am 16. Februar 2023 im Bürgerhaus Schenklengsfeld
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.55 Uhr
Gesetzliche Mitgliederzahl: 23
| Anwesend | Es fehlten entschuldigt: |
| 1.) Bock, Hartmut | 1.) Dembinski, Sandra |
| 2.) Bolzt, Florian | 2.) Göllmann, Peter |
| 3.) Daube, Rainer | 3.) Hartdegen, Tanja |
| 4.) Ellermann, Max | 4.) Langer, Udo |
| 5.) Hebel, Katja | 5.) Meeßen, Johanna |
| 6.) Hebel, Sascha | 6.) Riemenschneider, Jörg |
| 7.) Hensel, Martin | |
| 8.) Dr. Klein, Frank | |
| 9.) Ley, Reiner | |
| 10.) Mörmel-Roßbach, Cornelia | |
| 11.) Petzold, Dieter | |
| 12.) Pfromm, Marco | |
| 13.) Rüger, Sascha | |
| 14.) Trinks, Uwe | |
| 15.) Vollmer, Matthias | |
| 16.) Weimar, Thilo | |
| 17.) Wenzel, Andre | |
|
| Gemeindevorstand |
| 1.) Bgm. Möller | 1.) Habermehl, Horst |
| 2.) Hebel, Hans-Jürgen | |
| 3.) Lüders, Beate | |
| 4.) Manske, Horst | |
| 5.) Pfromm, Georg | |
| 6.) Rüger, Siegfried | |
| 7.) Wedel, Alicia | |
| Gäste | |
| 15 Bürger/innen, Herr Gemeindebrandinspektor Wennemuth und 1 Vertreter der Presse | |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 08. Februar 2023 auf Donnerstag, den 16. Februar 2023, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (Bürgerhaus Schenklengsfeld) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 10.02.2023 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 01. Dezember 2023 |
| 4. | Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 inkl. Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 und Entwurf zur Bildung von Haushaltsausgaberesten und Übertragung in das Haushaltsjahr 2023 gem. § 21 GemHVO |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Wahltermins sowie des Termins einer evtl. Stichwahl für die Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über Grunderwerb zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Schenklengsfeld |
| a) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 1) |
| b) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 2) |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über eine Erklärung zur Abnahme der Energiemengen in 2024 und 2025 von der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zu der kreisweiten Initiative im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Bau der ICE-Neubaustrecke Fulda - Gerstungen |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans Wippershain Nr.: 12.8 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Schenklengsfeld Nr. 9 „In der Aue“ |
| 11. | Sachstand zur Umsetzung des Antrages der Bürgerliste zum Nachtfahrverbot |
| 12. | Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss zur Schlussbilanz 2020 |
| 13. | Kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
| 14. | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 15. | Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22, (1) GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevertretung Thema Sitzungen der Gemeindevertretung im Jahr 2023 |
| 16. | Anfragen der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: |
| a) | Kosten für Gemeinde im Rahmen der Dämmmaßnahmen und den Schallpegelmessungen an der und um die Glocke im Ortsteil Konrode |
| b) | Mehrbelastung der Bürger durch die neue Grundsteuerberechnung |
| c) | Lindenplatzgestaltung |
| d) | Sachstand Radweg Oberweisenborn - Unterweisenborn |
| e) | Sachstand Umrüstung Straßenlampen auf LED |
| f) | Sachstand Reparatur Wasserturm Wüstfeld |
Herr Ortsvorsteher Weimar begrüßt die Sitzungsteilnehmer und wünscht der Versammlung einen guten Verlauf mit guten Beschlüssen nicht nur für Schenklengsfeld, sondern für alle Ortsteile der Gemeinde.
1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
2. | Feststellung der Tagesordnung |
Herr Daube erläutert, dass der Antrag der Fraktion „Zukunft MITEINANDER“ nicht auf die Tagesordnung genommen wurde, da nach § 50 (2) HGO zur Bildung eines Akteneinsichtsausschusses keine Beschlussfassung erforderlich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass der Ausschuss zu bilden ist, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt.
