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Rosbacher Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 19. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 19.01.2023, 20:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Rodheim, Grabengasse 12, Saal

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:25 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD

Mitglieder

Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Jörg Egerter - CDU

Herr Harry Paduch - CDU

Herr Hans-Otto Jacobi - FDP

Herr Christian Lamping - FWG

Herr Christoph Käding - STIMME

Magistrat

Frau Stadträtin Andrea Nöchel-Jacobi - FDP

Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos

Fraktionsvorsitzende/r

Herr Dieter Kurth - STIMME

Stadtverordnete/r

Herr Alexander von Griesheim - CDU

Herr Rainer Schaub - FWG

Verwaltung

Frau Jana Pitzek -

Herr Anthony Reindler -

Frau Janika Post -

Schriftführerin

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung des Protokolls

3

Mitteilungen

3.1

Kommunalbericht 2022

4

Haushaltsführung 2023

Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026

4.1

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Förderung der Anschaffung und Installation von Solaranlagen für Strom und Wärme für Privathaushalte

4.1.1

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Förderung der Anschaffung und Installation von Solaranlagen für Strom und Wärme für Privathaushalte

4.2

Antrag der Fraktion CDU vom 18.08.2022, Kommunales Wasserkonzept

4.2.1

Antrag der Fraktion FWG vom 05.10.2022

Förderung von Zisternen in Rosbach

5

Verschiedenes

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1 .

Eröffnung der Sitzung

Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

2 .

Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der 18. Sitzung lag aufgrund der kurzen Zeit zwischen den Ausschusssitzungen noch nicht zur Abstimmung vor.

Anmerkungen zur Tagesordnung gibt es keine.

3 . Mitteilungen

Bürgermeister Maar weist darauf hin, dass ab dem 23.01.2023 alle Glocken in Rodheim aufgrund von Reparaturarbeiten für 14 Tage abgeschaltet werden.

3.1 .

Kommunalbericht 2022

Der Kommunalbericht kann unter nachfolgend genanntem Link abgerufen werden:

https://rosbachnc01.rosbach-hessen.de/s/NSdFAt5z3twqoQN

4.

Haushaltsführung 2023

Entwurf des Haushaltes/ der Haushaltssatzung einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026

Herr Dr. Rathjens bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für die konstruktiven Gespräche im Vorfeld in Bezug auf seine Anmerkungen zum Haushaltentwurf 2023 und übergibt das Wort an den Bürgermeister.

Herr Maar bedankt sich ebenfalls bei den Mitarbeitenden der Finanzverwaltung und stellt in diesem Zuge Frau Post als neue stellvertretende Schriftführerin – Frau Werner ist in Elternzeit – kurz vor. Weiterhin stellt er heraus, dass die Haushaltsaufstellung in diesem Jahr durch die Systemumstellung von MPS auf DATEV eine besondere Herausforderung war. Der Haushaltsentwurf ist daher nicht nur teilweise anders aufgebaut, sondern macht einen direkten Vergleich mit dem Haushalt 2022 an manchen Stellen schwierig. Für die Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2023 gibt Herr Maar das Wort an Frau Pitzek.

Frau Pitzek stellt mithilfe einer Powerpoint Präsentation die wichtigsten Kennzahlen des Haushaltsentwurfs kurz vor. Die Präsentation wird den Mitgliedern per Mail im Nachgang zur Verfügung gestellt.

Anschließend eröffnet Herr Dr. Rathjens die Diskussionsrunde und beginnt mit der Verbuchung von Ankäufen bzw. Veräußerungen von Anlagevermögen (genauer: Grundstücke und Gebäude) im außerordentlichen Ertrag bzw. im außerordentlichen Aufwand. Er merkt an, dass bei der Veranschlagung der Ansätze Bruttobeträge verwendet wurden. Zulässig ist jedoch nur die Differenz zwischen dem Restbuchwert und dem Erlös – an dieser Stelle weist er auf die im Vorfeld eingeholte Stellungnahme von Herrn Alexander Noll hin, die diese Aussage bestätigt. Zudem sind zwei Positionen aus dem Investitionsprogramm (Seite 61) nicht den außerordentlichen Erträgen zugeordnet wurden. Kostenstelle 951120000 Maßnahme 100 – Verkauf Baugrundstücke (30.000 €) und Maßnahme 317 – Wohnbaugebiet Rodheim (2.200.000 €) Herr Reindler geht mit der Stellungnahme von Herrn Noll sowie der vorgetragenen Punkte konform. Er weist darauf hin, dass es sich hier um einen Verknüpfungsfehler bei DATEV handelt, den die Verwaltung jedoch nochmal überarbeiten wird.

Als nächstes geht Herr Dr. Rathjens auf die Differenzen im Haushaltsansatz 2022 ein. Die Ansätze der drei Positionen „Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden“, „Auszahlungen für Baumaßnahmen“ und „Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen“ stimmen zwischen dem Haushalt 2022 und dem Haushaltsentwurf 2023 nicht überein. Geschäftsvorfälle wie beispielsweise der Sonnenschutz für die Kita sind auf Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden gebucht – richtig wäre jedoch das Konto Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen. Frau Pitzek führt hierzu aus, dass es sich lediglich um eine Verschiebung handelt, die aufgrund eines anderen Kontoschlüssels bei DATEV entstanden ist. Die Summe dieser drei Positionen stimmen in beiden Haushalten überein, es verteilt sich jetzt untereinander nunmehr anders. In MPS konnte man Auszahlungskonten noch manuell bebuchen – in DATEV ist dies nun nicht mehr der Fall. Es wird sich darauf verständigt, dass die Verwaltung mit DATEV in Kontakt tritt und die Möglichkeiten einer entsprechenden Anpassung klärt und ggfs. umsetzt.

Des Weiteren fragt Herr Lingnau nach dem Grund für die Senkung des Ansatzes für Sachverständigen- und Fremdinstandhaltungskosten. Frau Pitzek erklärt kurz, dass schlichtweg weniger Mittel aus den einzelnen Fachbereichen angemeldet wurden.

Herr Käding geht auf die Personalkosten ein, die in seinen Augen sehr hoch erscheinen im Vergleich zu anderen Kommunen. Herr Reindler merkt an, dass man Kommunen nicht direkt miteinander vergleichen kann, es ist immer das gesamte Konstrukt zu durchleuchten. Wöllstadt zum Beispiel hat weniger Personalaufwand, dafür aber mehr Ausgaben für externe Dienstleistungen. Herr Maar stellt noch einmal heraus, dass die Personaloptimierung eine permanente Aufgabe ist, die auch so praktiziert wird.

Als nächstes merkt Herr Käding an, dass aus seiner Sicht die Fraktionsmittel in den Übersichten (S.72) noch zu hoch auswiesen sind. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen müssten 100 EUR weniger erhalten. Frau Pitzek wird den Vorgang nochmals prüfen und Rückmeldung an die Ausschussmitglieder geben.

Herr Dr. Rathjens fragt in die Runde, ob es zu dem von der Verwaltung im Vorfeld beantworteten Fragenkatalog der STIMME noch weitere Fragen gibt. Keine Wortmeldungen.

Als nächstes geht Herr Dr. Rathjens auf das Investitionsprogramm ein. Hier stimmen die Summe der Einzahlungen sowie der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für 2021 nicht mit dem Gesamtergebnishaushalt überein. Auch die Auszahlungen für Investitionstätigkeit für 2022 stimmen nicht überein. Frau Pitzek erklärt, dass diese Hinweise derzeit überprüft werden. Die Differenz für 2022 konnte bereits aufgeklärt und ein Großteil der Differenzen aus 2021 zwischenzeitlich ebenfalls aufgearbeitet werden. Diese sind dadurch entstanden, dass das Investitionsprogramm, wie es DATEV auswirft, nicht zu verwenden ist und die Verwaltung ein Investitionsprogramm manuell in Excel erstellen musste.

Anschließend spricht Herr Dr. Rathjens die Diskrepanz bei den Verpflichtungsermächtigungen an und bittet Frau Pitzek um Erläuterung. Frau Pitzek erklärt, dass die Verpflichtungsermächtigungen aufgrund des Systemwechsels noch manuell in DATEV eingetragen werden müssen und die Verpflichtungsermächtigungen für die Sporthalle Eisenkrain dabei vergessen wurden. Dies wurde jedoch bereits durch die Verwaltung korrigiert.

Herr Käding fragt nach, ob die Tarifänderung bei den Mitarbeitenden in den Kitas bereits im Haushaltsentwurf enthalten sind, da es schwierig ist, dies durch das neue System nachzuvollziehen. Frau Pitzek erklärt, dass dies bereits betragsmäßig eingeplant ist, jedoch noch nicht im Stellenplan berücksichtigt wurde, da der Stellenplan erstellt war, bevor zu diesem Thema Beschlusslage vorlag. Die Verwaltung werde den Stellenplan im Entwurf zur nächsten HaFi-Sitzung überarbeiten.

