| Sitzungstermin: | Dienstag, 09.12.2025, 20:05 Uhr |
| Raum, Ort: | Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:05 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:53 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Frau Katharina Hantl - CDU
Mitglieder
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Beate Roth - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Marco Zanfino - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Dr. Philipp Gerlach - CDU
Herr Joachim Höhler - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
Frau Katharina Schäfer - CDU
Herr Alexander von Griesheim - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Jens Christopher Jacobi - FDP
Frau Elke Sommermeyer - FDP
Frau Beate Karschny - FWG
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Gerd Merkel - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Frau Claudia Hetjes - SPD
Herr Peter Kopp - SPD
Herr Wolfgang Lingenau - SPD
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Herr Gerd Bourda - STIMME
Herr Walter Horz - STIMME
Herr Christoph Käding - STIMME
Herr Andreas Kunkel - STIMME
Frau Andrea Overhage - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Erster Stadtrat Stephan Schmidthals - CDU
Herr Stadtrat Johann Baptist Schneiderbauer - CDU
Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME
Verwaltung
Frau Julia Ziegeler -
| Mitglieder | |
| Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | entschuldigt |
| Herr Roman Lack - CDU | entschuldigt |
| Herr Marco See - CDU | entschuldigt |
| Magistrat | |
| Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP | entschuldigt |
| Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen 09.12.2025 |
| 3.1 | Aufnahme der Stadt Rosbach v. d. Höhe in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" |
| 4 | Kleine Anfragen 09.12.2025 |
| 5 | Kommunale Wärmeplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe Hier: 1. Beschluss des Entwurfs 2. Offenlage des Entwurfs 3. Erstellung von Machbarkeitsstudien für Wärmenetze |
| 6 | Antrag der Fraktion SPD vom 30.11.2025, Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz |
| 7 | Antrag der Fraktion SPD vom 30.11.2025, Aufnahme der Stadt Rosbach in das Städtebauförderungsprogramm |
| 8 | Anfrage der Fraktion FWG vom 29.11.2025, Problem der Grünschnittanlieferung am Wertstoffhof |
| 9 | Anfrage der Fraktion SPD vom 30.11.2025, ABO Energy |
| 10 | Anfrage der Fraktion FDP vom 30.11.2025, Risiken für die Stadt Rosbach bei dem Projekt "Windpark Winterstein" |
1. | Eröffnung der Sitzung |
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl (CDU) eröffnet die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und begrüßt alle Anwesenden. Frau Hantl stellt fest, dass mit Ladung vom 04. Dezember 2025 form- und fristgerecht eingeladen und die Tagesordnung zugestellt wurde. Weiterhin stellt die Stadtverordnetenvorsteherin fest, dass die Stadtverordneten beschlussfähig versammelt sind.
2. | Genehmigung des Protokolls |
Einwände gegen das Protokoll vom 18.11.2025 ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ja
3. | Mitteilungen 09.12.2025 |
Finanzwirtschaft - Aufnahme eines Investitionskredites für die Stadt Rosbach v. d. Höhe
Zur Finanzierung investiver Maßnahmen wurde am Kreditmarkt ein Ratendarlehen in Höhe von 3.000.000 € aufgenommen.
Finanzwirtschaft - Aufnahme eines Investitionskredites für den Eigenbetrieb Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe
Aufgrund der Rückzahlung des Gründungsdarlehens an die Stadt Rosbach v. d. Höhe und der Teilausschüttung des Gewinns aus Vorjahren des Eigenbetriebs Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe, ist am Kreditmarkt ein Ratendarlehen über 4.000.000 € aufzunehmen.
Rückzahlung Gründungsdarlehen von Stadt an Stadtwerke
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2025 wurde der noch offene Betrag des Gründungsdarlehens in Höhe von 2.159.592,39 € am 05.12.2025 vollständig vom Eigenbetrieb Stadtwerke an die Stadt zurückgeführt.
