kritisiert Entscheidung der Obersten Landesbaubehörde
Die CDU-Fraktion im Eppelborner Ortsrat kritisiert die Entscheidung der Obersten Landesbaubehörde, das Sondergebiet „Hierscheider Graben“ von der Genehmigung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppelborn auszunehmen, wodurch die Aufstellung des Bebauungsplans „Hierscheider Graben“ und die Realisierung der Ansiedlung von Märkten an diesem Standort verhindert wird.
Die Genehmigung eines Flächennutzungsplans kann nur versagt werden, wenn der Flächennutzungsplan an einem Fehler im Aufstellungsverfahren leidet, oder im Widerspruch zu Normen steht. Aus Sicht der CDU-Ortsratsfraktion liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Die Begründung der Versagung, ein vermeintlicher Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung, ist für uns nicht nachvollziehbar. In Anbetracht dessen hätte die Genehmigung erteilt werden müssen. Dies wird zusätzlich noch dadurch verstärkt, dass seitens der Obersten Landesbaubehörde eine grundsätzliche Zustimmung am 01.04.2022 übermittelt wurde, was diese Entscheidung umso unverständlicher macht.
In der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2024 beschloss der Rat, mit großer Mehrheit, rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung einzuleiten. Diese Entscheidung genießt unsere absolute Unterstützung.