Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in ihrer Sitzung am 16. März 2026 folgende Änderung der
Hauptsatzung
der Gemeinde Schenklengsfeld
beschlossen:
§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung
von Aufgaben auf Ausschüsse
| (1) | Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse: | |
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| 1. | Haupt- und Finanzausschuss |
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| 2. | Bau- und Planungsausschuss |
| (2) | Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Planungsausschuss haben jeweils 6 Mitglieder. | |
§ 9 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Schenklengsfeld, den 21.04.2026
-Siegel-