Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde (bei der Europawahl ab 16 Jahre), nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen.
Wahlvorstände bestehen für jeden Wahlraum aus
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Die zeitweise Ablösung ist im Rahmen eines Schichtbetriebes bis 18:00 Uhr möglich.
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35 Euro.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Gemeinde Schenklengsfeld.
Herr Trabert steht Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.: 0 66 29/92 02-20 oder Mail: jens.trabert@schenklengsfeld.de).