| Sitzungstermin: | Donnerstag, 07.11.2024, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:12 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Mitglieder
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Christoph Käding - STIMME
Magistrat
Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Stadtverordnete/r
Herr Stadtrat Gerald Harff - FWG
Herr Rainer Schaub - FWG
Herr Walter Soff - FWG
Verwaltung
Frau Jana Pitzek -
Herr Anthony Reindler -
Herr Nils Schellhammer -
Herr Volker Stuhl -
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 4 | Festsetzung der Abfallgebühren ab dem 01.01.2025 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Abfallsatzung |
| 5 | Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Rosbach Ansiedlung von Ärzte- und Gesundheitszentren in Ober-Rosbach und Rodheim -Wiedervorlage- |
| 6 | Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
| 7 | Beschluss über die Befreiung vom Gesamtabschluss gemäß § 112b HGO |
| 8 | Investitionsprogramm Hessenkasse - Änderung der Benennung von Maßnahmen |
| 9 | Verschiedenes |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
Zu Top 4 wird Herr Jacobs vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH online teilnehmen. Weiterhin wird das Ärzte- und Gesundheitszentrum von Herrn Preis (HP&P) und Frau Kreiling (Cocaring) vorgestellt. Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Gäste.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Es liegt kein neues Protokoll zum Beschluss vor.
| 3. | Mitteilungen |
Es liegen keine Mitteilungen vor.
| 4. | Festsetzung der Abfallgebühren ab dem 01.01.2025 und damit einhergehender Beschluss zur Neufassung der Abfallsatzung |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage ein und übergibt dann an Herrn Jacobs vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH.
Herr Jacobs ist online via Videokonferenz zugeschaltet. Er betont, dass die vorgestellte Lösung für alle transparent sein soll.
Zu Beginn geht Herr Jacobs auf die Kostenermittlung ein und zeigt die Kostenentwicklung von 2023 (Ist) bis 2025 (Plan) auf. Die steigenden Kosten sind durch die Bürgerinnen und Bürger zu decken. Herr Jacobs weist darauf hin, dass die Kosten bis 2023 jedoch im Vergleich außerordentlich günstig waren, sich aus Sicht des Instituts deutlich unterdurchschnittlich bis normalerweise nicht auskömmlich für den Entsorger darstellen. Herr Jacobs führt zu den Einzelposten der jeweiligen Positionen in der Abfallentsorgung (Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Grünabfälle, Sperrmüll etc.) aus. Anschließend geht er auf die Zuordnung der Kosten ein, um die jeweiligen Gebührenbedarfe zu ermitteln. Gebührenrücklagen sind in Rosbach v. d. Höhe nicht vorhanden, sodass die Gebührenbedarfe sich direkt aus den Gesamtkosten ergeben. Aufbauend auf diesen Ausführungen leitet Herr Jacobs in die Gebührenermittlung (für die Rest- und Bioabfällgefäße) ein. Im Anschluss führt er zu den sonstigen Gebührensätzen (Abholung Sperrmüll, etc.) aus.
Herr Lamping fragt, wie ermittelt werden soll, ob das Volumen des Sperrmülls über oder unter 3 Kubikmetern liegt. Herr Jacobs führt aus, dass dies immer im Einzelfall eingeschätzt werden muss, jedoch nicht exakt nachgemessen werden kann und wird. Die Angestellten der Entsorger haben jedoch ein gutes Gespür für diese Größen.
Herr Lamping wünscht zudem Ausführungen zu den Grünabfallsäcken, die stadtseitig bereitgestellt werden, auch in der Satzung. Herr Reindler erläutert, dass dies vorher auch nicht der Fall war, wobei die Säcke schon lang ausgegeben würden. Der Punkt sei jedoch in der Satzung zu ergänzen.
Herr Käding fragt, ob bei weniger als acht Leerungen der Restmülltonne dennoch acht Leerungen zu zahlen seien. Herr Jacobs führt aus, dass dem so sei. Dieser Anzahl sei nach Einführung zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen.
