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Die Ortsschelle
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Protokoll Nr. 22) und des Bau- und Planungsausschusses (Protokoll Nr. 21)

am 29.02.2024, 19.30 Uhr - 20.20 Uhr bzw. 20.50 Uhr

Anwesend:

Sascha Hebel (für Matthias Vollmer) - Martin Hensel - Dr. Frank Klein - Reiner Ley - Dieter Petzold (für Sandra Dembinski) - Sascha Rüger - Uwe Trinks (für Andre Wenzel)

Sascha Hebel - Dr. Frank Klein (für Peter Göllmann) - Johanna Meeßen - Dieter Petzold - Marco Pfromm (bis einschließlich TOP 9, 20.33 Uhr) - Reiner Ley (für Hartmut Bock) - Sascha Rüger (für Max Ellermann)

Entschuldigt:

Sandra Dembinski - Matthias Vollmer - Andre Wenzel

Hartmut Bock - Max Ellermann - Peter Göllmann -

Gemeindevorstand:

Bgm. Möller - Hans-Jürgen Hebel - Horst Habermehl - Beate Lüdes

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzenden Johanna Meeßen und Sascha Rüger begrüßen die Anwesenden, stellen die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

2.

Feststellung der Tagesordnung

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Planungsausschusses vom 13. Dezember 2023

Gegen das Protokoll vom 13.12.2023 bestehen keine Einwände.

4.

Beratung und Beschlussempfehlung über die Bildung von Haushaltsausgabe-resten und Übertragung aus den Haushaltsjahren 2023 in das Haushaltsjahr 2024 gem. § 21 GemHVO

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung von Haushaltsausgaberesten für das Jahr 2023 von 6.692.550,84 € und überträgt diese in das Haushaltsjahr 2024.

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung von Haushaltsausgaberesten für das Jahr 2023 von 6.692.550,84 € und überträgt diese in das Haushaltsjahr 2024.

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

5.

Beratung und Beschlussempfehlung zur Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 inkl. Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung

Dr. Frank Klein beantragt für die energetische Sanierung des Daches am gemeindlichen Gebäude des Cafés „Miteinander“ zusätzliche Aufwendungen von 25.000 € in den Ergebnishaushalt aufzunehmen. Die Sanierung ist im Rahmen einer LEADER-Förderung beabsichtigt. Daher bittet er auch um zusätzliche Aufnahme von Erträgen i. H. v. 20.000 € (15.000 € LEADER-Förderung und 5.000 € Kostenbeteiligung des Fördervereins Generationenhof e. V.) und stellt nachfolgenden Änderungsantrag. Frau Meeßen gibt zu bedenken, dass auch anstatt einer Förderbewilligung mit einer Förderabsage zu rechnen ist.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit der zusätzlichen Aufnahme von Aufwendungen i. H. v. 25.000 € und Erträgen von 20.000 € bei der Kostenstelle 05201004 (Generationenhof) für die energetische Dachsanierung des Cafés Miteinander inkl. Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung. Die Haushaltssatzung ist samt Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Haushaltssatzung wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des einstimmigen Abstimmungsergebnisses wird auf die Abstimmung des Hauptantrages verzichtet.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit der zusätzlichen Aufnahme von Aufwendungen i. H. v. 25.000 € und Erträgen von 20.000 € bei der Kostenstelle 05201004 (Generationenhof) für die energetische Dachsanierung des Cafés Miteinander inkl. Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung. Die Haushaltssatzung ist samt Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Haushaltssatzung wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des einstimmigen Abstimmungsergebnisses wird auf die Abstimmung des Hauptantrages verzichtet.

6.

Beratung und Beschlussempfehlung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 101 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 101 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

7.

Beratung und Beschlussempfehlung über die Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Amtsgericht Bad Hersfeld folgende Ernennungsvorschläge zu unterbreiten:

Ortsgerichtsvorsteherin: Frau Edith Vollmer

Schöffe und stellv. Ortsgerichtsvorsteher: Herr Peter Stanke

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

8.

Wahl des / der Ausschussvorsitzenden

Johanna Meeßen möchte den Vorsitz des Bau- und Planungsausschusses abgeben und bittet daher um Wahlvorschläge.

Vorgeschlagen wird Max Ellermann, weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet. Die anschließende Wahl erfolgt im Einvernehmen aller Mandatsträger in offener Abstimmung.

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Eine schriftliche Erklärung von Max Ellermann liegt vor, dass er im Falle der Wahl das Amt des Vorsitzenden annimmt.

9.

kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

Bgm Möller berichtet, dass die Ausschreibungsunterlagen zur Anschaffung einer Reinigungsstufe für die Kläranlage Wippershain erstellt sind. Die Fertigstellung verzögerte sich, da abgestimmt werden musste, ob es sich um eine Leistung nach VOB oder VOL handelt. Die Reinigungsstufe wird nun innerhalb der bestehenden Anlage als teilstationäre Anlage errichtet. Somit ist die Ausschreibung nach den VOB-Bestimmungen möglich und es wird keine europaweite Ausschreibung erforderlich.

Bgm Möller berichtet weiterhin von dem beabsichtigten Schreiben an den Betriebsführer, worin die gemeindliche Missbilligung zur Betriebsführung der Kläranlage Wippershain zum Ausdruck gebracht wird. Die Kläranlage ist wohl mit einem Zulauf von 18 Liter/Sekunde gegenüber dem Bescheidwert von 14 Liter/Sekunde hydraulisch überlastet. Vermutlich ist dies auf die vom Betriebsführer vernachlässigte, in 2019 bemängelte und beauftragte, Prüfung und Einstellung des Drosselorgans zurückzuführen, welche bis zum heutigen Tag nicht ausgeführt wurde. Im Vorfeld der Vorort-Besichtigung durch die Untere Wasserbehörde führte der Betriebsführer Arbeiten aus, wodurch die Kläranlage Wippershain seitdem die gesetzlichen Einleitwerte einhält. Jedoch kann auf die Errichtung der Reinigungsstufe nicht verzichtet werden, da diese bei regenarmen Zeiten zur Einhaltung der gesetzlichen Werte benötigt wird. Frau Meeßen gibt an, dass auch Sie das Verhalten der EAM verurteilt fragt jedoch auch nach, warum die Ausführung des Auftrags “Prüfung und Einstellung der Drosselorgane“ 4 Jahre lang nicht kontrolliert wurde.

gez.

gez.

gez.

(Rüger, stellv.

Vorsitzender)

(Meeßen,

Vorsitzende)

(Trabert,

Schriftführer)