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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

hier: Vollsperrung im Haingraben zwischen Erbsengasse und Schulstraße

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2014 (BGBl. I S. 367) wird folgende

verkehrsregelnde Anordnung

getroffen:

Aufgrund von Abrissarbeiten wird es erforderlich den Haingraben zwischen Haus Nr. 9 und Schulstraße vom 28.02.2023 bis voraussichtlich 21.03.2023 für den Fahrverkehr voll zu sperren und die Einbahnstraßenführung in der Erbsengasse zu drehen.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die mit dieser Maßnahme verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen gebeten.

Rosbach v. d. Höhe, den 24.02.2023

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-
(Maar)
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde