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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur 41. öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Sitzungstermin:

Dienstag, 04.11.2025, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Wasserburg, Haingraben 17, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:37 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Walter Horz - STIMME

Mitglieder

Frau Dr. Kirsten Salein - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vertretung für: Frau Michaela Bergmann

Herr Marco See - CDU

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Frau Elke Sommermeyer - FDP

Herr Walter Soff - FWG

Herr Wolfgang Lingenau - SPD

Magistrat

Frau Stadträtin Betina Quägber-Zehe - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Herr Stadtrat Heinz Sill - SPD

Herr Stadtrat Norbert Schön - STIMME

Fraktionsvorsitzende/r

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Gäste

Frau Alexandra Giesler -

Frau Eva-Maria Kirchler -

Herr Ramolla -

Herr Zander -

Nicht Anwesende:

Mitglieder

Frau Michaela Bergmann - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

entschuldigt

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2026

4

4-spuriger Ausbau der B455/ Radweg/ Planungsperspektiven

5

Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)

Hier: Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Entwurf 2025

6

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Bebauungsplan OR/28 "In der Preul" 2. Änderung

Hier: Antrag zur Erhöhung der Festsetzungen GRZ und GFZ

7

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und STIMME vom 02.10.2025, Katzenschutzverordnung

8

Mitteilungen

8.1

Klimaschutzkonzept: Jahresbericht 2024

8.1.1

Antrag der Fraktion FWG vom 31.08.2025, Erstellung eines Hitzeschutzkonzeptes

9

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

Herr Horz eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Für den TOP 3 begrüßt er Frau Giesler und Frau Kirchler von HessenForst sowie Für den TOP 4 Herr Zander und Herr Ramolla von Hessen Mobil.

Herr Horz stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen worden und das Gremium beschlussfähig ist.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Tagesordnung dahingehend geändert wird, TOP 7 bis 9 auf eine spätere Sitzung zu verschieben.

2.

Genehmigung des Protokolls

Das vorliegende Protokoll der 39. Sitzung vom 26. August 2025 wird ohne Änderungen angenommen.

3.

Forstwirtschaft - Waldwirtschaftsplan 2026

Frau Giesler und Frau Kirchler stellen den Waldwirtschaftsplan 2026 vor. Das Gesamtvolumen sieht Erträge von 534.298 € und Aufwendungen von 502.639 € vor. Somit ist für das Wirtschaftsjahr 2026 ein Überschuss in Höhe von 31.659 € geplant.

Im Rahmen einer Waldbegehung wurden die aktuellen Probleme sowie künftigen Ziele der Waldbewirtschaftung durch HessenForst erläutert.

Die extremen Temperaturen der vergangenen Jahre hinterlassen deutliche Spuren im Stadtwald. Borkenkäferbefall in den vorgeschädigten Fichtenwäldern ist die Folge. Auch die Buchen leiden unter Trockenstress, weshalb weiterhin mit einem erhöhten Anteil an Schadholz zu rechnen ist. Zudem sind an den Eichen Schädigungen durch den Eichenprachtkäfer festzustellen.

Im Detail wurde unter anderem die lang erwartete Bearbeitung der Forsteinrichtung vorgestellt.

In der anschließenden Diskussion weist Herr Sill auf ein Problem bei der Pflege der Wildäsungsflächen hin, da diese nicht mehr gedüngt werden sollen. Daraus ergibt sich, dass diese Flächen dem Wild nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Frau Kirchler erläutert den Zwiespalt, da die Ausführungen von Herrn Sill korrekt sind, jedoch Zertifikate verlangen, dass keine Düngung erfolgt. Bezüglich der Frage, welche Düngung möglich ist und warum diese nicht mehr zulässig sein soll, soll eine genauere Rückfrage bei PEFC erfolgen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung.

Beschluss:

Der Waldwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 mit einem zu erwartenden Ertrag in Höhe von 534.298,00 € und zu erwartenden Aufwendungen in Höhe von 502.639,00 € wird beschlossen.

Der Waldwirtschaftsplan 2026 weist einen Überschuss in Höhe von 31.659,00 € aus.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

4.

4-spuriger Ausbau der B455/ Radweg/ Planungsperspektiven

Für diesen Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Ramolla und Herrn Zander von Hessen Mobil, die über den aktuellen Entwurfsstand des geplanten vierspurigen Ausbaus der Bundesstraße 455 informieren.

Mittels einer Präsentation wird der Ausbau ab der Autobahnanschlussstelle Friedberg bis kurz nach der Kreuzung der Straßen B455, Raiffeisenstraße und Die Sang gezeigt. Als Bestandteil der Planung wird auch ein straßenbegleitender Radweg vorgestellt. Eine Unterführung soll die unabhängige Erschließung des Beinhardshofs ermöglichen, gleichzeitig entfällt die bisherige Kreuzung. Die Erschließung wird erst am Knotenpunkt zwischen der B455 und der Südumgehung angeschlossen, wodurch diese von einer dreiarmigen zu einer vierarmigen Kreuzung wird. Der Radweg führt ebenfalls an dieser Stelle entlang und wird in das Baugebiet Sang eingebunden. Aufgrund vorhandener Schwierigkeiten bei der Regenwasserableitung – der städtische Kanal ist bereits ausgelastet – sind Rückhaltebecken vorgesehen.

