Eine der Linden fiel ungeplant dem Bau zum Opfer. Der Standort des zweiten Baumes wird arg in Mitleidenschaft gezogen. Ihr dauerhafter Erhalt ist fraglich.
Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans und ergreift selbst Maßnahmen bei Verstößen. Hieran haperte es, weshalb es zum Baustopp und Vergehen gegen den Naturschutz kam.
Damals: Großer Bahnhof beim Spatenstich für NETTO
Der Erfolg hat viele Väter, und so ließ sich niemand die Chance nehmen, beim ersten Spatenstich für den Netto-Markt in Dirmingen mit dabei zu sein. Die Notwendigkeit eines Verbrauchermarktes für Dirmingen war unstrittig. Auch der NABU begrüßte die Initiative des Projektentwicklers, wurden seine Genehmigungspläne doch dem Anliegen von Natur-, Wasser- und Klimaschutz in großem Umfang gerecht. Ein Retentionsausgleich für den Verbrauch von Überschwemmungsraum ist ebenso vorgesehen wie Fotovoltaik, Wärmepumpe und weitgehend ökologische Bauweise. Für die Beseitigung des Grünaufwuchses und die Bodenversiegelung sehen die Unterlagen Neuanpflanzungen von gut einem Dutzend Bäumen vor. „Die Eingrünung des Plangebietes durch Gehölzstrukturen ist eine der wichtigsten grünordnerischen und landschaftsökologischen Maßnahmen zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes und für den naturschutzfachlichen Ausgleich“, heißt es in dem vom Gemeinderat beschlossenen Bericht.
Gestern: Baustopp – und alle ducken sich weg.
Es kam zum Baustopp, weil das Retentionsbecken nicht vor Baubeginn des Marktes im Überschwemmungsbereich angelegt wurde. Hochwasser ist ein sensibles Thema, da dieser Bereich wiederholt unter Wasser stand. Ansonsten baut Netto auftriebssicher und mit mobilen Systemen zur Abschottung im Falle eines Hochwassers.
Weiterhin musste eine ältere Linde beseitigt werden, deren Erhalt eigentlich vorgesehen war.
Hierfür steht Ersatz noch an. Leider wird aus Unachtsamkeit die zweite Linde erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Ihr langfristiges Überleben ist fraglich. Leider taucht die Gemeinde ganz ab und interveniert nicht im Sinne des Ortsbildes und des Naturschutzes. Dem NABU bleibt nichts anderes übrig, als solche Verstöße ungern den Behörden zu melden.
Heute: Landesamt für Umweltschutz schafft Klarheit.
Von Gemeindeseite verlautbart es, dass sie „weder Bauherr noch Bauträger“ sei und „keinen Einfluss auf die konkrete Bauausführung“ habe. Auch die Frage der Verantwortlichkeit für die Eingrünung des Plangebietes blieb unbeantwortet. Daher bediente sich der NABU des Umwelt-Informationsgesetzes mit dem Resultat, dass die Zuständigkeit nun eindeutig geklärt ist. Im Schreiben des LUA AZ.: 1505-2026-47-Mel. heißt es: „Die Gemeinde Eppelborn ist alleine für die Umsetzung und Überwachung der Festsetzungen im Bebauungsplan zuständig.“ Und weiter: „Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Festsetzungen und ergreift selbst Maßnahmen bei Verstößen.“.
Natur- und Hochwasserschutz sind kein „nice to have“, sondern Teil der Genehmigung
Der NABU hofft nun, dass alle auch die den Natur-, Hochwasserschutz und das Ortsbild betreffenden Auflagen erfüllt werden und es zu einer raschen Fertigstellung des Einkaufsmarktes kommt. Bei der Eröffnung sehen sich dann alle wieder.