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Das Nachrichtenblatt Eppelborn
Ausgabe 35/2025
Aus unserer Gemeinde
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NABU zur geplanten Solaranlage bei Hierscheid

Auf dem Acker linker Hand des Weges soll ein Solarpark errichtet werden.

Die Solaranlage auf dem sog. Hierscheider Feld soll fast ausschließlich auf einer bisher als Acker genutzte Fläche errichtet werden.

Der NABU formuliert folgende Bedingungen für den Bau der Solaranlage:

1.

Die Ständer der Solartische werden in den Boden gerammt. Dies bedeutet, dass keine Fundamente erforderlich sind und nach Nutzungsende die Anlage binnen weniger Tage wieder beseitigt werden kann. Die Pfosten können restlos entfernt werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist unmittelbar wieder gegeben. Der Boden bleibt unversehrt. Im Gegenteil hat er im Hinblick auf die derzeitige intensive Nutzung (Einsatz von Herbizide, Fungizide, Mineraldünger) eine Regenerationsphase.

2.

Die jetzige Ackerfläche unter den Solartischen wird mit heimischen Wildgräsern und Kräutern eingesät werden und steht zur Beweidung mit Schafen und Ziegen zur Verfügung. Eine Düngung oder die Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln findet nicht mehr statt.

3.

Die Fläche wird derart gezäunt, dass Niederwild wie Dachs, Feldhase, Marder, Iltis, Rehwild, u.a. die Fläche ungestört nutzen können.

4.

Das Areal wird durch Lesesteinhaufen, Sandlinsen und Totholzhaufen aufgewertet. Neuer Lebensraum mit Versteck- und Überwinterungsmöglichkeiten für Zaun- und Mauereidechse, Blindschleiche, Igel und Mäuse aller Art wird damit geschaffen.

5.

Der Wasserhaushalt wird optimiert, da die Versickerungsrate steigt und der Abflussbeiwert einer Grünlandfläche die der Ackerfläche unterbietet.

6.

Vor Ort wird auf randlichen Restfläche eine Beplfanzung mit Wildsträuchern durchgeführt. Dadurch steigt der Wert des Areals für die heimische Vogelwelt.

Kurzum, im Vergleich zur derzeitigen Nutzung mit Mineraldünger-, Herbizid- und Fungizideinsatz findet eine deutliche ökologische Verbesserung statt. „Doppelnutzung“, d.h. Energiegewinnung und Grünlandnutzung finden statt. Der Lebensraum wird insgesamt aufgewertet.

Die Nachteile sind ein verändertes Landschaftsbild und der Verlust von Areal zur Jagdausübung. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile überwiegt aus NABU-Sicht unter vorgenannten Bedingungen eindeutig die Zulassung eines Solarparks zur umweltfreundlichen Stromerzeugung für einige tausend Haushalte. Selbstverständlich muss die Nutzung von Dachflächen weiterhin massiv weiterverfolgt werden. Der NABU unterstützt auch dieses Ansinnen. Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen.