch den Verursacher zu erfolgen.

Es liegt eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion FWG vor.

Frage:

Ist es möglich, die im Bürgerhaus Rodheim vorhandene Wohnung an eine Flüchtlingsfamilie zu vergeben?

Falls nein, worin liegen die Gründe?

Antwort:

Die an das Bürgerhaus Rodheim angrenzende Wohnung kann zum jetzigen Zeitpunkt aus vertraglichen Gründen nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.

Die drei Räume der Wohnung sind Bestandteil des Pachtvertrages mit dem derzeitigen Gaststättenpächter und werden als Lagerfläche (zwei Räume) und als Personalbereich (ein Raum) für die Gaststätte genutzt.

Es liegt eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion SPD zum Thema Belebung Innenstadt vor.

Frage:

Wie ist der Stand bezüglich der Umsetzungsmaßnahmen zur Belebung der Innenstadt: Betreiben eines (Eis-) Cafés in der Kirchstraße 2, einer Vinothek im Bahnhof Rodheim und Umnutzung einer Gartenfläche der Stadt Rosbach zum gemeinschaftlichen Gärtnern an der Wasserburg?

Antwort:

In folgender Zeitschiene befinden sich die Umsetzungsmaßnahmen zur Innenstadtbelebung.

1. (Eis-)Café Ober-Rosbach

Auswahlverfahren:

  • 21.10.2022 Veröffentlichung der Ausschreibung
  • 09.11.2022 Bewerbungsfrist
  • 10.11.2022 Sichtung und Vorauswahl der Bewerbungen
  • 21.11.2022 Pitches + Auswahl Betreiber
  • 24.11.2022 Vor-Ort-Termin mit pot. Betreibern
  • 28.11.2022 Zusage durch pot. Betreiber
  • 12.12.2022 Termin mit pot. Betreibern: Abstimmung weiterer Schritte

Jury:

  • Bürgermeister
  • Ortsvorsteher
  • Magistrat (Stadtrat Schön und Stadtrat Schneiderbauer)
  • Verwaltung

2. Vinothek Rodheim

Auswahlverfahren:

  • Bis 09.12.2022 Formulierung Ausschreibung und Auswahlkriterien
  • Bis 16.12.2022 Veröffentlichung der Ausschreibung
  • 08.01.2023 Bewerbungsfrist
  • 09.-13.01.2023 Sichtung und Vorauswahl der Bewerbungen
  • Bis Ende Januar: Pitches + Auswahl Betreiber

Jury:

  • Bürgermeister
  • Ortsvorsteher, ggfs. + 1 Ortsbeirat
  • Magistrat (Stadträtin Quägber-Zehe und Stadtrat Schön)
  • Verwaltung

3. Gartenfläche Nieder-Rosbach

Umsetzung durch den Obst- und Gartenbauverein Rosbach (OGV).

5.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Bebauungsplan OR/28 "In der Preul"- Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag mit der Werner Wohnbau GmbH & Co. KG -

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache behandelt.

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2022/420 wird verwiesen.

Die Angelegenheit wurde am 24.11.2022 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Beschlussvorschlages.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, zum städtebaulichen Vertrag mit der Werner Wohnbau GmbH & Co. KG, Johann-Liesenberger-Straße 11/1, 78078 Niedereschach vom 16.07.2021, einen Nachtrag mit folgendem Inhalt abzuschließen:

Der Errichtung von 14 Wohneinheiten entsprechend dem geänderten Projektplan vom 26.10.2022 wird zugestimmt.

Für den Fall, dass diese Planung zur Ausführung kommt, ist ein zusätzlicher Infrastrukturbeitrag von 30.000,-- € zu zahlen und 1 weiterer Besucherparkplatz einzurichten.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

6. Arbeitsmarktzulage für Beschäftigte der Stadt Rosbach v.d. Höhe in der Entgeltgruppe S 8a TVöD

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats mit folgendem Inhalt vor.

