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Die Ortsschelle
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schenklengsfeld

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in ihrer Sitzung am 16. März 2026 folgende Änderung der

Hauptsatzung

der Gemeinde Schenklengsfeld

beschlossen:

Artikel 1

§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung

von Aufgaben auf Ausschüsse

(1)

Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

 

1.

Haupt- und Finanzausschuss

 

2.

Bau- und Planungsausschuss

(2)

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Planungsausschuss haben jeweils 6 Mitglieder.

Artikel 2

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Schenklengsfeld, den 21.04.2026

-Siegel-

gez.
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Wenzel, Bürgermeister