Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb der Anschlussleitungen AL MIDAL Mitte 2 (DN 1000), AL MIDAL Süd (DN 800), AL MIDAL-Süd Loop (DN 1000) und AL STEGAL West an die bestehenden Gashochdruckleitungen MIDAL Mitte (DN 1000), MIDAL Süd (DN 800), MIDAL-Süd Loop (DN 1000) und STEGAL (DN 800) einschließlich der Neuerrichtung und Betrieb der Verdichterstation Reckrod 2 mit Nebenanlagen und Betriebszufahrt
Auslegung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens gemäß § 27 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), § 74 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 24.02.2023, Gz.: RPKS - 33.2-78 z 01/7-2021/1 den Plan für die die Errichtung und Betrieb der Anschlussleitungen AL MIDAL Mitte 2 (DN 1000), AL MIDAL Süd (DN 800), AL MIDAL-Süd Loop (DN 1000) und AL STEGAL West an die bestehenden Gashochdruckleitungen MIDAL Mitte (DN 1000), MIDAL Süd (DN 800), MIDAL-Süd Loop (DN 1000) und STEGAL (DN 800) einschließlich der Neuerrichtung und Betrieb der Verdichterstation Reckrod 2 festgestellt.
Gemäß § 27 UVPG ist die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 5 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG öffentlich auszulegen. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG ist die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens öffentlich auszulegen. Aufgrund der andauernden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus, erfolgt die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im Internet. Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i.V.m. § 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit vom
vom 21.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023
im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.de) unter „Veröffentlichung - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
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Außerdem sind die o. g. Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums über das zentrale Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (www.uvp-verbund.de) zugänglich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder elektronisch unter E-Mail: beteiligung-33-2@rpks.hessen.de angefordert werden.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit
vom 21.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023
in folgenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen während der Dienststunden aus:
Bei der Einsichtnahme vor Ort sind die aktuell gültigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Schenklengsfeld, den 17.03.2023