Gewinnausschüttung von Gewinnvorträgen der Stadtwerke an die Stadt
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2025 ist aus dem Gewinnvortrag des Eigenbetriebes Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe ein Betrag von bis zu 2.000.000 € an den Kernhaushalt auszuschütten. Mit Datum 05.12.2025 fand eine Ausschüttung in Höhe von 1.800.000 € (davon 300.000 € aus dem Gewinnvortrag Wasserversorgung und 1.500.000 € aus dem Gewinnvortrag Abwasserbeseitigung) statt.
Rückzahlung von Gewerbesteuer für die Jahre 1998 bis 2003 einschließlich Zinsen
Alle Abstimmungen in dieser Angelegenheit zwischen dem Steuerpflichtigen, der Stadt und den beteiligten Steuerberatern konnten Mitte November 2025 abgeschlossen werden. Die Rückzahlung der Gewerbesteuer inkl. Verzinsung für die betroffenen Jahre in Höhe von insgesamt 3.867.762,79 € (davon 1.845.973,79 € Gewerbesteuer und 2.021.789,00 € Zinsen) wurde mit Datum 05.12.2025 durchgeführt.
Bauantrag
Grundstück: Außenliegend 73, Gemarkung Nieder-Rosbach
Vorhaben: Neubau eines Bullenmaststalls mit Heu- und Strohlager sowie einer Festmistlagerstätte
Dem Bauantrag zum Neubau eines Bullenmaststalls mit Heu- und Strohlager sowie einer Festmistlagerstätte im Außenbereich wurde zugestimmt.
Beschaffung von Strom für die RLM-Lieferstellen (2026) und SLP-Lieferstellen (2026-2028)
Folgende Angebote der Fa. OVAG zur Belieferung der RLM- und der SLP-Lieferstellen mit Strom wurden angenommen:
Spotmarkttarif (Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026)
kommunalSTROM36-Tarif (Zeitraum 01.01.2026-31.12.2028)
Freibad Rodheim
Hier: Evaluierung 2025 und Zukunftskonzept für die Saisons 2026-2029
| 1. | Die Nachbetrachtung über die Schwimmbadsaison 2025 wurde zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Neukonzeption für die Schwimmbadsaison 2026 wurde beschlossen. |
| 3. | Für den Schwimmbadbetrieb in der Saison 2026 wird ein Dienstleister zur Entlastung bei der Gesamtbetriebsführung und zur Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen gesucht, unter Integration des vorhandenen Personals. |
Vereinszuschuss SG Rodheim: Sportzentrum Rodheim - Kiosk mit Nebenräumen; Umbau für Aufenthaltsraum, zusätzliche Überdachung und zusätzliches Lagergebäude
Der Magistrat hat beschlossen:
| 1. | Das Bauvorhaben der Sportgemeinschaft Rodheim v. d. Höhe e. V. zum Umbau des Kiosks mit Nebenräumen im Sportzentrum Rodheim wurde grundsätzlich befürwortet. Die Befürwortung dient dem Verein als Grundlage zur Beantragung weiterer Fördermittel, |
| 2. | Es wurde beschlossen, dass die Festsetzung Nr. 4 des Teils II Textliche Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans RH/2 „Mittelpunktschule, Sporthalle u. Sportfreigelände Ortsteil Rodheim, mit integriertem Umweltbericht“ wie folgt zu konkretisieren: |
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| Ausnahmsweise kann ein Lagergebäude einmalig mit den Maßen von maximal 13,00 m auf 3,00 m außerhalb der Baugrenze zugelassen werden. |
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| Begründet wird diese Ausnahmeregelung damit, dass das bestehende Baufenster nicht ausgenutzt wird bzw. nicht ausgenutzt werden kann. |
| 3. | Der Antrag auf eine finanzielle Förderung wird abgelehnt. |
SW Kanal - Wiederholungsbefahrung EKVO 2026 - Auftrag Planung Überprüfung
Die Beauftragung zur Durchführung der Ingenieurleistungen zur Überprüfung des Entwässerungsnetzes im Rahmen der EKVO (Eigenkontrollverordnung) im ersten Untersuchungsintervall wurde in Höhe von 31.000,00 € brutto beschlossen.
