hier: Vollsperrung der Ulica Ciechanowiec
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Ulica Ciechanowiec auf Höhe der Hausnummer 10 vom 19.02.2024 bis 01.03.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Ulica Ciechanowiec bleibt bis zum Baustellenbereich aus beiden Richtungen als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 07.02.2024