Strenge Auflagen: Die Gärten der Häuslebauer werden zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche. Damit ist ein Naturgarten quasi Pflicht. Der NABU begrüßt Naturgärten, findet sie als Zwang jedoch kontraproduktiv und der Sache des Naturschutzes nicht dienlich.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Bebauungsplan für den Bau einer Straße auf eine Halde bei Landsweiler-Reden gekippt. Der Plan leidet an „beachtlichen Verfahrensfehlern“, so das Gericht.
Die derzeitige Planung zum Baugebiet Rotenberg bei Dirmingen mit ca. 50 Bauplätzen mit erlaubten 100 Wohneinheiten lässt eine Reihe von Fragen offen:
| • | So wird ein ca. 2,5 m breiter Entwässerungsgraben (§ 9, Abs. 1, Nr. 14 BauGB) im Bereich des Übergangs in die freie Landschaft und in direkter Nachbarschaft zu bestehender Bebauung festgesetzt. Damit werden Lehren aus den Starkregenereignissen gezogen. Mindestens 18 Baugrundstücke sind hiervon tangiert. Offen ist noch die entscheidende Frage, wer Eigentümer dieser Flächen (ca. 1.400 m²) wird, wer für den Unterhalt und damit die Funktionsfähigkeit verantwortlich zeichnet. Diese 1.400 m² gehen immerhin mit über 10.000 ökologischen Werteinheiten (ÖWE) in die naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ein und sind demzufolge dauerhaft in dieser Wertigkeit zu gewährleisten. Die im Rahmen des derzeit laufenden Verfahrens vom NABU aufgeworfenen Fragen blieben bis dato unbeantwortet. |
| • | Die privaten Gartenflächen der 50 Grundstücke mit rund 18.000 m² gehen ebenfalls in die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz mit 131.000 ÖWE ein. Es stellt sich die Frage, wie die Gemeinde diese Wertigkeit dauerhaft halten, kontrollieren und gegebenenfalls durchsetzen will. Nach Auffassung des NABU ist die damit zwar wünschenswerte, aber zwingend notwendige Gestaltung eines sehr naturnahen Gartens (ohne Koniferen, ohne Exoten, ohne monotone Rasenfläche) verbunden. Der NABU hält aber einen solchen Eingriff in die Gestaltung einer privaten Gartenanlage für überzogen, nicht durchsetzbar und im Sinne des Naturschutzgedankens für kontraproduktiv. Auf die angeführten Bedenken hat der NABU ebenso bis dato keine Antwort erhalten. |
Der NABU hat in seiner zehnseitigen Stellungnahme zunächst die Notwendigkeit des Baugebietes angesichts eines Bevölkerungsrückgangs, umfangreichen Wohn- und Gebäudeleerstandes, vieler Baulücken in der Gemeinde grundsätzlich in Frage gestellt.
Eingehend auf das konkrete Planvorhaben wurde eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen, die vielfach unbeantwortet blieben.
Darüber hinaus hat der NABU dennoch konkrete Vorschläge zu Ausgleichsmaßnahmen gemacht, um die illusorischen Auflagen und Einschränkungen für die Bauherren und zukünftigen Grundstücksbesitzer zu „entschärfen“.
Sollte die Gemeinde allerdings an der Beibehaltung ihres bisherigen Weges festhalten, droht sich der Fall Reden zu wiederholen. Das wollen wir nicht.