Der Vorsitzende stellt einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung, damit über die Zusammensetzung des Akteneinsichtsausschusses beraten und beschlossen werden kann.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 01. Dezember 2023 |
| 4. | Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 inkl. Haus-haltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 und Entwurf zur Bildung von Haushaltsausgaberesten und Über-tragung in das Haushaltsjahr 2023 gem. § 21 GemHVO |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Wahltermins sowie des Termins einer evtl. Stichwahl für die Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über Grunderwerb zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Schenklengsfeld |
| a) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 1) |
| b) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 2) |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über eine Erklärung zur Abnahme der Energiemengen in 2024 und 2025 von der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zu der kreisweiten Initiative im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bun-destag im Zusammenhang mit dem Bau der ICE-Neubaustrecke Fulda - Gerstungen |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans Wippershain Nr.: 12.8 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Schenklengsfeld Nr. 9 „In der Aue“ |
| 11. | Sachstand zur Umsetzung des Antrages der Bürgerliste zum Nachtfahrverbot |
| 12. | Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss zur Schlussbilanz 2020 |
| 13. | Kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
| 14. | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 15. | Beratung und Beschlussfassung über die Zusammensetzung des Akteneinsichtsausschusses |
| 16. | Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22, (1) GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevertretung Thema Sitzungen der Gemeindevertretung im Jahr 2023 |
| 17. | Anfragen der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: |
| a) | Kosten für Gemeinde im Rahmen der Dämmmaßnahmen und den Schallpegelmessungen an der und um die Glocke im Ortsteil Konrode |
| b) | Mehrbelastung der Bürger durch die neue Grundsteuerberechnung |
| c) | Lindenplatzgestaltung |
| d) | Sachstand Radweg Oberweisenborn - Unterweisenborn |
| e) | Sachstand Umrüstung Straßenlampen auf LED |
| f) | Sachstand Reparatur Wasserturm Wüstfeld |
3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 01. Dezember 2023 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
| 4. | Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 inkl. Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 und Entwurf zur Bildung von Haushaltsausgaberesten und Übertragung in das Haushaltsjahr 2023 gem. § 21 GemHVO |
Bürgermeister Möller verliest die Haushaltssatzung sowie Auszüge aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Schenklengsfeld für das Haushaltsjahr 2023. Er gibt einen Rück- und Ausblick auf das Jahr 2022 bzw. 2023. Im weiteren Verlauf erläutert er die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Ein- und Auszahlungen. Des Weiteren werden das Investitionsprogramm und die Finanzplanung vorgestellt. Den Haushaltsentwurf mit seinen Anlagen hat der Gemeindevorstand am 07.02.2023 einstimmig festgestellt. Im Ergebnishaushalt belaufen sich die Erträge des ordentlichen Ergebnisses auf 11.225.694 €.
Den Erträgen stehen Aufwendungen von 11.225.694 € gegenüber, sodass ein Haushaltsausgleich erreicht wird. Der Finanzhaushalt weist Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 963.400 € bzw. 8.394.800 € aus. Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit betragen 6.828.175 € und 664.100 €. Die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen umfasst in 2023 9.405.454 €. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.750.000 € festgesetzt. Die Steuerhebesätze werden nicht verändert. Sie betragen für die Grundsteuer A und B weiterhin jeweils 575 v. H. und für die Gewerbeteuer weiterhin 395 v. H. Der Stellenplan wird nicht geändert.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 inklusive Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 wird zur Beratung an die Ausschüsse übergeben.
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Wahltermins sowie des Termins einer evtl. Stichwahl für die Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) |
Die Gemeindevertretung legt gem. § 42 KWG in Verbindung mit den §§ 39 und 42 HGO den Wahltermin für die Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) auf den 08. Oktober 2023 fest, an dem auch die Landtagswahl stattfindet. Für die Durchführung einer evtl. erforderlich werdenden Stichwahl wird ein 14 Tage späterer Termin, der 22. Oktober 2023, bestimmt.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über Grunderwerb zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Schenklengsfeld |
| a) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 1) |
Zum Zweck des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses mit entsprechender Zufahrt auf die Landesstraße 3171 ist das Grundstück in der Gemarkung Schenklengsfeld in der Größe von 7.479 m² vom dem in der Sitzungsvorlage genannten Eigentümer zum in der Sitzungsvorlage angegebenen m²-Preis zzgl. Grunderwerbsteuer und Nebenkosten zu erwerben, wenn die entsprechenden technischen, planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen an diesem Ort geschaffen werden können.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| b) | von einer im Sachverhalt genannten Fläche in der Gemarkung Schenklengsfeld (Fläche 2) |
Zum Zweck des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses mit entsprechender Zufahrt auf die Landesstraße 3171 ist das Grundstück in der Gemarkung Schenklengsfeld in der Größe von 2.151 m² vom dem in der Sitzungsvorlage genannten Eigentümer zum in der Sitzungsvorlage angegebenen m²-Preis zzgl. Grunderwerbsteuer und Nebenkosten zu erwerben, wenn die entsprechenden technischen, planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen an diesem Ort geschaffen werden können.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über eine Erklärung zur Abnahme der Energiemengen in 2024 und 2025 von der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH |
Die Gemeinde Schenklengsfeld erklärt, dass sie auch in den Jahren 2024 und 2025 weiterhin mit Energie von der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH beliefert werden möchte und keine Kündigung für diesen Zeitraum aussprechen wird.
| 12 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 5 | Enthaltungen |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zu der kreisweiten Initiative im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Bau der ICE-Neubaustrecke Fulda - Gerstungen |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld unterstützt die bisherigen Ziele des Aktivbündnisses für Waldhessen zum Projekt Neubaustrecke DB – Teilabschnitt Fulda - Gerstungen - und befürwortet eine kreisweit gebündelte Initiative mit dem Ziel einer Parlamentarischen Befassung des Projektes im Deutschen Bundestag. Es sollen die Erwartungen hinsichtlich des Zielprojektes, einen ICE-Halt im Bahnhof Bad Hersfeld so auszugestalten, koordiniert und mit einem deutlichen regionalen Zeichen auf den Weg gebracht werden. Der Bahnhof Bad Hersfeld soll zu einer kreisweiten Anbindung des Schienenschnellverkehrs entwickelt werden. Hierzu sollen Konzepte hinsichtlich einer neuen zukunftsweisenden Verkehrsstruktur entwickelt oder angepasst werden. Dabei sind die Erfordernisse des ländlichen Raumes besonders zu berücksichtigen.
Mit einer Anpassung des Projektauftrages muss sichergestellt werden, das betroffene Altbaustrecken im Anbindungsbereich einen gleichwertigen Lärmschutz wie die Neubaustrecke erfahren.
Bauliche Notwendigkeiten des Trassenbaus müssen durch integrierte Naturschutzprojekte die ländliche Struktur im Landkreis aufrechterhalten. und bereits vorhandene Eingriffe im Rahmen neuer Projekte naturverträglich weiterentwickelt werden.
Die für die Umsetzung dieser Initiativen notwendigen Mittel müssen durch
Vorhabenträger und sonstige Beteiligte eingebracht werden.
Den kommunalen Gremien ist über den Verfahrensverlauf stetig zu berichten. Ziel des Projektes muss eine Projektbegleitung sein, welche die stetige Einbindung und Information aller kommunalen Akteure sicherstellt und Initiativen sowie Ideen bündelt.
Im Rahmen eines dialogorientierten Linienfindungsverfahrens für die Neubaustrecke - Teilbereich Fulda - Gerstungen - wurde für den erweiterten Untersuchungsraum des Bundesverkehrswegeplanes eine Raumordungslinie erkannt, die nunmehr als priorisierte Basis für die weiteren Planungsschritte den Genehmigungsbehörden vorgelegt werden soll und nach entsprechender raumordnungsplanerischer Feststellung die Basis für die weiteren Konkretisierungen des Vorhabens darstellt.
Innerhalb eines Untersuchungskorridor wird nunmehr eine vertiefende Untersuchung im Rahmen des an das Raumordnungsverfahren anschließenden Planfeststellungsverfahrens das Ziel einer konkreten Trassenbestimmung angegangen.
Die gerade auch im Vergleich mit anderen gleichgelagerten Projekten sehr schnelle Linienfindung ist zu einem nicht unerheblichen Teil der zusammenführenden und begleitenden Arbeit des Aktivbündnisses und einiger Kommunen, welche auch die Finanzierung der fachplanerischen Begleitung der Vorhabens aus eigenen Mitteln und eigenen Fachbehörden sichergestellt haben, zu sehen. Die umfassenden Diskussionen wurden bereits im Vorfeld in Arbeitstreffen geführt und damit eine Bewertung der Zwischenergebnissen herbeigeführt, so dass regional sehr deutlich gegenüber der DB Netz als Verfahrensführer argumentiert werden konnte.