Jahres LV 2026 - Wasserleitung & Kanal Rohrnetz- und Reparaturarbeiten inkl. Hausanschlüsse
Die Beauftragung zur Umsetzung erforderlicher Rohrnetz- und Reparaturarbeiten sowie Neuanschlüsse der Wasserversorgungs- und Kanalleitungen im Versorgungsgebiet der Stadt Rosbach v.d.H. für den Zeitraum 01.01.-31.12.2026, mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, in Höhe von 235.300,00 € brutto wurde beschlossen.
Frau Hantl begrüßt im Publikum die aktuelle Blütenkönigin der Stadt Rosbach Joyce I. und berichtet, dass auf Facebook zu einem Beitrag der Blütenkönigin rassistische Kommentare gepostet wurden. Frau Hantl verliest im Namen aller Stadtverordneten folgende Erklärung:
Wir sind sehr stolz darauf, wie souverän, herzlich und engagiert Joyce 1. unsere Stadt als Blütenkönigin repräsentiert. Die widerwärtigen Kommentare einiger weniger im Internet sind beschämend und haben in unserer Gesellschaft nichts zu suchen. Joyce und ihre Blütenkinder
Hannah, Kayla und Claude sind ein Gewinn für unsere Stadt. Die städtischen Gremien stehen geschlossen hinter ihnen und verurteilen solche Äußerungen auf das schärfste. Wir werden nicht zulassen, dass Hass und Rassismus dieses herausragende und wichtige ehrenamtliche
Engagement herabwürdigen.
Herr Horz berichtet, dass der Umwelt- und Planungsausschuss am 03.12.2025 der Umwelt- und Planungsausschuss getagt hat.
Folgende Punkte wurden behandelt:
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe
Hier:
| 1. | Beschluss des Entwurfs |
| 2. | Offenlage des Entwurfs |
| 3. | Erstellung von Machbarkeitsstudien für Wärmenetze |
3.1. | Aufnahme der Stadt Rosbach v. d. Höhe in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt eine Mitteilungsvorlage vor. Auf die Vorlage MV/2025/726 wird verwiesen.
4. | Kleine Anfragen 09.12.2025 |
Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion FDP zum Thema Windpark Winterstein vor.
| 1) | Werden bei einem Bau des Windparks Winterstein das Verlegen von unterirdischen Stromleitungen von den Windrädern mit den Vertretern der örtlichen Landwirte erörtert und können Landwirte ihre Wünsche und Vorschläge einbringen? |
| 2) | Welche Entschädigungen für Landwirte und kurzfristige Reparaturen werden sichergestellt, wenn bei dem Verlegen einer Stromleitung oder in den Folgejahren Ernteausfälle z. B. durch ein Beschädigen einer Drainage als Folge einer Kabelverlegung und hierdurch entstehende Überschwemmungen entstehen? |
Der Bürgermeister beantwortet die kleine Anfrage mündlich:
Gemäß § 11a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) besteht für die Stadt als Eigentümerin von Feldwegen eine Duldungspflicht bezüglich der Verlegung von Leitungen. Die Stadt ist verpflichtet, die öffentlichen Grundstücke für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die genaue Trassenführung sind dabei sehr begrenzt. Der Stadt Rosbach liegen aktuell keine Pläne vor, wo die Leitungen langlaufen sollen. Es werden in der Regel Gestattungsverträge abgeschlossen. In diesen wird das Verursacherprinzip festgeschrieben. Der Verursacher ist somit verpflichtet, alle durch die Verlegung entstehenden Schäden vollständig zu beheben. Sobald die Trassenpläne vorliegen, werden die betroffenen Landwirte von der Verwaltung informiert.
Die Landwirte erhalten die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese berücksichtigt werden. Unterschied ist, wenn die Leitungen über Privatgelände laufen, dann ist der Eigentümer im Planungsprozess eingebunden.