Im Anschluss entsteht eine angeregte Diskussion:

Herr von Griesheim fragt nach, warum der Beinhardshof erneut an einer Kreuzung der B455 und nicht – wie der Radweg – direkt an der bebauten Ortslage Ober-Rosbach angeschlossen wird. Herr Harf und Bürgermeister Maar hinterfragen, ob der Radweg nur in Kombination mit dem bereits vorhandenen nördlichen Überweg geführt und dafür die Ampelanlage angepasst werden soll. Herr Soff äußert Zweifel, ob aufgrund des bestehenden Lärmschutzes für das Baugebiet noch ausreichend Platz für einen vierspurigen Ausbau vorhanden ist.

Herr Ramolla und Herr Zander erläutern, dass die Planung insbesondere der Anschluss des Beinhardshofs auf Erhebungen basiert und entsprechend entwickelt wurde. Die Abstimmung mit Eigentümern und Bewirtschaftern fand statt. Bezüglich der Ampelschaltung wird die Anpassung des vorhandenen Überwegs bestätigt. Ein zusätzlicher Überweg mit Radweg ist im Kreuzungsbereich B455, Raiffeisenstraße und Die Sang nicht vorgesehen, da im südöstlich gelegenen Gewerbegebiet kein Fuß- oder Radweg zum Anschluss existiert. Der geplante Radweg ist ein Angebotsradweg, der Radverkehr anziehen soll, eine genaue Prognose liegt nicht vor. Hinsichtlich der Lärmschutzwand und des notwendigen Platzes ist Hessen Mobil mit der bisherigen Planung zufrieden. Andere Aspekte wie Regenwasser, Fuß- und Radverkehr werden ebenfalls betrachtet. Schwerpunkt soll die Sanierung der Bundesstraße und der Ausbau des Verkehrs sein.

Herr Lingenau fragt, ob die geplante Unterführung für den Beinhardshof auch für Fuß- und Radverkehr nutzbar sein wird. Herr Ramolla berichtet, dass dies geprüft wurde, aber die Planung es aktuell nicht vorsieht. Je nach Rückmeldungen im Beteiligungsverfahren könne aber eine Umplanung erfolgen. Zudem laufen Planungen der Autobahn AG für die Anschlussstelle. Die Behörden stimmen sich ab, die Projekte sind jedoch unabhängig.

Nach Beendigung der Fragen bedankt sich der Vorsitzende sowie der Ausschuss für die Informationen. Herr Ramolla und Herr Zander erklären sich bereit, die Präsentation als Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.

5.

Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)

Hier: Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Entwurf 2025

Herr Grosch berichtet zum Sachverhalt. Der Regionalplan Südhessen / RegFNP wird neu aufgestellt. Die Regionalversammlung bzw. der Regionalverband geben mit diesem übergeordneten Plan den Städten und Gemeinden die zukünftige Flächennutzung grob vor. Darauf aufbauend ist die kommunale Bauleitplanungsebene mit den Bebauungsplänen angesiedelt.

Bereits 2016 begann die Aktualisierung des RegFNP durch den Regionalverband. Aktuell findet die frühzeitige Beteiligung zum Entwurf 2024 statt. Stellungnahmen können bis zum 15.12.2025 abgegeben werden.

Herr Grosch erläutert, welche Gebiete und Prioritäten im Rahmen dieses Verfahrens beim Regionalverband berücksichtigt werden sollen. Niedrig prioritäre Flächen könnten im neuen RegFNP entfallen, da nicht alle Flächen realisiert werden können.

Auf Nachfrage von Frau Sommermeyer, ob die Wunschflächen Rosbachs mit 9 ha für Siedlungsflächen und 5 ha für Gewerbeflächen den Vorgaben entsprechen, erklärt Herr Grosch, dass es sich dabei nur um die zur Verfügung stehenden Flächengrößen handelt. Die „gewünschten“ Flächen der Stadt sind insgesamt größer, was mit der bevorstehenden Streichung von Flächen niedriger Priorität zusammenhängt. Herr Soff stellt klar, dass dies zunächst eine Wunschliste sei; die tatsächliche Entwicklung erfolgt später. Herr Grosch betont, dass es wichtig sei, Auswahlmöglichkeiten für die Entwicklung von Gebieten zu besitzen, falls Probleme auftreten.

Weiter berichtet Herr Grosch, dass nach dem Baugebiet Belgesbaum ein Zielabweichungsverfahren für den nächsten Bauabschnitt des Gewerbegebiets vorgesehen ist. Sofern das Gebiet vor Rechtskraft des RegFNP entwickelt wird, muss es im RegFNP als Bestand betrachtet werden.

