Bauland verbraucht freie Landschaft. Integrierte Naturschutzmaßnahmen werden häufig nicht realisiert, sind evtl. wenig sinnvoll und werden auch nicht durchgesetzt.
Die Erschließung von Bauland verschlingt freie Landschaft, zerstört Lebensräume von Pflanzen und freilebenden Tierarten. Das Naturschutzgesetz definiert dies als Eingriff, der auszugleichen ist. Die Satzung eines Bebauungsplans versucht diesen Eingriff zu minimieren und setzt Maßnahmen fest. So ist in der Satzung zu einem zuletzt realisierten Baugebiet in Eppelborn zu lesen:
Mit Punkt 1 sind also Schottergärten ausgeschlossen. Vor Ort sind Schottergärten zu finden.
Bei Beachtung von Punkt 2 könnte man 44 Obstbäume zählen. In der Realität allerdings Fehlanzeige.
Von den über 90 von der Satzung vorgegebenen hochstämmigen Laubbäumen (Punkt 3) ist keine Handvoll zu finden. Zwei Meter breite Pflanzstreifen mit heimischen Gehölzen? Fehlanzeige.
Das Vollzugsdefizit schreit zum Himmel. Weder das örtliche Bauamt, noch die Naturschutzbehörden kontrollieren die Erfüllung der Genehmigungsauflagen. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob derart weitreichende Vorgaben der Gestaltung von Privatgrundstücken zweckmäßig sind.
Fakt ist, auf dem Papier wird ein naturschutzfachlicher Ausgleich vorgegaukelt. Somit erspart sich die Kommune die Umsetzung von wirklichen ökologischen Verbesserungen in der freien Landschaft und den Zukauf von Ökopunkten. Nichtstun kostet nichts.
Die Gemeinde Eppelborn steht hier nicht allein am Pranger. Es ist geübte, tagtägliche Praxis im Saarland den Naturschutz in Sonntagsreden hochzuhalten, im Alltag wird er vergessen. Auch dieser Beitrag wird an dieser Praxis wenig ändern.