In den Gutachten wurden ökonomische, städtebauliche, verkehrstechnische, hochwasserschutztechnische und schallschutztechnische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahrens „Hierscheider Graben“ behandelt.
Die verkehrstechnischen, hochwasserschutztechnischen und schallschutztechnischen Auswirkungen des Projekts sind nach Auffassung der Gutachter verkraftbar oder technisch lösbar. Aus städtebaulicher und ökonomischer Sicht ist nach Auffassung des Einzelhandelsgutachters das Projekt sogar geboten, um Kaufkraftabflüsse in andere Gemeinden zu verhindern, Kaufkraft in die Gemeinde fließen zu lassen und die städtebauliche und die ökonomische Entwicklung von Eppelborn zu stärken. Weiterhin erfüllt der Standort „Hierscheider Graben“ die städtebaulichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen, welche an eine solche Ansiedlung zu stellen sind.
Die CDU-Ortsratsfraktion schlussfolgert daraus, dass die Entwicklung des Standorts Hierscheider Graben und die Errichtung eines Fachmarktzentrums voranzutreiben ist. In seiner Sitzung vom 03.03.2023 hat der Eppelborner-Ortsrat deshalb, einstimmig, die Gutachten begrüßend zur Kenntnis genommen und die weitere Planung des Bauvorhabens befürwortet. (LS,ME)