Herr Dr. Rathjens geht auf die Hohe Diskrepanz zwischen den Einzahlungen und Auszahlungen bei den Baugrundstücken im Wohngebiet Rodheim „Am Belgesbaum“ ein. 1,5 Mio. EUR für Auszahlungen und 3,5 Mio. EUR für Einzahlungen scheinen seines Erachtens nicht sachgerecht geschätzt worden zu sein. Herr Reindler führt dazu aus, dass es sich um eine sorgfältige Schätzung des Fachbereichs 3 handelt. Diese Sorgfältigkeit hat jedoch ihre Grenzen, da man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen kann, wie viele Straßen gebaut werden, wie breit diese sein werden und wie viele Grundstücke entstehen werden, die schlussendlich verkauft werden. Zudem kann man die Quadratmeterpreise nicht voraussehen. Beim Baugebiet Sang beispielsweise wurde der Quadratmeter für 80 EUR erworben und für 400 EUR verkauft. Daher wird diese Schätzung von der Verwaltung als realistisch eingestuft. Herr Jacobi fordert nachvollziehbare detaillierte Informationen zur Kalkulation, zumindest gegenüber dem Vorsitzenden des Ausschusses. Herr Maar und Herr Reindler merken an, dass eine Veröffentlichung der Kalkulation eine Verhandlung mit potenziellen Käufern erschwert. Es wird sich darauf geeinigt, dass die Kalkulation bei Bedarf von Fraktionsmitgliedern bei Herrn Stuhl eingesehen werden kann. Unterlagen sollen jedoch nicht herausgegeben werden.

Herr Käding fragt nach, was sich hinter den angemeldeten Mitteln für IT-Technik in Höhe von 20.000 EUR für die Glasfaser-Anbindung verbirgt sowie hinter den 22.000 EUR für Telefonanlagen. Frau Pitzek erläutert kurz, dass es sich bei den 20.000 EUR um angemeldete Mittel der IT für die Glasfaseranbindung der 22 städtischen Liegenschaften handelt. Dies betrifft jedoch nur die Liegenschaften, die von der Verwaltung selbst genutzt werden und nicht die vermieteten städtischen Wohnungen. Die 22.000 EUR sind für die Erneuerung der Telefonanlagen von 5 Kitas geplant.

Herr Jacobi weist darauf hin, dass die Bezeichnung der Maßnahme Nr. 341 im Investitionsprogramm nicht richtig benannt ist. Frau Pitzek versichert, dass der Zusatz „Urnenwand“ noch hinzugefügt wird.

Herr Käding kündigt an, dass ein Änderungsantrag zum Investitionsprogramm des Haushaltsplans 2023 eingereicht werden wird (betreffend: Photovoltaikanlagen in Rosbach).

Bezüglich des weiteren Vorgehens wird vereinbart, dass die aufgeworfenen Punkte in einer zweiten Sitzung am 09.02.2023 nochmal besprochen werden und der Haushalt dann in der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2023 beschlossen werden soll.

4.1 .

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Förderung der Anschaffung und Installation von Solaranlagen für Strom und Wärme für Privathaushalte

Herr Reindler stellt die Ergebnisse seiner Recherche kurz vor. Insgesamt unterscheiden sich die Förderrichtlinien anderer Kommunen im Umkreis zu dieser Thematik nicht ausschlaggebend voneinander. Die Stadt Rosbach hat seit dem Jahr 2022 bereits ein Förderprogramm für Balkon-Photovoltaikanlagen, welches bisher gut von den Bürgern angenommen wurde. Allerdings stellte sich heraus, dass der damit verbundene Aufwand für die Sachbearbeitung nur schwer stemmbar war. Es wurden sehr viele Fragen gestellt, die von der Verwaltung nicht beantwortet werden konnten, wie beispielsweise welchen Hersteller die Stadt empfehlen würde, wer die Photovoltaikanlagen montiert und viele weitere technische Fragen. Auf die Abweisung dieser Fragen ist öfters mit großem Unmut seitens der Bürger reagiert worden, der wiederum von der Sachbearbeitung abgefangen werden musste. So haben Telefonate übermäßig viel Zeit in Anspruch genommen, was nach Einschätzung der Verwaltung in keinem Verhältnis steht. Daher ist die Empfehlung seitens der Verwaltung, für solche Förderprogramme einen externen Dienstleister zu beauftragen, der die Bürger dann auch fachlich berät.

Herr Lingnau fragt, ob es Unterschiede in den Förderbeträgen der anderen Kommunen gibt. Herr Lamping möchte wissen, ob es bereits ein Fazit zur Umsetzung der anderen Kommunen gibt. Herr Reindler versichert sich zu erkundigen und die Antworten nachzuliefern.

Herr Dr. Rathjens sieht diesen Antrag kritisch. Er merkt an, dass es kein Nachfrageproblem gibt, sondern vielmehr ein Angebotsproblem. Die Priorität sollte zunächst auf der Ausstattung der eigenen Gebäude liegen. D.h. die städtischen Liegenschaften sollten Vorrang haben, wenn es um die Ausstattung von Solaranlagen geht. Herr Lamping stimmt dieser Meinung zu.

4.1.1 .

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2022

Förderung der Anschaffung und Installation von Solaranlagen für Strom und Wärme für Privathaushalte

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

4.2 . Antrag der Fraktion CDU vom 18.08.2022, Kommunales Wasserkonzept

Herr Maar erläutert zum Antrag der CDU bezüglich des Kommunalen Wasserkonzeptes, dass das Förderprojekt des Landes Hessen bis Ende 2023 verlängert wurde. Ein Antrag könnte demnach noch eingebracht werden. Die Empfehlung ist, dieses Projekt bei den Stadtwerken zu platzieren. Neben steuerlichen Vorteilen sieht die Verwaltung dieses Projekt auch thematisch hier am besten angesiedelt. Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan bereits eingeplant, welcher am 24.01.2023 in der Betriebskommission beraten wird.

4.2.1 .

Antrag der Fraktion FWG vom 05.10.2022

Förderung von Zisternen in Rosbach

Herr Lamping fragt, ob auch die Förderung von Zisternen im Wirtschaftsplan der Stadtwerke eingeplant wurde. Herr Maar weist darauf hin, dass diese Förderung über den Haushalt der Stadt zu veranschlagen wäre, ähnlich wie das Förderprogramm für die Balkon-Photovoltaikwerden. Bei der Erstellung der Förderrichtlinien kann man sich an den Nachbargemeinden orientieren. Herr Lamping weist darauf hin, dass die FWG in ihrem Antrag bereits Zahlen eingebracht hat – bei beispielsweise 20 Projekten pro Jahr wären es Fördermittel von insgesamt 10.000 EUR, die im Haushalt eingeplant werden müssten.

Herr Dr. Rathjens merkt an, dass auch hier der Fokus zunächst auf den öffentlichen Einrichtungen der Stadt liegen sollte. Gerade bei den Friedhöfen ist die Installation von Zisternen absolut sinnvoll. In diesem Zusammenhang bittet Herr Dr. Rathjens noch einmal um die Übersicht der bisher installierten Zisternen auf städtischem Gelände. Herr Maar stimmt zu, diese nachzuliefern.

Herr Dr. Rathjens fragt nach, bis wann die Förderrichtlinie erstellt werden könnte. Herr Reindler erläutert kurz, dass diese Richtlinie im Rahmen des Wasserkonzeptes erarbeitet werden würde. Herr Käding merkt an dieser Stelle an, dass dieses Büro dann auch für die Fachfragen der Bürger konsultiert werden sollte, um die Verwaltung diesmal mehr zu entlasten.

Herr Lingnau fragt nach dem Zusammenhang zwischen dem Wasserkonzept und der Förderrichtlinie. Herr Dr. Rathjens weist daraufhin, dass der Antrag von der FWG zurückgenommen wird, sofern die Förderrichtlinie ins Wasserkonzept eingearbeitet wird.

Herr Lamping merkt an, dass dies jedoch nichts an seinem Antrag ändere und dass bei einer gewollten Förderung entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant werden müssen. Dazu weist Herr Dr. Rathjens hin, dass es den Fraktionen frei steht, entsprechende Anträge zum Haushalt zu stellen.

5.

Verschiedenes

Keine Ausführungen.

Rosbach v. d. Höhe, den 03.02.2023

Dr. Hans-Peter Rathjens

Frau Janika Post

Vorsitz

Schriftführung