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Die Ortsschelle
Ausgabe 14/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

für die Europawahl am 09. Juni 2024 gesucht

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.

Wie werde ich Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer?

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde (bei der Europawahl ab 16 Jahre), nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen.

Wahlvorstände bestehen für jeden Wahlraum aus

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher und
  • aus weiteren drei bis sieben Beisitzern.
Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Prüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Prüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Die zeitweise Ablösung ist im Rahmen eines Schichtbetriebes bis 18:00 Uhr möglich.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35 Euro.

Wo kann ich mich melden?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Gemeinde Schenklengsfeld.

Herr Trabert steht Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.: 0 66 29/92 02-20 oder Mail: jens.trabert@schenklengsfeld.de).