Es liegt eine kleine Anfrage der Fraktion SPD zum Thema Einbringung Haushalt 2026 vor.
| a) | Warum wurde der städtische Haushaltsentwurf 2026 nicht in der Dezember-Sitzung des Rosbacher Stadtverordnetenversammlung eingebracht? |
| b) | Ist mit einer Einbringung in der Januar-Sitzung zu rechnen? |
Der Bürgermeister beantwortet auch diese kleine Anfrage mündlich:
Der Haushalt wurde nicht eingebracht, da der Magistrat ihn in seiner letzten Sitzung nicht festgestellt hat. Aufgrund der schwierigen Entscheidungen, die damit verbunden sind, hat sich der Magistrat bewusst entschieden, mehr Zeit für die Beratung zu nehmen. Der Haushalt stand zwar auf der Tagesordnung, wurde jedoch noch nicht abschließend behandelt. Es wurde zudem versucht, eine Sondersitzung einzuberufen, was aus terminlichen Gründen nicht möglich war. Der Haushalt wird nun in der Magistratssitzung am Mittwoch, den 10.12.2025, behandelt. Nach Feststellung des Haushaltsentwurfs durch den Magistrat wird dieser in der Sitzung im Januar eingebracht.
5. | Kommunale Wärmeplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe Hier: 1. Beschluss des Entwurfs 2. Offenlage des Entwurfs 3. Erstellung von Machbarkeitsstudien für Wärmenetze |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschlussvorschlag vor. Auf die Gremienvorlage GRV/2025/095 wird verwiesen.
Beschluss:
| 1. | Die kommunale Wärmeplanung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) als Entwurf beschlossen. |
| 2. | Der Entwurf wird öffentlich zur Einsichtnahme und Beteiligung ausgelegt. |
| 3. | Der Magistrat wird beauftragt Machbarkeitsstudien für Wärmenetze im Stadtgebiet zu erstellen. In einem ersten Schritt sind das Gewerbegebiet Ober-Rosbach sowie das neue Wohnbaugebiet „Am Belgesbaum“ zu betrachten. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
6. | Antrag der Fraktion SPD vom 30.11.2025, Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz |
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag der Fraktion SPD vor.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.
Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, den Punkt 3.2.1 der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz dahin gehend zu ändern, dass Schülern und Schülerinnen auch weiterhin vereinsgebundene Freizeitaktivitäten oder Aktivitäten, die einen regelmäßigen Besuch z.B. einer Musikschule oder anderer Anbieter erfordern, während des Anmeldezeitraums ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis:
Die antragstellende Fraktion überweist den Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss.
7. | Antrag der Fraktion SPD vom 30.11.2025, Aufnahme der Stadt Rosbach in das Städtebauförderungsprogramm |
Dieantragstellende Fraktion zieht den Antrag zurück.
8. | Anfrage der Fraktion FWG vom 29.11.2025, Problem der Grünschnittanlieferung am Wertstoffhof |
Vor dem Hintergrund der jüngsten Probleme bei der Grünschnittanlieferung fragen wir den Magistrat:
1. | Welche Alternativvarianten hat der Magistrat? |
Aktuell wird die Betrachtung folgender Alternativvarianten vorbereitet:
Weitere Alternativen sind möglich, werden noch geprüft.
2. | Wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? |
Es ist vorgesehen, Alternativen Anfang 2026 den Gremien vorzustellen. Erst dann kann ein Zeitrahmen zur Realisierung genannt werden.