Dem Deutschen Bundestag ist kraft Gesetzes stetig über die Ergebnisse der Verkehrsplanungen zu berichten, wobei der Bundestag die Ergebnisse zur Kenntnis nimmt und durch die Beschlussfassung diesen Ergebnissen die notwendige rechtliche Basis für eine weitere Umsetzung der Projekte gibt.
Der Deutsche Bundestag hat bei diesen Verfahrensbeschlüssen die Möglichkeit, sich konkret in das Verfahren einzubinden und gegenüber dem eigentlichen Planungsauftrag weitere Aufträge in Zusammenhang mit den Projekten des Bundesverkehrswegeplanes zu ermöglichen. Damit kann das Parlament neue Aufträge zur Begleitung der Projekte erteilen und gezielt, losgelöst von den sonstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, besondere Anforderungskriterien einfordern und diese Vorgaben des Bundes mit gesonderten Haushaltsmitteln auch über sonstige gesetzliche Rahmen hinaus ausstatten. Somit stehen über diese Parlamentarische Befassung rechtliche Wege zur Verfügung, die im Rahmen des allgemeinen gesetzlichen Verfahrens in dieser Tiefe gar nicht aufgreifbar sind und es können neue erweiterte Maßnahmen angestoßen werden, in dem hier eigene Standards gesetzt werden
Gerade in den Fällen der besonderen Betroffenheit durch die Realisierung von Schienenverkehrsprojekten soll über eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit örtlichen kommunalen Entscheidungsträgern auf den parlamentarischen Ebenen und Einbindung strukturierter Meinungsfindungsgruppen eine Berücksichtigung der örtlich gewonnenen Aspekte möglich werden. Hierzu sind dann die Einzelfallentscheidungen des Bundestages, als parlamentarischem Souverän, die Grundlage. Im Rahmen der im Haushalt verfügbaren Mittel kann der Bundestag gezielt Mittel freisetzen, um z.B. gerade einen besonderen Schutz von Anwohnern und Umwelt zu erreichen, um damit eine örtliche Akzeptanz eines Projektes mit den entstehenden Eingriffen in die Regionalität zu verbessern und damit insbesondere auch zu einer verbesserten Akzeptanzlage zu gelangen und möglichen Beschwerden und zeitlich verzögernden Klagen vorzugreifen. Ziel ist danach ein Ausgleich bundespolitischer Projektziele mit örtlichen Erwartungshaltungen. Ziel ist es auch, besondere örtliche Problemlage im Rahmen der Gesamtprojektbeurteilung aufzunehmen und nach Möglichkeit zu lösen.
Im Rahmen des vergleichbaren Streckenabschnitts Hanau - Fulda / Würzburg hat der Bundestag zu diesem Mittel gegriffen und für begleitende Projekte insgesamt Mittel von 29 Mio. € zusätzlich als besondere Anteilsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Hierbei hat man besonders die Lärmschutzproblematik an der unmittelbar angebundenen Altbaustrecke einbezogen.
DB Netz hat im Rahmen der aktuellen Lärmschutzverminderungsbemühungen gerade bei den örtlichen Bestandsstrecken durch sogenannte Untersuchungskorridore große Streckenteilbereiche aus einer eigentlichen Sanierung herausgezogen und allgemeine technische Maßnahmen als Maßnahmen einer Lärmreduktion (Bremsentausch bei Waggons mit Überwachung ohne Sanktionierungen) dargestellt, die jedoch nur geringe bis gar keine Auswirkungen auf die Verlärmung von Ortslagen zeigen.
Teilweise wurden auch in einem räumlich sehr umgrenzten Bereich Zuschüsse für den Austausch von Fenstern bzw. zu Lüftungsanlagen gewährt. Die verlärmten Ortslagen haben dadurch keine Verbesserung erfahren, Die in diesem Zusammenhang eingerichtete Lärmmessstelle Bad Hersfeld - in Ludwigsau - Reilos - dokumentiert stetig, dass die Verbesserungen beim Güterverkehr eher unbedeutend bzw. nicht ganzheitlich durch die jeweiligen Eigentümer erfolgt sind – laute Einzelwaggons, laute Lokomotiven, laute Fremdfahrzeuge (vgl. hierzu Lärmmonitoring des Eisenbahn - Bundesamtes im Internet http://laerm- monitoring.de - Unterpunkt Messstation Bad Hersfeld mit Abrufmöglichkeit der historischen Schalldruckpegeldaten). In Folge des Ukraine Krieges und der Neuausrichtung der deutschen / europäischen Energieversorgung fällt ein deutlicher Zuwachs von Tankzügen für Öl und Flüssiggas sowie Kohlezügen auf.