-

Die Stadt Rosbach zahlt allen Beschäftigten, die nach der Anlage Entgeltordnung Teil B XXIV. (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) nach Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE eingruppiert sind, eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) vom Juni 2022.

Die Zulage wird unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt:

Die Zulage wird rückwirkend ab 01.10.2022 gewährt.

Die Zulage berechnet sich wie folgt:

Die Höhe der Zulage ergibt sich aus der Differenz des stufengleichen Tabellenentgelts zwischen der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE und der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE. Maßgeblich ist die Entgelttabelle gemäß Anlage C zum TVöD-VKA in der seit 01.04.2022 geltenden Fassung (siehe beigefügte Anlage). Für Beschäftigte, die sich in der Stufe 6 als individuelle Endstufe befinden, ermittelt sich die Höhe der Zulage aus der Differenz zwischen der Entgeltgruppe S 8a/Stufe 6 TVöD-SuE und der Entgeltgruppe S 8b/Stufe 6 TVöD-SuE.

Grundlage ist die individuelle Stufenzuordnung der Beschäftigten der Entgeltgruppe

S 8a TVöD-SuE am Stichtag 01.10.2022.

Für nach dem 01.10.2022 neu eingestellte Beschäftigte gilt die Stufenzuordnung am Tag der Einstellung als Berechnungsgrundlage.

Stufensteigerungen während der Zeit der Gewährung der Zulage wirken sich auf die Höhe der Zulage aus. In diesem Fall wird die Zulage in gleicher Art und Weise neu berechnet.

Die Zulage berechnet sich ratierlich zur jeweiligen vereinbarten individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im jeweiligen Zahlmonat.

Die Gewährung der Zulage ist nicht als tarifliche Höhergruppierung anzusehen und hat keinen Einfluss auf im Einzelfall ggfs. bestehende Strukturausgleiche, Besitzstände oder Garantiebeträge.

Die Zulage wird mit dem Ziel der unbefristeten Höhergruppierung zunächst befristet bis zum 30.06.2024 gewährt.

Sollte es bis zur unbefristeten Höhergruppierung zu tariflichen Entgeltsteigerungen kommen, ist für die Berechnung der Differenz des Tabellenentgelts zwischen der Entgeltgruppe S 8a und S 8b TVöD-SuE ab diesem Zeitpunkt die dann geltende Entgelttabelle gemäß Anlage C zum TVöD-VKA maßgeblich.

Für die derzeit bereits laufenden Altersteilzeitfälle in der aktiven Phase und künftige Altersteilzeitfälle wird die Zulage -unter Anwendung TVFlexAZ- ebenfalls gewährt.

Um Härtefälle innerhalb des Kindertagesstättenpersonals (betrifft Beschäftigte, die nicht nach S 8a TVöD-SuE bezahlt werden) auszugleichen wird die Verwaltung ermächtigt sachgerechte Zulagen zu vereinbaren.

-

Mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt eine Höhergruppierung der Beschäftigten der Entgeltgruppe S 8a in die Gruppe S 8b TVöD-SuE. Mit der Höhergruppierung, frühestens nach Genehmigung des Haushaltes 2023, entfällt die Arbeitsmarktzulage.

Auf die Gremienvorlage GRV/2022/396 wird verwiesen.

Die Angelegenheit wurde am 03.11.2022 und am 24.11.2022 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG in Verbindung mit dem Beschlussvorschlag des Magistrats der Stadtverordnetenversammlung.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG zur Gremienvorlage lautet wie folgt.

Antragstext:

Der Beschlussvorschlag zu 1 wird wie folgt geändert.

Die Zulage wird ab dem 01.01.2023 gewährt.

Die Fraktionen FDP und STIMME legen den bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2022 eingebrachten gemeinsamen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag GRV/2022/296 vor.

Antragstext:

1. Die Stadt Rosbach zahlt allen Beschäftigten, die nach der Anlage Entgeltordnung Teil B XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVÖD-KAV) nach Entgeltgruppe S 8a TVÖD-SuE eingruppiert sind, eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) vom Juni 2022.

