hier: Vollsperrung in der Feldbergstraße 21
Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Aufgrund einer Baumaßnahme wird es erforderlich die Feldbergstraße Höhe der Hausnummer 21 vom 19.02.2024 bis voraussichtlich 01.03.2024 für den Fahrverkehr voll zu sperren.
Die Feldbergstraße bleibt aus beiden Richtungen bis zum Baustellenbereich als Sackgasse befahrbar.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.02.2024