Diese Zuggattungen verkehren als Ganzzüge im Pendelverkehr ( voll / leer ) – Anwohnerwahrnehmungen - seit dem Ukrainekrieg mit Neustrukturierung der Beschaffungswege Energie - Kohle / Gas / Mineralölprodukte.
Auch gerade der Streckenbereich Bad Hersfeld - Nord hat bislang keine grundlegende Verbesserung erfahren, da das Gleisfeld zu breit und somit zumindest klassische Lärmschutzmaßnahmen wenig Erfolg haben. Andere Bereiche haben teilweise nur einseitigen Lärmschutz erhalten, Lärm wird als Schall dabei gespiegelt.
Im Bereich Hanau - Gelnhausen des vorbezeichneten Schienenverkehrsprojektes hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Parlamentarischen Befassung die Ausdehnung des Lärmschutzes der Ausbaustrecke auf den gesamten Bereich der Altbaustrecke beschlossen.
Ziel muss eine differenzierte Gesamtlärmbetrachtung sein, d.h. nicht nur der Schienenlärm muss Einfluss auf die gewählten Maßnahmen haben, sondern auch der sonstige Lärm - in der Regel Straßenverkehrslärm - muss hierbei einfließen. Auf dieser Basis sind dann die möglichen Maßnahmen der Verbesserung zu ermitteln und zu bewerten, wobei auch das Land kostenmäßig zu beteiligen ist und auch hier eine entsprechende parlamentarische Befassung notwendig wird.
Deshalb müssen in einem ersten Schritt durch die betroffenen Kommunen mögliche Bereiche erkannt werden und mögliche Abhilfen erarbeitet werden.
Ein regionaler Fernverkehrshaltepunkt wie Bad Hersfeld muss eine entsprechende Anbindung für Fahrgäste aus dem gesamten Landkreis erhalten. Die allein auf den Individualverkehr abgestellte Anbindung ist nicht ausreichend, hier muss gerade auch unter der aktuellen Klima- und Mobilitätswende strategisch zukunftsweisend neu gedacht werden. Der Nahverkehr muss somit deutlich neue Akzente setzen und aufgewertet werden. Wartehallen und Schotterbahnsteige ohne Infrastruktur entsprechen nicht diesem Standard und bedürfen der Verbesserung. Hierzu gehören auch Abstellanlagen für Räder sowie Pendlerparkplätze mit Ladeinfrastrukturen und dem Ziel, eine verbesserte Nutzung dieser Strukturen durch neue Servicedienstleister - Blockade von Aufladeeinrichtungen für Fahrzeuge für einen Tag -.
Die Bahnsteige und Bushaltestellen müssen behindertengerecht ausgestattet werden. Die Informationsmöglichkeiten müssen digital zentral angesteuert werden
Von daher ergeben sich in einem von der DB Netz zu begleitenden Verfahren zur Parlamentarischen Befassung vielfältige noch zu diskutierende und festzulegende Ergänzungsbereiche:
Diese Maßnahmen haben Auswirkungen weit über die durch das eigentliche Vorhaben direkt betroffenen Kommunen hinaus; Nutzer des Fernverkehrs wohnen in allen Kommunen des Landkreises. Sie müssen Zugangmöglichkeiten zu diesem überregionalen Halt aus den jeweiligen Kommunen und Orts- oder Stadtteilen erhalten.
Die kommunale Zusammenführung des Projektes soll über den Kreistag / Landrat erfolgen, da hiermit auch gegenüber dem Bund die zentrale Bedeutung des Infrastrukturvorhabens für den gesamten Landkreis Hersfeld - Rotenburg und seinen Kommunen dokumentiert wird.
Parallel ist die Landesregierung Hessen einzubinden, da auch sie zu wird zu einem entscheidenden Akteur im Verfahren wird.
Dazu werden parallel die Abgeordneten des Bundestages und Landtages direkt eingebunden, um Ansprechpersonen in den Fachministerien zu erreichen.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans Wippershain Nr.: 12.8 |
Für das Gebiet „Wippershain Nr. 12.8“ wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für einen Bebauungsplan gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Wippershain, Flur 4, Nr. 5 (tlw.) und 6/1. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.
Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Parallelverfahren zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Schenklengsfeld Nr. 9 „In der Aue“ |
Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 Gewerbegebiet „Die Aue“ wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung ge- fasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 11, Nr. 5/2, 31/3, 31/4 (tlw.), 31/5, 32 (tlw.), 137/1 (tlw.) und 138/1 (tlw.). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) S. 2 BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird ebenfalls beschlossen, die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
| 17 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
Um 20.31 Uhr wird die Sitzung für eine Pause unterbrochen und um 20.42 Uhr fortgeführt.
| 11. | Sachstand zur Umsetzung des Antrages der Bürgerliste zum Nachtfahrverbot |
Mit der Marktgemeinde Eiterfeld wurde telefonisch Kontakt aufgenommen und diese lies der Gemeinde Schenklengsfeld die Schriftstücke vom 07.11.2017, 28.02.2018, 11.4.2018 und 18.05.2018 zukommen. Aus diesem Schriftverkehr ist zu entnehmen, dass der Antrag auf Anordnung eines Nachfahrverbotes auf den Landstraßen 3171 und 3172 damals abgelehnt wurde und auch eine Sperrung wegen mautverdrängtem Verkehr nicht in Betracht kam. Die Bauabteilung der Gemeinde Schenklengsfeld verfasste am 18.01.2023 einen Antrag auf Anordnung eines Nachtfahrverbotes an das Regierungspräsidium Kassel -Straßenverkehrsbehörde-, welches der Marktgemeinde Eiterfeld und der Stadt Hünfeld zwecks Abstimmung zugeschickt wurde.
Die Marktgemeinde Eiterfeld (Ordnungsamt) hat lt. Telefonat vom 23.01.2023 keine Einwände gegen dieses Schriftstück und beteiligt sich somit an dem Antrag. Die Stadt Hünfeld (Ordnungsamt) hat lt. Telefonat vom 03.02.2023 ebenfalls keine Einwände gegen dieses Schriftstück und beteiligt sich somit ebenfalls an dem Antrag. Am 06.02.2023 wurde der Antrag an das Regierungspräsidium Kassel -Straßenverkehrsbehörde- verschickt. Die Marktgemeinde Eiterfeld und die Stadt Hünfeld erhielten am 06.02.2023 eine Kopie dieses Schreibens.
| 12. | Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss zur Schlussbilanz 2020 |
Der Gemeindevorstand hat am 24.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Schlussbilanz 2020 gefasst. Die Bilanzsumme erhöht sich im Vergleich zu 2019 um 1.379.498,70 € auf 42.409.989,63 €. Auf der Aktivseite erhöht sich das Anlagevermögen um 1.232.260,56 € auf 38.420.644,20 € und das Umlaufvermögen um 146.799,63 € auf 3.980.994,98 €. Die flüssigen Mittel sinken von 1.182.101,10 € auf 850.140,34 €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen um 47.482,85 € auf 2.960.895,88 € und die Verbindlichkeiten um 495.150,76 € auf 21.720.308,65 €, worauf 18.407.736,33 € auf Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen entfallen. Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem Überschuss von 655.210,72 € anstelle des Planansatzes von 82.867,00 € ab. Das Ergebnis stellt eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz um 572.343,72 € dar, was überwiegend auf Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die Aufhebung einer Einzelwertberichtung bei der Abschreibung von Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen zurückzuführen ist. Mit dem Überschuss aus 2020 kann der ungedeckte Fehlbetrag des Jahres 2019 von 67.298,03 € ausgeglichen werden. Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2020 nun 5.259.667,81 €. Nach Erstellung der Bilanzanlagen, des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes wird der Jahresabschluss der Rechnungsprüfung zur Prüfung vorgelegt.
| 13. | Kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
Die Ankündigung der Sanierungsanordnung für die Kläranlage Wippershain ist am 01.02.2023 bei der Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen. Diese ist für die Inanspruchnahme von Förderungen in Höhe von 40-75% zwingend erforderlich. Die erforderliche Präsentation der Immissionsbetrachtung wurde am 12.01.2023 und am 09.02.2023 vollzogen.
