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Das Nachrichtenblatt Eppelborn
Ausgabe 1/2023
Politische Parteien
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75 Jahre Verfassung des Saarlandes

Am 17.12.2022 jährte sich das Inkrafttreten der Verfassung des Saarlandes zum 75. Mal. In den Sitzungen der gesetzgebenden Versammlung des Saarlandes vom 08.11. und 15.12.1947 wurde die Verfassung beschlossen und am 17.12.1947 im Amtsblatt des Saarlandes verkündet, so trat sie an diesen Tag in Kraft. Vorausgegangen waren die Beauftragung einer Verfassungskommission zur Ausarbeitung der Verfassung durch die französischen Besatzungsbehörden und die Wahl der gesetzgebenden Versammlung zur Verabschiedung der Verfassung. Bis 1957 noch in Autonomie mit der wirtschaftlichen Anbindung an Frankreich; ab 1957 dann als eigenständiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, erlebte unserer Verfassung schon früh einige wichtige Änderungen.

Inhalt der Verfassung sind hauptsächlich die Grundrechte und Bestimmungen zur Staatsorganisation. Staatsorganisationsrechtlich wird in Art. 60 I dass Saarland als freiheitliche Demokratie und sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland beschrieben. Als Organe des Volkswillens statuiert die Verfassung den Landtag, die Landesregierung und den Verfassungsgerichtshof.

Aus kommunaler Sicht ist hervorzuheben, dass das Land bei der Übertragung öffentlicher Aufgaben an die Kommunen zur Schaffung eines finanziellen Ausgleichs verpflichtet wird.

Zusätzlich ist noch anzumerken, dass der Eppelborner Ehrenbürger Bartholomäus Kossmann (1883-1952) als Mitglied der Verfassungskommission an der Ausarbeitung der Verfassung beteiligt war und insbesondere bei der Ausarbeitung der Verfassungsbestimmungen zum Kirchen-, Ehe-, Familien- und Schulrecht und zur Wirtschafts- und Sozialordnung mitwirkte. (LS, ME)