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Die Ortsschelle
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

  • Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Agri-PV Landershausen"
  • Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Agri-PV Landershausen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Schenklengsfeld hat in seiner Sitzung vom 18.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Agri-Photovoltaik Landershausen" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

In der Sitzung am 05.03.2026 wurden die Vorentwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan " Agri-PV Landershausen " sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich in der Fassung vom 04.12.2026 gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich mit zwei Teilflächen hat einen Flächenumfang von ca. 32 ha und umfasst die Flur 1, Fl.Nr. 3/1 (Teilfläche) und Fl.Nr. 5/3, Gemarkung Landershausen (Gemeinde Schenklengsfeld).

Übersicht Lage des Vorhabens (ohne Maßstab)

Abb. Geltungsbereich nicht maßstäblich

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes", um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen, gleichzeitig soll die landwirtschaftliche Nutzung aufrecht erhalten werden.

Die Vorentwürfe sind einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

31.03.2026 bis einschließlich 05.05.2026

über die Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-b%C3%BCrgerbeteiligung.html / über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Hessen www.bauleitplanung.hessen.de veröffentlicht Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der benannten Unterlagen (nach § 3 Abs. 1 BauGB) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, 36277 Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, Zimmer 1 (Bürgerbüro).

Eine Einsichtnahme ist während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes zu den üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr) und nach Vereinbarung möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch per E-Mail an die Mailadresse: jens.trabert@schenklengsfeld.de unter Angabe des Betreffs „Agri-PV Landershausen" abgegeben werden. Stellungnahmen können auch auf postalischem Weg abgegeben werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Agri-PV Landershausen " sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Agri-PV Landershausen " sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) dem Planungsbüro Team 4 Bauernschmitt/Wehner in 90491 Nürnberg übertragen.

Schenklengsfeld, 25.03.2026

(Siegel)
gez.
Andre Wenzel
Bürgermeister