Die Zulage wird ab 01. Januar 2023 gewährt.

Die Zulage wird in Form eines Festbetrags in Höhe von monatliche 200,-- € gewährt.

Die Zulage berechnet sich ratierlich zur jeweiligen vereinbarten individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im jeweiligen Zahlmonat.

Die Zulage wird für die Dauer von mindestens fünf Jahren (31. Dez. 2027) gewährt.

Die Verwaltung evaluiert zum jeweiligen Jahresende die Maßnahme und legt das Ergebnis den Gremien vor.

2. In den Haushalten sind die erforderlichen Mittel einzustellen.

Die Fraktion SPD legt einen konkurrierenden Hauptantrag zur Gremienvorlage vor.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Beschäftigten in der Entgeltgruppe S 8a TVöD erhalten ab 1. Januar 2023 eine monatliche Zulage von 250 € in Form eines Festbetrages. Die Zulage wird für die Dauer von mindestens fünf Jahren (31. Dezember 2027) gewährt.

2. Sozialassistentinnen und Kindertagespflegerinnen erhalten ab 1. Januar eine monatliche Zulage von 125 € in Form eines Festbetrages. Die Zulage wird für die Dauer von mindestens fünf Jahren (31. Dezember 2027) gewährt.

3. Leitungskräfte in der Stufe S 9 werden so gestellt, dass der Abstand zu S 8a bestehen bleibt. Dies gilt auch für den Fall einer Höhergruppierung der Beschäftigten von S 8a auf S 8b.

4. Die Verwaltung berichtet mindestens zweimal jährlich, wie sich die Bewerbersituation und Personallage in der Kinderbetreuung – so weit möglich auch im Vergleich zu anderen Kommunen - darstellt.

Herr Dr. Rathjens beantragt, dass über die Punkte des Antrags der SPD einzeln abgestimmt wird.

Die Abstimmung erfolgt zunächst über den konkurrierenden Hauptantrag und dann über die Änderungsanträge. Über den Beschlussvorschlag des Magistrats wird zuletzt abgestimmt.

Punkt 1 des konkurrierenden Hauptantrags der Fraktion SPD zur Gremienvorlage:

Die Beschäftigten in der Entgeltgruppe S 8a TVöD erhalten ab 1. Januar 2023 eine monatliche Zulage von 250 € in Form eines Festbetrages. Die Zulage wird für die Dauer von mindestens fünf Jahren (31. Dezember 2027) gewährt.

Punkt 2 des konkurrierenden Hauptantrags der Fraktion SPD zur Gremienvorlage:

Sozialassistentinnen und Kindertagespflegerinnen erhalten ab 1. Januar eine monatliche Zulage von 125 € in Form eines Festbetrages. Die Zulage wird für die Dauer von mindestens fünf Jahren (31. Dezember 2027) gewährt.

Punkt 3 des konkurrierenden Hauptantrags der Fraktion SPD zur Gremienvorlage:

Leitungskräfte in der Stufe S 9 werden so gestellt, dass der Abstand zu S 8a bestehen bleibt. Dies gilt auch für den Fall einer Höhergruppierung der Beschäftigten von S 8a auf S 8b.

Punkt 4 des konkurrierenden Hauptantrags der Fraktion SPD zur Gremienvorlage:

Die Verwaltung berichtet mindestens zweimal jährlich, wie sich die Bewerbersituation und Personallage in der Kinderbetreuung – so weit möglich auch im Vergleich zu anderen Kommunen - darstellt.

Änderungsantrag der Fraktionen FDP und STIMME zur Gremienvorlage:

1. Die Stadt Rosbach zahlt allen Beschäftigten, die nach der Anlage Entgeltordnung Teil B XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVÖD-KAV) nach Entgeltgruppe S 8a TVÖD-SuE eingruppiert sind, eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) vom Juni 2022.