Innerhalb des Ergebnisses hat sich herausgestellt, dass ein weiterer Abschnitt begutachtet werden muss. Ein entsprechendes Angebot wurde angefordert. Die Förderunterlagen werden parallel mit der UWB und der OWB vorbereitet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die Maßnahme förderwürdig. Das Kanalnetz des OT Wippershain wird dieses Jahr für ca. 3.000.000 Euro in drei Bauabschnitten saniert. Die Planunterlagen für die Freispiegelleitung nach Hauneck werden zurzeit überarbeitet. Ein Erörterungstermin zum Sachverhalt hat heute mit dem BGM der Gemeinde Hauneck stattgefunden. Innerhalb des Haushaltes 2023 ist vorgesehen, die Außengebiete Konrode und Malkomes abzutrennen. In Konrode ist ein grundhafter Straßenausbau zur Schaffung eines neuen Wohngebietes erforderlich. Im Zuge dessen wird das Außengebiet Konrode vom Kanalnetz abgetrennt und der Vorflut zugeführt.
In Malkomes ist es im Rahmen des Hochwasserschutzes zwingend erforderlich, ein Außengebiet vom Kanal zu trennen und der Vorflut zuzuführen. Der Fremdwasseranteil auf der Kläranlage Malkomes wird in Folge dessen reduziert. Die Stellungnahme des HSGB, als auch des Regierungspräsidiums Kassel zur Abtrennung des Außengebietes Oberlengsfeld sind ebenfalls eingegangen. Auf Grund dessen kann die Planung nunmehr weiter vollzogen werden. Die Anfragen der unteren Wasserbehörde wurden umfangreich beantwortet und Ihren Fraktionsvorsitzenden für die Fraktionsarbeit zur Verfügung gestellt.
| 14. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Am 14.12.2022 hat eine sehr gut besuchte Bürgerversammlung unter dem Titel „Markt der Möglichkeiten - Wohngebietserweiterung am Rosenweg im OT Konrode“ stattgefunden.
Weitere Bürgerversammlungen zu den Themen „Markt der Möglichkeiten - Neubau Feuerwehrgerätehaus und Entwicklung Seniorenresidenz „Obermühle“ werden im Jahr 2023 folgen. Der Gemeindevorstand hat innerhalb mehrerer Sitzungen gemeinsam mit der Verwaltung den Haushaltsplan aufgestellt. Dies ist allen Beteiligten auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Schenklengsfeld nicht leichtgefallen. Viele berechtigte Wünsche mussten leider auch dieses Jahr verschoben werden und den Pflichtaufgaben weichen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu gestalten. Am 06.02.2023 hat eine Ortsbegehung des DGH in Landershausen stattgefunden, um die zwingend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Gebäudesubstanz zu besprechen. Für unser potentielles interkommunales Gewerbegebiet Bahn wurde eine Machbarkeitsstudie angefragt. Die Beseitigung der illegalen Abfallablagerungen in Unterweisenborn stehen auf Grund der verbesserten Wetterlage in Kürze an, weiterhin befinden sich die Gehsteige in Landershausen mittlerweile ebenfalls in der Ausführungsplanung. Die Seniorenresidenz in Schenklengsfeld schreitet immer weiter voran. Als nächstes steht ein Schallgutachten an. Sollte dieses ebenfalls positiv ausfallen, sind wir unserem Ziel ein Schritt näher. Für die Problematik der Oberflächenentwässerung unseres Gewerbegebietes „In der Aue“ wurde eine Lösung gefunden. Diese muss noch mir der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden und dann können wir endlich in die langersehnte Offenlage gehen und weitere Unternehmungen in Schenklengsfeld ansiedeln.
| 15. | Beratung und Beschlussfassung über die Zusammensetzung des Akteneinsichtsausschusses |
Der Vorsitzende der Fraktion „Zukunft MITEINANDER“, Dr. Frank Klein, erläutert den gestellten Antrag zur Bildung eines Akteneinsichtsausschusses betreffend der Kläranlage Malkomes und die Beweggründe. Bürgermeister Möller argumentiert, dass er alle Unterlagen zustellte bzw. die gewünschten Informationen in den übersandten Protokollen nachlesbar sind.
