Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 23. März 2023 gemäß § 114 Abs. 1 HGO die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014 erneut beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 HGO liegen die Jahresabschlüsse zum 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014 mit den Rechenschaftsberichten in der Zeit
vom 03. bis 13. April 2023
im Rathaus der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 13 (Hauptamt) während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung,
| Montag bis Freitag | von 08.00 bis 12 Uhr, |
| Dienstag und Donnerstag | von 14.00 bis 16.00 Uhr |
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Schenklengsfeld, den 28. März 2023
— -Siegel-