9. | Anfrage der Fraktion SPD vom 30.11.2025, ABO Energy |
1. Inwieweit ist das Projekt „Windpark Winterstein“ von dieser Neubewertung betroffen?
Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist der Windpark Winterstein nur insoweit betroffen, dass Abo Energy alle derzeit laufenden Projekte wirtschaftlich überprüft und versucht Kosten einzusparen. Darunter fällt z.B. der Bau eines anderen Windanlagentyps anstatt der bisher geplanten Vestas V 172. Nach ersten Berechnungsergebnissen ist Abo Energy optimistisch, durch einen Typenwechsel die standortspezifischen Ertragsverluste durch Schall, Turbulenz und Parkwirkungsgrad verringern zu können und somit der Ertrag im Vergleich zur aktuellen Planung optimiert werden kann. Inwiefern darüber hinaus Kostenoptimierungen erforderlich sind, kann Abo Energy erst nach Überprüfung der WEA-Typen sagen.
2. Sind die von ABO Energy versprochenen Mindestpachteinnahmen bzw. Erlösbeteiligung
gefährdet?
Es besteht ein gültiger Vertrag mit festgeschrieben Zahlungsbedingungen. Dass die vereinbarte Pacht und Erlösbeteiligung gefährdet ist, kann derzeit nicht beantwortet werden. Es ist davon auszugehen, dass Abo Energy seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen wird.
3. Was wurde bezüglich dieser beiden Punkte vertraglich vereinbart?
Die Stadt erhält ab Inbetriebnahme ein Umsatzentgelt in Höhe von 34 % der jährlichen Nettoerlöse, ab dem 13. Jahr 36 %. Die Nettoerlöse umfassen die Erlöse aus dem Stromverkauf und Vergütungen nach dem EEG, sowie etwaig geleistete Entschädigungszahlungen Dritter (z.B. Netzbetreiber). Aus dem Umsatzentgelt wird als jährliche Mindestpacht ab Inbetriebnahme 460.000,00 € gezahlt, ab dem 13. Jahr 480.000,00 €. Weiterhin gibt es Entschädigungen grenznaher Windenergieanlagen. Die Sicherung der halben Mindestpacht wird über eine Bankbürgschaft gesichert.
4. Gibt es hier eine Revisionsklausel?
Nein, eine Revisionsklausel im Sinne eines konkreten Anpassungsmechanismus ist nicht vorgesehen. Vertragsänderungen müssen von beiden Seiten verhandelt und schriftlich festgehalten werden.
5. Ist die Einspeisevergütung schon fixiert und falls ja, in welcher Höhe?
Nein, die Höhe der festen Einspeisevergütung für das Projekt Windpark Winterstein steht noch nicht fest. Die Einspeisevergütung im Rahmen des EEG wir durch die Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur finden aktuell vier Mal pro Jahr statt. Zur Teilnahme an der Ausschreibung ist der Nachweis über die Genehmigung des Windparks erforderlich. Das Projekt Windpark Winterstein befindet sich aktuell im laufenden Genehmigungsverfahren.
6. Falls nicht: Wann würde die Fixierung erfolgen und wie hoch sind die aktuellen Sätze?
Mit der Genehmigung für das Projekt Winterstein wird aktuell in Q4 2026/Q1 2027 gerechnet. Nach Erhalt der Genehmigung besteht die Berechtigung, an der dann folgenden Ausschreibung teilzunehmen. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert in den letzten Ausschreibungen lag für Mai 2025 bei 6,83 ct/kWh und für August 2025 bei 6,57 ct/kWh. Für die nächsten Ausschreibungsrunden ist aufgrund des hohen Wettbewerbs mit weiter fallenden Zuschlagswerten zu rechnen.
7. Welche Höhe der Pachteinahmen bzw. Erlösbeteiligungen wurde in der mittelfristigen Haushaltsplanung für die jeweiligen Jahre unterstellt?
Bis zur Inbetriebnahme erhält die Stadt 6.000,00 € jährlich. Ab Inbetriebnahme die jährliche Mindestpacht in Höhe von 460.000,00 €. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2028 geplant. Entsprechend sind erste Pachteinnahmen in Höhe von ca. 460.000,00 € für 2028 eingeplant. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Umsatzerlös nicht seriös geschätzt werden, weshalb zunächst nur die Mindestpachteinnahmen geplant sind.
