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Das Nachrichtenblatt Eppelborn
Ausgabe 47/2023
Politische Parteien
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CDU-Gemeindeverband Eppelborn

Eppelborner Landtagsmitglied Alwin Theobald setzt neue Maßstäbe beim Kinderschutz durch

Der Landtag hat in der vergangenen Woche mit den Stimmen von CDU und SPD ein unglaublich wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht: Das Saarland hat endlich ein Kinderschutzgesetz. Mehr als ein Jahr lang hatte unser Eppelborner Landtagsmitglied Alwin Theobald als Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für Kinderschutz für dieses Gesetz gekämpft und durch eigene Gesetzentwürfe den Stein ins Rollen gebracht. Sein Ziel von Anfang an: Bestmöglicher Kinderschutz im Saarland!

Auch das Saarland hat nun ein Gesetz, das es zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche so gut wie möglich vor Gewalt, vor sexualisierter Gewalt, vor psychischer Gewalt, vor Missbrauch und vor Vernachlässigung zu schützen; ein Gesetz, dass helfen soll, alle Fälle von Kindeswohlgefährdung so früh wie möglich aufzudecken und das so viele Menschen, so viele Institutionen wie möglich befähigen soll, Kindeswohlgefährdung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu erkennen.

Alwin Theobald machte in seiner entsprechenden Rede im Parlament deutlich, wie bitter notwendig genau das auch sei:

„Allein 2022 wurden im Saarland 238 Fälle von sexuellem Missbrauch erfasst, in 116 dieser Fälle handelte es sich um den Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren.

Bundesweit wurden mehr als 18.400 Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr Opfer sexualisierter Gewalt. Das sind im Schnitt täglich mindestens 45 Betroffene, und in fast jedem siebten Fall hatte das Kind dabei das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht.

Selbst kleinsten Kindern wurde Gewalt angetan, sie wurden entwürdigt, ihnen wurden körperliche und seelische Schäden zugefügt, die sie in vielen Fällen ein Leben lang begleiten werden.“

Diese Zahlen, die Alwin Theobald in der Landtagsdebatte noch einmal nannte, beinhalten dabei nur die Taten, die aufgedeckt und zur Anzeige gebracht wurden.

Wie viele Taten aber bleiben unentdeckt, werden oft auch aus Scham verschwiegen?

In wie vielen Fällen wurde weggesehen und in wie vielen Fällen zu wenig hingesehen, weil die, die hätten handeln können, die hätten helfen können, sich nicht sicher waren, dass ihr Bauchgefühl nicht doch trügt und sie niemanden etwas derart Schlimmes zutrauen, gar unterstellen wollten? Wir wissen es nicht.

Alwin Theobald: „Gerade deshalb ist es so unendlich wichtig, dass wir als Politik all denen, die eine Kindeswohlgefährdung erkennen könnten, die Gelegenheit, die Möglichkeit und die Fähigkeit geben, das bloße Bauchgefühl vielleicht zu entkräften - oder aber einen Verdacht zu erhärten und alles in die Wege leiten zu können, damit ein Kind aus seiner Not gerettet werden kann.

Mit diesem Ziel hat das Saarland 2007 als erstes Bundesland, ein flächendeckendes Angebot Früher Hilfen geschaffen und genau dieses Ziel hat die CDU-Landtagsfraktion auch verfolgt, als sie am 13. Juli des vergangenen Jahres durch eine Änderung des Heilberufekammergesetzes einen interkollegialen Austausch von Kinder- und Jugendärzten ermöglichen wollten.

Leider konnte uns die Mehrheitsfraktion im Landtag damals noch nicht folgen und hat - anders als ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz - die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung nicht erkannt.“

Das bundesweite Echo, das auf die Ablehnung eines interkollegialen Ärzteaustauschs durch die SPD folgte, war unüberhörbar und zeigte, dass Alwin Theobald und die CDU mit ihrer Initiative jedoch auf dem richtigen Weg waren.

Der Stein aber war ins Rollen gebracht und nahm Fahrt auf, als Alwin Theobald dann im September des vergangenen Jahres einen eigenen Entwurf für ein Saarländisches Kinderschutzgesetz in den Landtag einbrachte.

Die Eckpunkte des Entwurfes regelten unter anderem

  • die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in Netzwerken für Kinderschutz
  • den interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung von „Ärzte-Hopping“
  • fachliche Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Qualitätsberatung und Qualitätsentwicklung
  • Leitlinien für Kinderschutzkonzepte

„Auch wenn das alles im September letzten Jahres im Landtag noch keine Mehrheit fand, hatte all das, was die CDU an Forderungen für ein wirklich gutes Kinderschutzgesetz immer wieder betont haben, letztlich dann doch auch im Regierungsentwurf seinen Niederschlag gefunden“, zeigt sich Alwin Theobald zufrieden und ergänzt:

„Ein ganz wichtiger, ein ganz elementarer Punkt aber fand sich nicht im Regierungsentwurf: Eine Regelung zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung eines „Ärzte-Hoppings“, das eine Kindeswohlgefährdung verschleiern soll.

Wir haben uns deshalb in Erster Lesung als CDU enthalten und hofften darauf, dass sich ein weiteres Mal das sogenannte Struck`sche Gesetz bewahrheiten würde, wonach „Kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist“.

Dass in der folgenden Anhörung dann so viele insbesondere der von uns als CDU benannten Fachleute und Experten für Kinderschutz ihre Erfahrungen, ihre Meinung und ihr Wissen einbrachten und sich viele von ihnen mit großem Engagement und Herzblut dafür einsetzten, dass die Möglichkeit zu einem interkollegialen Ärzteaustausch in Gesetz aufgenommen wird, erfüllt Alwin Theobald mit Dankbarkeit:

„Nun ist das Kinderschutzgesetz beschlossen, aber am Ziel sind wir damit noch lange nicht, denn als der zuständiger Minister im Juli letzten Jahres über den interkollegialen Ärzteaustausch sagte: „Das ist nicht die Lösung“, machte meine Kollegin Dagmar Heib völlig zu Recht deutlich: „Im Kinderschutz ist nichts DIE Lösung!“

Wir alle können nur daran arbeiten, den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen stetig zu verbessern und weiter zu entwickeln. Und das am besten gemeinsam.

Wir müssen dabei immer wieder neue Erkenntnisse aber auch neue Entwicklungen berücksichtigen.

Wir müssen uns immer wieder fragen: Reicht das, was wir tun?

Und wir wissen doch, dass es niemals ganz ausreichen wird.

Und deshalb ist schon jetzt auch klar, dass wir die nächsten Schritte gehen müssen und dass dazu untrennbar auch die Einrichtung eines Childhood-Hauses an unserem Universitätsklinikum gehören muss und dass wir immer wieder und immer mehr auch in Prävention, in Aufklärung und auch in die Strafverfolgung investieren müssen.

Das sind wir unseren Kindern schuldig.“