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Die Ortsschelle
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung OB Nachrücken Schfeld

Kommunalwahlen am 15.03.2026;

hier: Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortsbeirates des Ortsteiles Schenklengsfeld und Nachrücken Bewerber

Frau Marina Nattmann aus dem Wahlvorschlag Gemeinschaftsliste Schenklengsfeld (GLS) ist aufgrund ihrer Ernennung zur Beigeordneten zum 16. April 2026 aus dem Ortsbeirat ausgeschieden.

Gemäß § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.

Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass

Herr Simon Röhricht,

Ringstraße 14, 36277 Schenklengsfeld,

als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Gemeinschaftsliste Schenklengsfeld (GLS),

in den Ortsbeirat Schenklengsfeld nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Schenklengsfeld, 27.04.2026

Der Gemeindewahlleiter
gez.
Wenzel, Bürgermeister