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 62 HGO den Akteneinsichtsausschuss mit vier Mitgliedern zu besetzen, sodass jede Fraktion ein Ausschussmitglied entsendet. Die Mitglieder sind dem Vorsitzenden der Gemeindevertreter innerhalb einer Woche mitzuteilen.
| 16 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen |
| 16. | Anfrage der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 22, (1) GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevertretung Thema Sitzungen der Gemeindevertretung im Jahr 2023 |
Als weitere optionale Sitzungstermine sind der 22. Juni und 21. Dezember 2023 vorgesehen.
| 17. | Anfragen der Fraktion „Zukunft MITEINANDER gemäß § 22 GO der Gemeindevertretung an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes: |
| a) | Kosten für Gemeinde im Rahmen der Dämmmaßnahmen und den Schallpegelmessungen an der und um die Glocke im Ortsteil Konrode |
Die Schallpegelmessung wurde im Rahmen der Amtshilfe durch das Regierungspräsidium Kassel erbracht. Die bisherigen Kosten zur Dämmung der kommunalen Konroder Glocke zur Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte belaufen sich derzeit auf 8.375,79 Euro. Der genaue Betrag kann erst nach Abschluss der Maßnahme beziffert werden.
Ein Termin für eine weitere Geräuschimmissionsmessung befindet sich in Abstimmung.
| b) | Mehrbelastung der Bürger durch die neue Grundsteuerberechnung |
Die Reform der Grundsteuer darf nicht zu einer versteckten Steuererhöhung führen. Daher begrüßen wir die Pläne des Landes Hessen, vor der Einführung für jede Kommune aufkommensneutrale Hebesätze zu berechnen. Weiterhin hoffen wir, dass die errechneten aufkommensneutralen Hebesätze dann auch angewendet werden dürfen! Es wäre ein Skandal, wenn erneut nur finanzstarke Kommunen ihre Hebesätze aufkommensneutral anpassen dürften. Eine derartige Mogelpackung des Landes Hessen durften wir bereits innerhalb der Straßenbaubeiträge erleben. Finanzstarke Kommunen dürfen diese erlassen, finanzschwache Kommunen müssen diese nach wie vor erheben. Der schwarze Peter wurde zielsicher den Kommunen zugespielt.
Auszug aus der Osthessen Zeitung vom 09.10.2018
„Bürgermeister Andre Stenda erklärte: „Die finanzielle Situation der Gemeinde Hohenroda war bis zum Jahr 2013 als desaströs zu bewerten. Die hohe Verschuldung stellte die Verantwortlichen vor eine schier unlösbare Aufgabe. Mit der Teilentschuldung des Schutzschirmes konnte der Schuldenberg zumindest teilweise abgebaut werden. Jedoch resultierten für die Bürgerinnen und Bürger daraus auch erhebliche Steuer- und Gebührenerhöhungen, die zu starken finanziellen Mehrbelastungen führten.“
Nachdem Hohenroda den Schutzschirm, auf Grund der ausgezeichneten Arbeit des Kollegen Stenda verlassen durfte, wurden die im Rahmen des Rettungsschirmes erhöhten Gebühren wahrscheinlich nach Verlassen des Schutzschirmes wieder gesenkt.
Schenklengsfeld war nicht teil des Rettungsschirmprogramms. In Schenklengsfeld wurden und werden die Hebesätze seit Jahren konstant gehalten, trotz erheblicher Mehraufwendungen im zweistelligen Millionenbereich auf Grund von nachzuholenden Pflichtaufgaben innerhalb der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.
| c) | Lindenplatzgestaltung |
Bürgermeister Möller verweist auf die bereits zur Verfügung gestellten Informationen und erläutert die angedachte Gestaltung mithilfe einer Beamer-Projektion.
| d) | Sachstand Radweg Oberweisenborn - Unterweisenborn |
Bürgermeister Möller verweist auf die bereits zur Verfügung gestellten Informationen und erläutert drei Streckenvarianten mithilfe einer Beamer-Projektion.
| e) | Sachstand Umrüstung Straßenlampen auf LED |
Der gemeindliche Bauhof hat die vollständige Umrüstung der LED-Laternenköpfe in 2022 vollzogen. 20 Laternenpfähle müssen noch ausgetauscht werden. Der Austausch erfolgt, sobald der Bauhof, innerhalb seiner zahlreichen Aufgaben, ein entsprechendes Zeitfenster zur Verfügung hat.
| f) | Sachstand Reparatur Wasserturm Wüstfeld |
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden auf Grund neuer Erkenntnisse noch Alternativen zur bisher angestrebten Dachsanierung geprüft. Nachdem entsprechende Ergebnisse vorliegen, obliegt es den gemeindlichen Gremien eine Entscheidung zu treffen.