Die Zulage wird ab 01. Januar 2023 gewährt.

Die Zulage wird in Form eines Festbetrags in Höhe von monatliche 200,-- € gewährt.

Die Zulage berechnet sich ratierlich zur jeweiligen vereinbarten individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im jeweiligen Zahlmonat.

Die Zulage wird für die Dauer von mindestens fünf Jahren (31. Dez. 2027) gewährt.

Die Verwaltung evaluiert zum jeweiligen Jahresende die Maßnahme und legt das Ergebnis den Gremien vor.

2. In den Haushalten sind die erforderlichen Mittel einzustellen.

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG zur Gremienvorlage:

Der Beschlussvorschlag zu 1 wird wie folgt geändert.

Die Zulage wird ab dem 01.01.2023 gewährt.

Beschlussvorschlag zur Gremienvorlage GRV/2022/396 ohne Datum der Zulagengewährung:

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Die Stadt Rosbach zahlt allen Beschäftigten, die nach der Anlage Entgeltordnung Teil B XXIV. (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) nach Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE eingruppiert sind, eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) vom Juni 2022.

Die Zulage wird unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt:

Die Zulage berechnet sich wie folgt:

Die Höhe der Zulage ergibt sich aus der Differenz des stufengleichen Tabellenentgelts zwischen der Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE und der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE. Maßgeblich ist die Entgelttabelle gemäß Anlage C zum TVöD-VKA in der seit 01.04.2022 geltenden Fassung (siehe beigefügte Anlage). Für Beschäftigte, die sich in der Stufe 6 als individuelle Endstufe befinden, ermittelt sich die Höhe der Zulage aus der Differenz zwischen der Entgeltgruppe S 8a/Stufe 6 TVöD-SuE und der Entgeltgruppe S 8b/Stufe 6 TVöD-SuE.

Grundlage ist die individuelle Stufenzuordnung der Beschäftigten der Entgeltgruppe

S 8a TVöD-SuE am Stichtag 01.10.2022.

Für nach dem 01.10.2022 neu eingestellte Beschäftigte gilt die Stufenzuordnung am Tag der Einstellung als Berechnungsgrundlage.

Stufensteigerungen während der Zeit der Gewährung der Zulage wirken sich auf die Höhe der Zulage aus. In diesem Fall wird die Zulage in gleicher Art und Weise neu berechnet.

Die Zulage berechnet sich ratierlich zur jeweiligen vereinbarten individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im jeweiligen Zahlmonat.

Die Gewährung der Zulage ist nicht als tarifliche Höhergruppierung anzusehen und hat keinen Einfluss auf im Einzelfall ggfs. bestehende Strukturausgleiche, Besitzstände oder Garantiebeträge.

Die Zulage wird mit dem Ziel der unbefristeten Höhergruppierung zunächst befristet bis zum 30.06.2024 gewährt.

Sollte es bis zur unbefristeten Höhergruppierung zu tariflichen Entgeltsteigerungen kommen, ist für die Berechnung der Differenz des Tabellenentgelts zwischen der Entgeltgruppe S 8a und S 8b TVöD-SuE ab diesem Zeitpunkt die dann geltende Entgelttabelle gemäß Anlage C zum TVöD-VKA maßgeblich.

Für die derzeit bereits laufenden Altersteilzeitfälle in der aktiven Phase und künftige Altersteilzeitfälle wird die Zulage -unter Anwendung TVFlexAZ- ebenfalls gewährt.

Um Härtefälle innerhalb des Kindertagesstättenpersonals (betrifft Beschäftigte, die nicht nach S 8a TVöD-SuE bezahlt werden) auszugleichen wird die Verwaltung ermächtigt sachgerechte Zulagen zu vereinbaren.

