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Das Nachrichtenblatt Eppelborn
Ausgabe 28/2022
Kirchliche Nachrichten
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Ev. Kirchengemeinde Dirmingen

Marktplatz 8, 66571 Eppelborn-Dirmingen mit den angeschlossenen Ortsteilen

Bergweiler, Berschweiler, Bubach, Calmesweiler, Dirmingen, Eppelborn, Macherbach, Neububach, Sotzweiler und Urexweiler

Kontaktdaten:

Pfarrbüro:

Tel. 06827/666

Fax 06827/8272

E- Mail: dirmingen@ekir.de

Ansprechpartner für die Anmeldung von Beerdigungen und weiteren Kasualien ist unser Gemeindebüro.

Gemeindehaus Berschweiler: 06827/2003

Kindertagesstätte Berschweiler: 06827/1710

Internet: www.evangelisch-in-dirmingen.de

Jahreslosung 2022, Joh. 6, 37

Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen.

Monatsspruch für Juli: Psalm 42, 3

Meine Seele dürstet nach Gott, nach dem lebendigen Gott.

Gottesdienste

Samstag, den 16.07.2022 in Dirmingen

14.30 Uhr Taufgottesdienst mit Pfarrerin Britt Goedeking

Sonntag, den 17. Juli 2022 in Dirmingen, im Brühlpark

10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst mit Pfarrerin G. Kräuter und dem Ev. Kirchenchor Dirmingen

Veranstaltungen

Dienstag, 19.07.2022

16.30 bis 18.30 Uhr Öffnung der Bücherei in Dirmingen

20.00 Uhr Posaunenchor in Dirmingen

Donnerstag, 21.07.2022

15.00 Uhr Frauenhilfe in Dirmingen mit Pfarrerin Gabriele Kräuter

Thema: Sebastian Kneipp

19.00 Uhr Kirchenchor in Dirmingen

Hinweis:

Das Presbyterium beschließt folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

1. Gottesdienste

· Das Presbyterium bittet zum Tragen einer medizinischen Maske, da Singen zu einer erheblichen Steigerung des Aerosol-Ausstoßes führt.

· Die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher werden ansonsten zum Einhalten der Grundregeln ermutigt.

2. Gruppen und Kreise

· Die Gruppen und Kreise entscheiden jeweils einvernehmlich selbst, welche Regelungen für sie gelten. Die Entscheidung ist dem Presbyterium umgehend mitzuteilen.

· Das Presbyterium empfiehlt für alle Gruppen und Kreisen das Tragen von Masken, die Einhaltung von Abständen sowie regelmäßige Corona-Test, am besten zu Beginn jedes Treffens. Die ggf. anfallenden Kosten für Corona-Selbsttest-Kids übernimmt die Kirchengemeinde.

Für die besonderen Anforderungen bei Probe und Spiel von Chor und Posaunenchor gilt diese Empfehlungen sinngemäß.