Herr Sill weist darauf hin, dass das mögliche Baugebiet im südlichen Anschluss an die Obergärten im Rahmen der Priorisierung nicht verloren gehen darf. Herr Grosch gibt an, keine Kenntnis darüber zu haben, wie das Regierungspräsidium die Priorisierung behandelt.

Abschließend bittet Frau Salein darum, dass eine Flächenbilanz zu den vorgestellten Folien nachgereicht wird.

Beschluss:

Der Entwurf 2025 des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) wird zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird zum vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung genommen:

Karte 1: Bauleitplanerische Inhalte und Regionalplanerische Festlegungen

Priorität

Stadtteil

1

Rodheim

Das Wohnbaugebiet „Am Belgesbaum“ ist komplett als „Wohnbau Planung“ aufzunehmen

2

Ober-Rosbach

Der 3. Bauabschnitt des „Gewerbegebietes Südumgehung Ost“ ist komplett als „Gewerbe Planung“ aufzunehmen

3

Nieder-Rosbach

Das Wohnbaugebiet „Obergärten II/Hartmanns Garten“ ist als „Wohnbau Planung“ aufzunehmen – im Gegenzug werden die Wohnbaugebiete „Hessenring Süd“ und „Kreppensteg“ aufgegeben

4

Rodheim

Die Erweiterung des Gewerbegebietes „Dickmühle“ ist als Gewerbe Planung“ aufzunehmen

5

Rodheim

Eine Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche von 0,8 ha östlich der Erich-Kästner-Schule, KITA Seeweg, Feuerwehr ist als „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ aufzunehmen

6

Rodheim

Das Wohnbaugebiet „Uhlandstraße“ ist komplett als „Wohnbau Planung“ aufzunehmen

Gemeinsamer Textteil

Schienenverkehr

  • Die Elektrifizierung der Bahnstrecke Friedrichsdorf – Friedberg zur Realisierung einer S-Bahnverbindung auf dieser Strecke ist als Ziel aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

1 Enthaltung

6.

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d.Höhe

Bebauungsplan OR/28 "In der Preul" 2. Änderung

Hier: Antrag zur Erhöhung der Festsetzungen GRZ und GFZ

Bürgermeister Maar erläutert den Sachverhalt kurz und erklärt, dass bei der für das Vorhaben erforderlichen Berechnung in Verbindung mit dem Entwurf des Durchführungsvertrags auf Seiten von Werner Wohnbau ein Fehler unterlaufen sei. Das Vorhaben in der aktuell vorliegenden Fassung erfordert eine höhere Ausnutzbarkeit der Grund- und Geschossflächenzahl, als mit dem Aufstellungsbeschluss festgelegt wurde.

Aufgrund der Erfahrungen mit dem Baugebiet „Die Sang“ und der politischen Rückmeldungen, dass die Bebauung dort zu massiv sei, hinterfragt die Verwaltung eine Erhöhung der Werte kritisch. Letztlich haben jedoch die politischen Gremien darüber zu entscheiden.

Herr Soff fragt, ob bei einer Ablehnung die Gefahr besteht, dass das Vorhaben nicht realisiert wird. Herr Grosch bejaht dies. Es könne passieren, dass zunächst nichts gebaut wird. Es wird darauf hingewiesen, dass, sollte das Bauleitplanverfahren nicht bis zur Rechtskraft fortgeführt werden, dennoch ein Bebauungsplan für den Bereich zur Errichtung von Doppel- und Reihenhäusern bestehe.

Im Ausschuss entwickelt sich eine längere Diskussion über Für und Wider sowie über den Umfang im Vergleich zur Bebauung im Baugebiet „Die Sang“.

Nach der Diskussion bittet Herr Lingenau das Baumanagement zu prüfen, ob die im Vertrag festgelegte Pflasterdicke von 8 cm angemessen ist, da seiner Kenntnis nach für eine derartige Erschließung 10 cm empfohlen werden.

Beschluss:

Dem Antrag, zur Erhöhung der mit Aufstellungsbeschluss vom 06.05.2025 beschlossenen Festsetzungen der GRZ I und GFZ für die 2.Änderung des Bebauungsplans „In der Preul“, wird nicht zugestimmt.

Die Eckpunkte des Entwurfs des Durchführungsvertrages (Anlage 4) zwischen der Stadt und dem Investor zur Umsetzung des Vorhabens durch den Vorhabenträger gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan OR/28 2. Änderung werden bestätigt und sollen in dieser Form umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig Ja

7.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und STIMME vom 02.10.2025, Katzenschutzverordnung

Auf eine spätere Sitzung verschoben.

8.

Mitteilungen

Auf eine spätere Sitzung verschoben.

8.1.

Klimaschutzkonzept: Jahresbericht 2024

Auf eine spätere Sitzung verschoben.

8.1.1.

Antrag der Fraktion FWG vom 31.08.2025,

Erstellung eines Hitzeschutzkonzeptes

Auf eine spätere Sitzung verschoben.

9.

Verschiedenes

Auf eine spätere Sitzung verschoben.

Rosbach v. d. Höhe, den 10.12.2025

Walter Horz

Herr Stefan Sommer

Vorsitz

Schriftführung