10. | Anfrage der Fraktion FDP vom 30.11.2025, Risiken für die Stadt Rosbach bei dem Projekt "Windpark Winterstein" |
1. Welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen unternahm der Magistrat, um sich Informationen zur wirtschaftlichen Lage und Herausforderung für ABO Energy zu erschließen?
Abo Energy ist ein bereits seit 1996 existierendes Aktienunternehmen, das seine Bilanzen wie vorgeschrieben, veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Verpachtung einer Fläche an Abo Energy gab es keinerlei Anhaltspunkte für finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens (damals noch Abo Wind). Es konnten zahlreiche Referenzprojekte benannt werden.
2. Welche Auswirkung oder Verzögerung sind aus Sicht des Magistrats im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeit, insbesondere im Hinblick auf Refinanzierung oder im Extremfall sogar Insolvenz von ABO Energy, auf das Projekt am Winterstein und die Stadt zu erwarten?
Das Kostenrisiko für die Entwicklung des Windparks trägt allein Abo Energy. Wirtschaftliche Probleme können dazu führen, dass der Windparkbetreiber seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, beispielsweise für den Bau, die Wartung oder den Betrieb der Windenergieanlage. Sollte Abo Energy Schwierigkeiten bei der Refinanzierung haben, müssten neue Investoren gefunden werden, was zu Verzögerungen bei der Errichtung des Windparks führen könnte. Im Insolvenzfall kann es sein, dass das Unternehmen den Betrieb oder Bau der Windenergieanlage einstellt oder Insolvenzverwalter eingesetzt werden. Eine vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung des Windparks könnte die Folge sein.
3. Inwieweit sind bislang erwartete Pacht- oder Entschädigungszahlungen bereits Bestandteil von mittelfristigen Investitions- oder Haushaltsüberlegungen? Falls ja, wie sollten verzögerte oder ausfallende Einnahmen nach Vorstellung des Magistrats kompensiert werden?
Bis zur Inbetriebnahme erhält die Stadt 6.000,00 € jährlich. Ab Inbetriebnahme die jährliche Mindestpacht in Höhe von 460.000,00 €. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2028 geplant. Entsprechend sind erste Pachteinnahmen in Höhe von ca. 460.000,00 € für 2028 eingeplant. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Umsatzerlös nicht seriös geschätzt werden, weshalb zunächst nur die Mindestpachteinnahmen geplant sind.
4. Ist sichergestellt, dass sämtliche Vorbereitungsarbeiten - z. B. im Wald - für auch einen eventuell späteren Baubeginn erst erfolgen, wenn das gesamte Projekt einschließlich der Rückbauverpflichtungen am Ende der Laufzeit vollständig durchfinanziert ist?
Windenergieanlagen dürfen nur gebaut werden, wenn eine Rückbaubürgschaft hinterlegt ist (ist vertraglich vereinbart). Diese könnte im Notfall auch dazu genutzt werden, im Bau befindliche Anlagen zurückzubauen. Diese Gefahr ist aber theoretischer Natur. Ein Windpark wird nur gebaut, wenn er auch wirtschaftlich betrieben werden kann. Wenn Abo Energy ausfallen würde, ist davon auszugehen, dass der Investor oder – falls der noch nicht gefunden ist – die projektfinanzierende Bank sich darum kümmert, den Windpark fertig zu bauen.
Herr Hans-Otto Jacobi hat noch folgende Anmerkung zur Beantwortung:
Zu der Aussage des Bürgermeisters, dass es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Verpachtung einer Fläche an Abo Energy keinerlei Anhaltspunkte für finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens (damals noch Abo Wind) gab, weist FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Otto Jacobi darauf hin, dass er die übrigen Vorsitzenden der Fraktionen vor der Sitzung schriftlich auf wirtschaftliche Risiken wegen stark schwankender Kursentwicklungen bei dem Projektbetreiber hinwies.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.01.2026
| Katharina Hantl | Julia Ziegeler |
| Vorsitz | Schriftführung |