Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der aktuelle Basiszinssatz nach § 247 BGB hat sich zum 01.01.2024 auf nunmehr 3,62 % geändert. Diese Änderung hat eine direkte Auswirkung auf eventuell laufende Stundungen nach § 11 KAG (Gesetz über Kommunale Abgaben hier: Straßenbeiträge), da der jeweilige Restbetrag gemäß § 11 Abs. 12 Satz 4 KAG jährlich mit höchstens 1 % über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen ist.
Somit ergibt sich für das Zinsjahr 2024 eine Verzinsung der Restbeträge zum 31.12.2024 in Höhe von 4,62 %. Etwaige Sondertilgungen oder vorzeitige Ablösungen im Jahr 2024 würden zu einer deutlichen Minderung der anfallenden Zinsen führen.