-

Mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt eine Höhergruppierung der Beschäftigten der Entgeltgruppe S 8a in die Gruppe S 8b TVöD-SuE. Mit der Höhergruppierung, frühestens nach Genehmigung des Haushaltes 2023, entfällt die Arbeitsmarktzulage.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Punkt 1 des Antrags der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

(3 SPD)

21 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU, 4 STIMME, 4 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 1 des Antrags ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Punkt 2 des Antrags der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

(3 SPD)

21 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU, 4 STIMME, 4 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 2 des Antrags ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Punkt 3 des Antrags der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

(3 SPD)

21 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU, 4 STIMME, 4 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 3 des Antrags ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Punkt 4 des Antrags der Fraktion SPD abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

(3 SPD)

21 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU, 4 STIMME, 4 FWG)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Punkt 4 des Antrags ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktionen FDP und STIMME abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

(3 SPD, 3 FDP, 4 STIMME)

17 Nein-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU, 4 FWG)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag der Fraktionen FDP und STIMME ab.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU, 4 FWG)

7 Nein-Stimmen

(3 SPD, 4 STIMME)

3 Enthaltungen

(3 FDP)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN und FWG zu.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über Beschlussvorschlag zur Gremienvorlage GRV/2022/396 ohne Datum der Zulagengewährung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen

(5 GRÜNE, 8 CDU, 4 FWG)

10 Nein-Stimmen

(3 SPD, 3 FDP, 4 STIMME)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zur Gremienvorlage GRV/2022/396 ohne Datum der Zulagengewährung zu.

7.

Unterbringung von Flüchtlingen

1. Verwendung der Brüder-Grimm-Straße 2 als Notunterkunft

2. Festlegung der Freifläche des Grundstücks Am Bahnhof 8 als Container-Standort

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag des Magistrats vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2022/423 wird verwiesen.

Die Angelegenheit wurde in einer gemeinsamen Ausschusssitzung am 22.11.2022 beraten. Die Ausschüsse empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Beschlussvorschlages.

Beschlussvorschlag:

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Die ehemalige KITA Brüder-Grimm-Straße 2 wird als Notunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen durch den Wetteraukreis verwendet. Sollte das Objekt nicht dafür verwendet werden können, ist dem Kreis die Sporthalle Eisenkrain zur Verfügung zu stellen.

-

Die Freifläche des Grundstücks Am Bahnhof 8 wird dem Wetteraukreis zur Errichtung von Wohncontainern für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

8.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und STIMME vom 17.11.2022

Gewerbegebiet Südumgehung OST: Bewerbung der Klarsichtverpackung GmbH

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und STIMME vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Oktober 2022, TOP 14 (Gewerbegebiet Südumgehung Ost: Entwurfsplanung Klarsichtpackung GmbH) wird ausgesetzt.

2. Die Firma Klarsichtpackung GmbH bekommt die Möglichkeit, ihr Bauvorhaben in einer gemeinsamen Sitzung von HaFi und UmPla vorzustellen.

3. Der Magistrat wird aufgefordert, den Vermarktungsstand zum Jahresende 2022 der StVV vorzulegen. Dabei sind auch die Firmen aufzulisten, die seit Beginn der Vermarktung des Gewerbegebiets ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Nach der Vorlage und Vorstellung der Firma entscheidet die Stadtverordnetenversammlung final über den Verkauf eines Grundstücks an die Klarsichtpackung GmbH.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl lässt über den Antrag der Fraktionen FDP und STIMME abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen

(5 GRÜNE, 3 FDP, 8 CDU, 4 STIMME, 4 FWG)

3 Nein-Stimmen

(3 SPD)

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag der Fraktionen FDP und STIMME zu.

9.

Antrag der Fraktion STIMME vom 27.11.2022

Teilnahme am Wettbewerb der Klima-Kommunen

Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion STIMME vor.

Antragstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, sich an der vierten Runde des Wettbewerbs für herausragende Klimaprojekte für die Mitglieder „Hessen aktiv: die Klima-Kommunen“ mit entsprechenden Projekten zu beteiligen.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag der Fraktion STIMME abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ja

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag zu.

