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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen hier: Vollsperrung der Sudetenstraße

hier: Vollsperrung der Sudetenstraße

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Sudetenstraße in Höhe der Hausnummer 11 vom 06.02.2025 bis 21.02.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.

Die Sudetenstraße bleibt bis zum Baustellenbereich aus beiden Richtungen als Sackgasse befahrbar.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 06.02.2025

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Bürgermeister