Herr Jacobi führt aus, dass aus seiner Sicht acht Mindestleerungen zu gering angesetzt sind.
Herr Lingnau fragt, ob die Verwaltung die Möglichkeiten habe, Fälle zu prüfen, in denen Bürger angeben, keinen Bioabfall zu haben, sondern zu kompostieren. Bürgermeister Maar führt aus, dass dies nicht umsetzbar sei.
Herr Lingnau gibt ebenfalls zu bedenken, dass, wenn viele Bürgerinnen und Bürger die Größe der Restmülltonne wechseln würden, die vorgestellte Kalkulation nicht aufgehen könnte. Herr Jacobs erläutert, dass die Menschen in der Regel erst einmal schauen, wie sie mit einer neuen Regelung zurechtkommen.
Herr Dr. Rathjens bittet um die Abstimmung zur Vorlage
| I. | Der als Anlage 1 beigefügten Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird zugestimmt. |
| II. | Der als Anlage 2 beigefügten Neufassung der Abfallsatzung wird zugestimmt. Sie tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die aktuell gültige Abfallsatzung vom 07.11.2017 außer Kraft. |
Mit der Neufassung der Abfallsatzung werden folgende Gebühren ab 01.01.2025 erhoben:
Restabfall
| Behältergröße | Grundgebühr/ Jahr | Leerungsgebühr/je Leerung |
| 80 Liter | 63,60 € | 4,40 € |
| 120 Liter | 63,60 € | 6,60 € |
| 240 Liter | 63,60 € | 13,20 € |
| 1.100 Liter | 190,80 € | 60,50 € |
Bioabfall
| Behältergröße | Gebühr/ Jahr |
| 120 Liter | 72,00 € |
| 240 Liter | 122,40 € |
Mit den vorgenannten Gebühren sind auch die Aufwendungen der Stadt für die Sammlung von Papier, Pappe, Kartonagen und Grünabfälle im Holsystem abgegolten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
| 5. | Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Rosbach Ansiedlung von Ärzte- und Gesundheitszentren in Ober-Rosbach und Rodheim -Wiedervorlage- |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage ein. Er begrüßt noch einmal Herrn Preis (HP&P) sowie Frau Kreiling (cocaring). Zudem erwähnt er kurz die bisherigen Projekte des Gießener Büros HP&P in Rosbach v. d. Höhe (Feldpreul-Center, Sang-Center).
Volker Stuhl, Fachbereichsleiter der Stadtplanung, führt ebenfalls kurz zum Vorhaben, dem dafür vorgesehenen Grundstück im Gewerbegebiet sowie den bisher ausschließlich positiven Erfahrungen der Stadt mit HP&P aus.
Herr Preis übernimmt das Wort und stellt sich sowie die HP&P Gruppe vor. Er zeigt anschließend einen Auszug aus den Referenzen des Unternehmens und stellt den möglichen Investor des Projekts, die PAT-BVG als Pensionskasse für medizinische Berufe, kurz vor.
Frau Kreiling vom im medizinischen Bereich tätigen Beratungsunternehmen cocaring betont die Schnittstellen-Funktion ihrer Person im Projekt. Cocaring wird etwa die Ansprache und Akquise für neue Fachrichtungen übernehmen, das Nutzungskonzept entwickeln sowie HP&P bei der baulichen Konzeption unterstützen. Zudem kümmert sich cocaring um die Akquise von Fördermitteln sowie die vertragliche Bindung möglicher Mieter.
Herr Preis betont, dass die Beratungsgesellschaft SozialGestaltung das Projekt ebenfalls begleitet.
