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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen hier: Vollsperrung im Haingraben

hier: Vollsperrung im Haingraben

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich den Haingraben zwischen Hausnummer 9 und Mündungsbereich Schulstraße vom 16.02.2023 bis voraussichtlich 12.04.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren und die Einbahnstraßenführung in der Erbsengasse zu drehen.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 13.02.2024

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde