| Sitzungstermin: | Donnerstag, 18.01.2024, 20:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Adolf-Reichwein-Halle, Bei den Junkergärten 2, Saal |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:35 Uhr |
Anwesende:
Vorsitz
Herr Dr. Hans-Peter Rathjens - SPD
Mitglieder
Herr Ivo Lingnau - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Jörg Egerter - CDU
Herr Heiko Müller - CDU
Herr Hans-Otto Jacobi - FDP
Herr Christian Lamping - FWG
Herr Christoph Käding - STIMME
Magistrat
Herr Stadtrat Ernst Gruner - FWG
Herr Bürgermeister Steffen Maar - parteilos
Stadtverordnete/r
Herr Gerald Harff - FWG
Verwaltung
Herr Nils Schellhammer -
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Genehmigung des Protokolls |
| 3 | Mitteilungen |
| 3.1 | Umsetzung Onlinezugangsgesetz Halbjährlicher Statusbericht, 10.01.2024 |
| 3.2 | Sicherheitsinitiative KOMPASS - 3. Sachstandsbericht |
| 4 | Grundsatzbeschluss Altes Rathaus |
| 5 | Änderung Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v.d.Höhe |
| 6 | Antrag der Fraktion STIMME vom 20.08.2023, Blütenfest Rosbach - Programmgestaltung |
| 7 | Antrag der Fraktion FWG vom 02.12.2023 Streichung der Mittel für die Touristikregion Wetterau |
| 8 | Verschiedenes |
Protokoll
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Beschluss:
Herr Dr. Rathjens eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
Die Sitzung findet gemeinsam mit dem Umwelt- und Planungsausschuss statt.
| 2. | Genehmigung des Protokolls |
Beschluss:
Die Protokolle der 25. und 27. Sitzung liegen zur Abstimmung vor.
Es bestehen keine Änderungswünsche. Die Protokolle werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| 3. | Mitteilungen |
Bürgermeister Maar berichtet, dass der Ortsbeirat Nieder-Rosbach im Zuge der barrierefreien Gestaltung des Teichgeländes anregt, für 2024 Mittel für den Brückenumbau an der Ostseite des Teichgeländes zur Verfügung zu stellen.
| 3.1. | Umsetzung Onlinezugangsgesetz Halbjährlicher Statusbericht, 10.01.2024 |
Bürgermeister Maar weist darauf hin, dass die Vorlage schriftlich vorliegt und führt kurz hierzu aus.
Herr Dr. Rathjens bittet darum, im Textteil zukünftig die Gesamtanzahl der Prozesse, für die die Stadt zuständig ist, die Veränderung zum letzten Bericht sowie die neu hinzugekommenen Prozesse aufzunehmen.
| 3.2. | Sicherheitsinitiative KOMPASS - 3. Sachstandsbericht |
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage aus und erläutert, dass das Projekt aufgrund diverser Gründe (Personalwechsel und -engpässe) ins Stocken geraten ist, nun aber aktiv weitergeführt wird.
Der Fragebogen wurde verteilt, die Rücklaufquote ist jedoch nicht allzu hoch. Die Ergebnisse werden in der zweiten Sicherheitskonferenz vorgestellt.
Herr Käding weist darauf hin, dass in der Vorlage eine Anlage fehlt. Bürgermeister Maar führt aus, dass diese nachgereicht wird.
Herr Lingnau fragt nach dem weiteren Fahrplan und einem möglichen Termin für die zweite Sicherheitskonferenz. Bürgermeister Maar führt aus, dass noch kein Termin feststeht und man hier abhängig von den anderen Beteiligten sei.
| 4. | Grundsatzbeschluss Altes Rathaus |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar leitet zur Vorlage ein.
Er erläutert, dass der Vorschlag zur Einbindung eines gastronomischen Angebots auf dem im Bürgerworkshop 2019 von den Teilnehmenden vorrangig geäußerten Wunsch beruht. Um die Problematik, die mit einer solchen Nutzung einhergeht (z.B. Platzverhältnisse im Gebäude), sei man sich durchaus bewusst. Um die Machbarkeit zu prüfen, sei ein Gastronomie-Planungsbüro einzubinden. Zudem weist der Bürgermeister darauf hin, dass ein Interessent für eine gastronomische Nutzung vorhanden sei.
Herr Lingenau fragt nach den Inhalten der Kostenschätzung und nach Möglichkeiten, eine Einigung mit der Denkmalschutzbehörde zu erzielen, ohne dass solch immense Kosten entstehen.
Herr Bürgermeister führt aus, dass die Kostenschätzung den Bau und nicht das Inventar beinhaltet. Zudem führt er aus, dass die Auflagen des Landesamts für Denkmalpflege bestehen und ein Abrücken hiervon nicht absehbar sei. Auch einem Abriss des Gebäudes wird vom Landesamt voraussichtlich nicht zugestimmt.
Herr Lingnau fragt, ob bereits eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer Gastronomie besteht. Bürgermeister Maar führt aus, dass dies nicht der Fall ist und die zu fällende Grundsatzentscheidung Anstoß hierfür sein kann.
Herr Jacobi weist darauf hin, dass die Option, das Gebäude verfallen zu lassen, nicht bestünde. Zudem äußert er Bedenken hinsichtlich der Einbindung einer Gastronomie im Gebäude, unter anderem aufgrund des bereits bestehenden Angebots im Ortsteil Ober-Rosbach.
Herr Jacobi regt an, zu prüfen, ob das Gebäude gegebenenfalls als Archiv dienen kann und die dafür aktuell genutzten Flächen aufgegeben sowie der dafür aufzubringende Mietzins eingespart werden könnten.
Frau Sommermeyer regt an, das Ziel der Ortskernbelebung weiterzuverfolgen und das Gebäude als Mittelpunkt des Marktplatzes zu etablieren.
Herr Käding weist auf den Beschluss von 2017 hin, der besagt, das Gebäude im Eigentum zu halten und sich um eine Nachnutzung zu kümmern. Er spricht sich im Namen der Fraktion STIMME für die Einbindung eines gastronomischen Angebots aus und untermauert dies mit Wünschen aus der Bevölkerung.
Herr Käding bringt folgenden Änderungsantrag zu Ziffer 1 des 2. Punktes im Beschluss ein:
„1. Obergeschoss: Raum für den Heimatgeschichtsverein und SIB sowie Vermietung einer Wohnung“.
Das erste Obergeschoss verfügt laut Vorlage über ca. 150 m². Platz genug, um dort eine Wohnung zu errichten. Diese Wohnung könnte etwa durch einen möglichen Gastronomen genutzt werden. Da die vorhandenen städtischen Räumlichkeiten (ARH, Bürgerhaus, DGR, Wasserburg) nach wie vor nicht ausgelastet sind, sei die Bereitstellung weiterer Orte für Begegnungen, Schulungen und Beratungen, insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen laufenden Kosten für das Alte Rathaus, nicht erforderlich. Hier sollten, wenn möglich, Einnahmen generiert werden.
Bürgermeister Maar führt aus, dass die Einbindung einer kleinen Wohnung möglich sein könnte, jedoch wie in der Vorlage ausgeführt, bereits einige Flächen im 1. OG für andere Nutzungen vorgesehen sind.
Herr Dr. Rathjens ergänzt, dass der HGV gerne mit dem SIB zusammengelegt werden würde.
Auf eine Abstimmung zum Änderungsantrag wird verzichtet.
Herr Egerter wünscht eine Prüfung der Etablierung eines gastronomischen Angebots, etwa durch ein Planungsbüro für Gastronomie.
Herr von Griesheim weist auf die hohen finanziellen Anstrengungen und Belastungen hin und fragt an, ob das Gebäude gegebenenfalls dem Hessenpark angeboten werden sollte.
Bürgermeister Maar führt aus, dass das Landesamt für Denkmalpflege das Haus an Ort und Stelle erhalten haben möchte.
Herr Lamping bittet um die Darlegung der Rückmeldungen aus der Bürgerwerkstatt. Zudem führt er aus, dass der Ortsbeirat sich, wie auch der Förderverein, lange über die Einbindung eines gastronomischen Angebots ausgetauscht habe und beide Runden zu dem Schluss gekommen sind, dass dies keinen Sinn ergibt.
Herr Horz führt hierzu aus, dass die Einschätzung insbesondere darauf beruht, dass die Wirtschaftlichkeit einer wie auch immer gearteten Gastronomie in Frage gestellt wird.
Herr Lamping erläutert, dass der Obst- und Gartenbauverein das Alte Rathaus für seine Veranstaltungen benötigt. Zudem äußert er Bedenken hinsichtlich der Kombination einer Gastronomie im Erdgeschoss und einer Wohnnutzung im Dachgeschoss und regt an, eine Büronutzung im Dachgeschoss zu prüfen.
Herr Horz bringt die Idee ein, im Gebäude einen kleinen Kinoraum zu integrieren.
Herr Egerter fragt nach den Lärmbeschwerden aus der Bevölkerung bezüglich der anderen Gastronomien. Der Bürgermeister führt aus, dass ihm keine Fälle bekannt seien.
Herr Soff führt aus, dass maximal Raum für eine kleinere Gastronomie vorhanden wäre.
Herr Dr. Rathjens fragt an, ob der Bürgermeister zum Interessenten aus dem Gastronomiegewerbe näher ausführen kann. Bürgermeister Maar erläutert, dass dieser eher ein einfacheres gastronomisches Konzept umsetzen würde.
Herr Lingnau spricht sich dafür aus, die Option eines gastronomischen Konzepts prüfen zu lassen und weitere Beschlüsse auf Basis der Ergebnisse zu treffen.
Herr Lingenau stimmt dem zu und regt eine Ersteinschätzung eines Fachplaners an.
Herr Egerter stimmt dem Vorschlag von Herrn Lingnau ebenfalls zu.
Herr Dr. Rathjens regt an, die finanziellen Möglichkeiten und Bereitschaften nochmals zu prüfen und andere Projekte nicht aus den Augen zu verlieren.
Herr Jacobi führt aus, dass, sobald ein privater Investor einsteigt, die Kosten für die Kommune deutlich sinken und regt an, nach der Erstellung eines Nutzungskonzepts auch zeitnah ein Finanzierungskonzept aufzustellen.
Herr Müller spricht sich ebenfalls für die Prüfung der Integration einer Gastronomie aus und führt weiter aus, dass auch die Option, bei zu hohen Kosten, das Gebäude aus dem Denkmalschutz herauszubekommen, zu prüfen sei.
Herr Lamping regt an, die Nutzung und die Kalkulation für das Dachgeschoss ebenfalls zu prüfen.
Herr Käding stimmt den Vorschlag von Herrn Lingnau zu.
Herr Jacobi bittet darum, auch die Machbarkeit der Errichtung einer kleinen Küche, wie sie etwa für private Feiern im Gebäude benötigt würde, zu prüfen. Zudem wiederholt er seine Bitte, die Mietkosten für die Archive der Stadt bereitgestellt zu bekommen.
Herr Dr. Rathjens schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einrichtung eines gastronomischen Betriebes im Alten Rathaus zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Einrichtung eines gastronomischen Betriebes im Alten Rathaus zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen: 6x Ja, 1x Enthaltung
| 5. | Änderung Richtlinien zur Förderung der Vereine in Rosbach v.d.Höhe |
Sachdarstellung:
Bürgermeister Maar führt kurz zur Vorlage und den beiden Teilen des Beschlussvorschlags aus.
Herr Müller fragt, wie sich die Zusammenstellung aus bis zu 20% Zuschuss und bis zu 80% Darlehen ergibt. Bürgermeister Maar führt aus, dass dies auf vergleichbaren Projekten aus der Vergangenheit beruht. Herr Müller ergänzt, dass dies nicht in jedem Fall sinnvoll sein muss und die festen Grenzen daher nicht zwingend notwendig seien.
Herr Bürgermeister Maar schlägt folgende Änderung im Beschlussvorschlag vor:
Im Punkt 12.3 ist der Teil „bis zu 80% der“ zu streichen.
Herr Lingenau regt an, den Satz „Eigenleistungen zählen nicht zu den Investitionskosten“ (12.2) aus dem Beschussvorschlag zu streichen.
Herr Maar führt aus, dass die Möglichkeit zur Angabe von Eigenleistungen häufig zu einem deutlichen Mehraufwand in der Prüfung der Förderanträge führt.
Herr Lingenau erläutert, dass er annimmt, dass die Vereine die Förderanträge ehrlich ausfüllen.
Herr Lingnau stimmt diesem Beitrag zu.
Herr Lingenau schlägt vor, dass die Formulierung „Die Abrechnung von Eigenleistungen sind abzurechnen gemäß des Merkblatts des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport“ aufgenommen wird.
Über den geänderten Beschlussvorschlag (Änderungen in Punkten 12.2 und 12.3 s.o.) wird abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Förderung der Vereine in Rosbach v.d.Höhe, in der Fassung vom 01.01.2022, wird wie folgt geändert:
1.) In § 9.2 wird neben „Sportanlage“ auch „Spielstätte“ aufzunehmen.
Der neue Richtlinientext lautet: „Vereine, die keine eigene Sportanlage oder Spielstätte besitzen und gezwungen sind eine andere gegen Entgelt zu nutzen, können durch gezielte Einzelmaßnahmen unterstützt werden.“
2.) Als NEU12 wird in der Richtlinie ergänzt: „Zuschüsse für Investitionen“.
12.1 Die Stadt Rosbach v. d. Höhe unterstützt Vereine bei Investitionstätigkeiten, die den satzungsgemäßen Zwecken des Vereins dienen. In Abgrenzung zu den Besonderen Zuschüssen nach Punkt 3 sind Investition erheblicher als 260 €.
12.2 Die Höhe des Zuschusses ist von der Höhe der Investitionskosten abhängig. Eigenleistungen können abgerechnet werden gemäß des Merkblatts „Eigenleistungen durch Vereinsmitglieder“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Die Stadt beteiligt sich bis zu 20 % an den Kosten, die nicht durch andere Zuschüsse abgedeckt sind. Jeder Verein kann pro Jahr nur einen Antrag für eine Investitionsförderung stellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
12.3 Zudem kann für Kosten, die nicht durch andere Zuschüsse abgedeckt sind, ein Investitionsdarlehn zu einem vergünstigten Zinssatz angeboten werden. Ein Anspruch auf Darlehnsgewährung besteht nicht.
12.4 Der § 12 GemHVO gilt analog. Bei Antragsstellung sind demnach ein Wirtschaftlichkeitsvergleich sowie Pläne, Kostenberechnungen bzw. Angebote und Erläuterungen vorzulegen.
12.5 Der Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses ist bis zum 30. November des jeweiligen laufenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Maßnahme darf bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
12.6 Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu belegen.
Der Verein hat ferner darzulegen,
- ob und ggf. welche anderen Zuschussmöglichkeiten bestanden
und
- ob und in welcher Höhe hiervon Gebrauch gemacht worden ist.
12.7 Der Verein nennt die Stadt Rosbach v.d.Höhe als Unterstützer in Presseberichten und in der internen Kommunikation mit den Mitgliedern. Die Stadt Rosbach v.d.Höhe kann ebenfalls auf die Unterstützung in der städtischen Öffentlichkeitsarbeit hinweisen.
3.) In § NEU15.5 (ehemals 14 - Abrechnungsverfahren) wird die Investitionsförderung ergänzt.
15.5 Eine Investitionsförderung (Punkt 12) wird im Rahmen dieser Richtlinie verfügt und gewährt, soweit dies haushaltsrechtlich möglich ist. Das Budget der Investitionsförderung ist ein separater Haushaltsansatz und wird mit den Förderungen 15.1 - 15.4 verrechnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
| 6. | Antrag der Fraktion STIMME vom 20.08.2023, Blütenfest Rosbach - Programmgestaltung |
Es liegt folgender Antrag der Fraktion STIMME vor:
Der Magistrat wird beauftragt, die Realisierung eines Blütenballs im Rahmen der zukünftigen Blütenfeste zu prüfen. Das bisherige Gesamtbudget für das Blütenfest sollte dabei nicht wesentlich überschritten werden.
Diesem Antrag ist ein Erweiterungsantrag der Fraktion FDP beigefügt:
Das Ergebnis der Prüfung ist dem HaFi zur Beratung vorzulegen.
Bürgermeister Maar leitet kurz zur Vorlage ein.
Herr Käding führt aus, dass der Samstagabend mit Band vor allem deswegen so gut läuft, weil die Band zahlreiche Gäste anzieht. Er fragt an, ob ein Ball in einem kleineren Rahmen mit weniger Gesamtkosten zu realisieren ist. Diese Prüfung ist Ziel des Antrags. Wenn die Finanzierung nicht realisierbar ist, ist diese Option zu verwerfen.
Bürgermeister Maar führt aus, dass die Kombination von Band draußen und Blütenball in der Halle nicht funktionieren kann. Die Durchführung des Balls am Freitag würde gegebenenfalls mit dem Bauernmarkt kollidieren.
Herr Müller führt aus, dass eine Durchführung eines Blütenballs aus seiner Sicht nur möglich ist, wenn sich das Event finanziell selbst trägt, was er gleichzeitig anzweifelt.
Herr Dr. Rathjens fragt, wer dem Prüfauftrag zu Annahme zustimmen kann.
Abstimmungsergebnis:
Abgelehnt: 1x Ja, 6x Nein
| 7. | Antrag der Fraktion FWG vom 02.12.2023 Streichung der Mittel für die Touristikregion Wetterau |
Es liegt folgender Antrag der Fraktion FWG vor:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Mittel für die Touristikregion Wetterau im Haushalt 2024 zu streichen.
Bürgermeister Maar führt aus, dass die Beitragskosten 5.000 Euro jährlich betragen. Gemeinsam mit der TourismusRegionWetterau GmbH wurden die touristischen Potentiale der Stadt herausgestellt. Diese fußen auf den vier Säulen: Rad- und Wanderwege, Streuobstwiesen, Limes sowie Gesundheit.
Die Bearbeitung des Themas Tourismus ist in der Stabsstelle angesiedelt, wo jedoch die Personalkapazitäten begrenzt sind.
Herr Lamping führt aus, dass die TRW mit Informationen aus Rosbach versorgt werden muss, damit sie die Stadt nach außen bewerben kann. Hierfür sind personelle Ressourcen notwendig. Wenn diese nicht vorhanden sind, ist eine Mitgliedschaft gegebenenfalls nicht sinnvoll.
Herr Käding teilt diese Meinung.
Abstimmungsergebnis:
Abgelehnt: 3x Ja, 4x Nein
| 8. | Verschiedenes |
Keine Ausführungen.
Herr Dr. Rathjens schließt die Sitzung um 22:35 Uhr.
Rosbach v. d. Höhe, den 14.02.2024
| Dr. Hans-Peter Rathjens | Nils Schellhammer |
| Vorsitz | Schriftführung |