Herr Lingnau fragt, ob eine Beteiligung der Mieter (z.B. Ärzte) an der Gesellschaft angeboten würde. Herr Preis führt aus, dass, wenn PAT-BVG Investor des Projekts wird, diese Konstellation ausgeschlossen sei. HP&P seit jedoch bereit, auf Wunsch der Mieter diese Option zu prüfen. Frau Kreiling führt aus, dass aus der Erfahrung ein Investor wie PAT-BVG als solider Partner dazu beitragen kann, dass potentielle Mieter kein Eigentum anstreben könnten.
Herr Dr. Rathjens fragt, wie auf die Bedarfe der einzelnen Mieter (Arztpraxen) eingegangen wird. Frau Kreiling erläutert, dass diese Feinheiten in der Regel die Kompetenzen regulärer Architekten überschreiten. Die Ärzte bringen in diesen Fällen eigene Fachplaner in das Projekt ein oder bekommen diesen vom Eigentümer/Entwickler gestellt. Herr Preis führt aus, dass HP&P Kontakt zu entsprechenden Fachplanern habe und in das Projekt einbringen kann. Zudem betont er, dass das Gebäude auf die Bedarfe der einzelnen Mieter angepasst bzw. hieran orientiert wird.
Herr Dr. Rathjens fragt, ob der Stadt bei Mieterwechseln ein Mitspracherecht bei einer Nachbesetzung einer Praxis eingeräumt wird. Herr Preis betont, dass hierüber Gesprächsbereitschaft besteht. Herr Stuhl führt aus, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Investor bei der Marktakquise angestrebt wird und seitens der Stadt ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Mieter sowie ein Vetorecht, wenn ein potentieller Mieter nicht dem Verwendungszweck entspricht, besteht. Herr Preis ergänzt, dass das Projekt, wie auch bereits andere Projekte im Stadtgebiet, im besten Sinne aller beteiligten Parteien umgesetzt werden soll.
Herr Lamping führt aus, dass er das Projekt grundsätzlich sehr begrüßt, jedoch den Standort für ungeeignet hält. Aus seiner Sicht sollte ein Standort am Bahnhof in Rosbach bevorzugt werden. Bürgermeister Maar erläutert, dass der Standort per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt wurde und zudem im direkten Vergleich zum Standort am Bahnhof den Vorteil bietet, dort direkt loslegen zu können. Herr Stuhl erläutert zudem, dass der Standort hinsichtlich der umliegenden Infrastruktur auch aus Sicht des Investors optimal sei.
Herr Dr. Rathjens lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2023 zur Errichtung von Ärzte- und Gesundheitszentren in Ober-Rosbach und Rodheim durch die IWG-Unternehmensgruppe mit Unterstützung der HFBP Rechtsanwälte & Notar, beide mit Sitz in Gießen, wird aufgehoben.
Zur langfristigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Rosbach v. d. Höhe wird weiterhin die Errichtung von Ärzte- und Gesundheitszentren in den Stadtteilen Ober-Rosbach und Rodheim angestrebt.
Die Umsetzung soll privatwirtschaftlich in Zusammenarbeit mit der HP&P Unternehmensgruppe, Marburger Straße 112, 35396 Gießen erfolgen.
Standort Ober-Rosbach
Die Stadt verkauft eine Teilfläche von ca. 7.094 m² des Grundstückes Gemarkung Ober-Rosbach, Flur 2, Flurstück 1012, Dieselstraße 7, 9 an die noch zu gründende Projektgesellschaft „HP&P MED-Zentrum Rosbach GmbH“.
Eckpunkte des Kaufvertrages:
Standort Rodheim
Im neuen Baugebiet „Am Belgesbaum“ 1. Bauabschnitt soll die Errichtung eines Ärzte- und Gesundheitszentrums vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
5x Ja, 1x Nein - angenommen.
| 6. | Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 |
Sachdarstellung:
Herr Reindler führt kurz zur Vorlage ein.
Herr Lingnau weist darauf hin, dass er sich wünschen würde, dass die Änderungen entsprechend anhand einiger Fallbeispiele greifbar dargestellt werden. Herr Reindler erläutert, dass sich dies bei der Vielzahl der verschiedenen Fälle als schwierig darstellt bzw. nur begrenzt aussagefähig sei.
