Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde (bei der Europawahl ab 16 Jahre), nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen.
einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher und
aus weiteren drei bis sieben Beisitzern.
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
Prüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
Prüfung von Wahlscheinen
Ausgabe des Stimmzettels
Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
Zählung der Wähler
Zählung der Stimmen
Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Die zeitweise Ablösung ist im Rahmen eines Schichtbetriebes bis 18:00 Uhr möglich.
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35 Euro.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Gemeinde Schenklengsfeld. Herr Trabert steht Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.: 0 66 29/92 02-20 oder Mail: jens.trabert@schenklengsfeld.de).