10.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 27.11.2022

Überarbeitung der Friedhofssatzung

1. Wann ist endlich mit einer Vorlage zur überarbeitenden Friedhofssatzung zu rechnen?

Die neue Friedhofssatzung wird in Abstimmung mit der neuen Gebührensatzung erstellt.

Mit der Gebührenkalkulation wurde ein externes Unternehmen beauftragt. Dies hat mittlerweile seine Arbeit aufgenommen. Zurzeit werden die statistischen Daten der letzten Jahre, die für die Kalkulation notwendig sind, erhoben.

Es kann davon ausgegangen werden, dass, sofern keine weiteren personellen Ausfälle zu verzeichnen sind, das gesamte Satzungsverfahren im 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden dürfte.

11.

Anfrage der Fraktion STIMME vom 27.11.2022

Photovoltaik-Freiflächen-Anlage

1. Ist dem Magistrat bewusst, dass eine derartige Priorisierung durch die Verwaltung nicht dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung entspricht?

Die Verwaltung setzt den Beschluss der StVV um. Die Gemarkung Rosbach hat eine Fläche von rd. 4.533 ha, davon sind rd. 2.130 ha landwirtschaftliche Fläche und rund 1.200 ha Wald. Ein Großteil der landwirtschaftlichen Flächen sind wertvolle Ackerflächen und Streuobstwiesen, die nicht in Anspruch genommen werden sollten oder dürfen. Insbesondere die Flächen entlang der BAB 5 sind überwiegend bewaldet oder Streuobstbestände.

Bei der Größe der städtischen Gemarkung ist eine Priorisierung unabdingbar um ins Verfahren einzusteigen. Da gem. Beschluss die zu erzielenden Erlöse für die Stadt eine gewichtige Rolle spielen sollen, wurde sich zunächst auf die städtischen Flächen konzentriert.

2. Teilt der Magistrat hiesige Auffassung, dass die Umsetzung des Beschlusses angesichts der Energie- und Klimakrise auch in monetärer Hinsicht höchste Priorität verdient?

Gerade deshalb wurde sich zunächst auf die städtischen Flächen und insbesondere auf bebaute Flächen konzentriert, da hier ein zeitintensives Bauleitplanverfahren entfällt und die Eigennutzung des erzeugten Stroms angesichts steigender Strompreise den meisten Ertrag bringt.

3. Wann ist endlich – nach über 12 Monaten – mit einer Vorlage der Prüfergebnisse zu rechnen?

Wie bereits berichtet, wurde die Mittelhessische Energiegenossenschaft (MiEG) kontaktiert. Die MiEG verfügt über einschlägige Erfahrungen insbesondere im Bereich Photovoltaik und ist somit nach Auffassung der Verwaltung der geeignete Partner für derartige Projekte.

Bezüglich der Photovoltaik-Freiflächen-Anlage an der Dickmühle fand am 9. August d.J. ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern und der MiEG statt. Die Grundstückseigentümer möchten die Flächen „Gewerbegebiet Dickmühle“ für gewerbliche Nutzungen vorgehalten haben. Sie schlagen alternativ eine landwirtschaftliche Fläche im Bereich des Anwesens Dickmühle vor. Die MiEG erstellt derzeit eine Planung für diese Photovoltaik-Freiflächen-Anlage.

Für die städtischen Flächen liegt ein Angebot für das Wasserwerk Pfingstborn vor. Sobald die Ergebnisse beschlussreif sind, werden sie der Betriebskommission zum Beschluss vorgelegt.

Die MiEG ist derzeit sehr ausgelastet, deshalb kann kein fester Termin für die Vorlage genannt werden.

Nach diesem Projekt werden weitere Liegenschaften sukzessive „abgearbeitet“; der StVV wird dann regelmäßig über die Entwicklung berichtet.

Rosbach v. d. Höhe, den 18.01.2023

Katharina Hantl

Andreas Kraus

Vorsitz

Schriftführung