Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) wird folgende
verkehrsregelnde Anordnung
getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Königstraße zwischen der Junkergasse und der Thurngasse vom 14.02.2025 bis voraussichtlich 15.02.2025 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Königstraße bleibt aus Richtung Pfortgasse bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Rosbach v. d. Höhe, den 10.02.2025