Herr Soff äußert sein Unverständnis zur Berechnung der Grundsteuer anhand seines eigenen Grundstücks, verweist auf einige vergleichbare Fälle im Stadtgebiet und bittet darum, für solche Fälle noch einmal nach einer Lösung zu suchen.
Herr Reindler führt aus, dass die Stadtverordnetenversammlung lediglich Einfluss auf die Hebesätze der Grundsteuern A-C habe.
Herr Dr. Rathjens schlägt vor, sobald alle Geührenbescheide seitens der Oberfinanzdirektion vorliegen, das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen wieder aufzugreifen. Herr Soff spricht sich dafür aus, dann eine Satzung aufzustellen.
Herr Lamping erläutert, dass das Problem auf kommunaler Ebene zu lösen ist, jedoch eine Lösung auf übergeordneter Ebene sicherlich sinnvoller sei. Dies begründet er damit, dass hiesige Siedlungsstrukturen (zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe) sicherlich auch in anderen Kommunen vorhanden seien.
Frau Pitzek berichtet, dass sie sich im Kreis anderer Verwaltungen bereits über das Thema der Grundsteuer ausgetauscht hat und sich in diesen Gesprächen abgezeichnet habe, dass diese Kommunen der Empfehlung der Oberfinanzdirektion folgen werden.
Herr Dr. Rathjens lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltjahr 2025 mit den Hebesätzen für
wird beschlossen.
Auf die Einführung einer Grundsteuer C wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
4x Ja, 2x Enthaltung - angenommen.
| 7. | Beschluss über die Befreiung vom Gesamtabschluss gemäß § 112b HGO |
Sachdarstellung:
Herr Reindler führt kurz zur Vorlage ein.
Es gibt keine Fragen, Herr Dr. Rathjens bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Die Befreiung vom Gesamtabschluss gemäß § 112b Absatz 3 Hessische Gemeindeordnung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
| 8. | Investitionsprogramm Hessenkasse - Änderung der Benennung von Maßnahmen |
Sachdarstellung:
Herr Reindler führt kurz zu den Inhalten der Vorlage aus.
Es gibt keine Fragen, Herr Dr. Rathjens bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Die Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Hessenkasse werden wie folgt umgewidmet:
Von der alten Maßnahme:
| - | Grundhafte Erneuerung Sportzentrum Ober-Rosbach | 665.843,32 € |
| - | Reparatur Homburger Straße | 28.069,10 € |
|
| Summe 693.912,42 € | |
Auf die neuen Maßnahmen:
| - | Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20 | |
|
| mit Druckzumischanlage Energetische | 200.400 € |
| - | Erneuerung der sanitären Anlagen auf dem Bauhof | 75.000 € |
| - | Bahnhof Rodheim - Dach- und Fassadensanierung | 388.512,42 € |
Auf die bestehende Maßnahme:
| - | Jugendplatz | 30.000 € (insg. 450.000 €) |
Summe 693.912,42 €, darin enthalten ist ein Eigenanteil von 69.391,24 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
| 9. | Verschiedenes |
Bürgermeister Maar teilt mit, dass zwei deckungsfähige Förderprogramme bestehen. Hierbei handelt sich sich um die Programme zur PV-Anlagen-Förderung sowie des Wasserkonzepts, zu dem man in diesem Jahr nicht mehr kommen würde. Die Mittel aus dem Programm zum Wasserkonzept können in die PV-Anlagen-Förderung übertragen werden. Die Idee zur Übertragung der Mittel stammt vom Stadtverordneten Dieter Kurth.
Herr Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 22:58 Uhr.
Rosbach v. d. Höhe, den 16.01.2025
| Dr. Hans-Peter Rathjens | Nils Schellhammer |
| Vorsitz | Schriftführung |