Gemäß §4, Abs.5 der Abwassergebührensatzung des Abwasserzweckverbandes Eppelborn sind für die Gebührenfestsetzung und -erhebung des Folgejahres die am 30. September eines Jahres bestehenden Verhältnisse auf dem Grundstück maßgebend.
Alle Grundstückseigentümer, die in diesem Jahr Änderungen an den bebauten bzw. versiegelten Flächen vorgenommen und dadurch den Anteil der abflusswirksamen Fläche ihres Grundstücks verändert haben, werden gebeten, falls noch nicht geschehen, dies bis spätestens 15. Oktober 2025 der WVO GmbH mitzuteilen.
Bürgermeister Dr. Andreas Feld weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer zur Mitwirkung an dem Verfahren zur Ermittlung der anzurechnenden Flächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr verpflichtet sind.
Wenn Sie noch Rat oder Unterstützung benötigen, dann nutzen Sie den Telefonservice der WVO GmbH.
Wasserversorgung Ostsaar GmbH
In der Etzwies 6, 66564 Ottweiler
Servicenummer:
06824 / 9002-15