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Die Ortsschelle
Ausgabe 19/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung Schenklengsfeld

am 20. April 2023 im Dorfgemeinschaftshaus Hilmes

Beginn:

19.30 Uhr

Ende:

20.55 Uhr

Gesetzliche Mitgliederzahl:  — 23
Anwesend:
Es fehlten entschuldigt:

1.) Bolzt, Florian

1.) Bock, Hartmut

2.) Daube, Rainer

2.) Ellermann, Max

3.) Dembinski, Sandra

3.) Hebel, Sascha

4.) Göllmann, Peter

4.) Dr. Klein, Frank

5.) Hartdegen, Tanja

5.) Petzold, Dieter

6.) Hebel, Katja

6.) Rüger, Sascha

7.) Hensel, Martin

7.) Vollmer, Matthias

8.) Langer, Udo

8.) Weimar, Thilo

9.) Ley, Reiner

10.) Meeßen, Johanna

11.) Mörmel-Roßbach, Cornelia

12.) Pfromm, Marco (bis 20.33 Uhr)

13.) Riemenschneider, Jörg

14.) Trinks, Uwe

15.) Wenzel, Andre

Gemeindevorstand

1.) Bgm. Möller 1.) Habermehl, Horst

2.) Lüders, Beate 2.) Hebel, Hans-Jürgen

3.) Pfromm, Georg 3.) Manske, Horst

4.) Rüger, Siegfried

5.) Wedel, Alicia

Gäste

5 Bürger/innen, 2 Vertreter der Firma Exsos und 1 Vertreter der Presse

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 11. April 2023 auf Donnerstag, den 20. April 2023, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (DGH Hilmes) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 14.04.2023 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. März 2023

4.

Beratung und Beschlussfassung zur geplanten Verordnung über das Naturschutzgebiet „Landecker Berg“

1.

Anhörung TÖB (Träger öffentlicher Belange) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 Abs. 2 BNatSchG

2.

Anhörung der Eigentümer und Bewirtschafter

5.

Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

2. Feststellung der Tagesordnung

Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung informiert, dass Frau Erste Beigeordnete aus gegebenem Anlass am Sitzungsende eine Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt gibt.

3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. März 2023

Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.

4. Beratung und Beschlussfassung zur geplanten Verordnung über das Naturschutzgebiet „Landecker Berg“

1.

Anhörung TÖB (Träger öffentlicher Belange) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach § 63 Abs. 2 BNatSchG

2.

Anhörung der Eigentümer und Bewirtschafter

  1. Gegen den Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Landecker Berg“ bestehen keine Bedenken, wenn gesichert ist, dass die Erneuerung der Quell-Sammelstränge, die ähnlich wie Dränagen aufgebaut sind und in der künftigen Pflegezone auf dem Flurstück 3/9, Flur 5, Gemarkung Oberlengsfeld liegen, unter die in § 4 Nr. 13 genannten Ausnahmen fällt. Eine schriftliche Bestätigung hierzu ist anzufordern. Es ist vorzuschlagen die auf den nachstehenden Seiten der Sitzungsvorlage gekennzeichneten Wege unter den beizubehaltenden Wegen aufzunehmen.

  2. Der Aufwand für die Beantragung eines Wasserschutzgebiets für die Quelle Ehrenthal ist festzustellen. Die Kosten sind zu ermitteln, um ggf. im Haushalt 2024 Berücksichtigung zu finden.

0 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
5. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“

Herr Straube und Herr Schuchard stellen die Firma Exsos vor und präsentieren eine Visualisierung der geplanten Seniorenwohnanlage zwischen Netto-Markt und Friedewalder Straße.

Das Hauptgebäude mit großem Innenhof soll 55 Pflegeplätze, das kleinere Nebengebäude 14 barrierefreie Wohnungen beherbergen.

Beschlussfassung:
  1. Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und die Teiländerung des Bebauungsplans „Nr. 4 Gemarkung Oberlengsfeld“, Ortsteil Oberlengsfeld, für den Bereich der Flurstücke 51/1 (tlw.), 90/1 (tlw.), 90/3, 97 (tlw.), 98/3 (tlw.), 98/4 (tlw.), 99/5 (tlw.), Flur 1, Gemarkung Oberlengsfeld und Flurstück 89/1, Flur 4, Gemarkung Schenklengsfeld.

  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ kann derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher wird beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans im Parallelverfahren zu ändern.

  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  4. Es wird gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen.

  5. Es wird beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 „Obermühle“, Gemarkung Schenklengsfeld aufzuheben.

14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Mitteilung des Gemeindevorstandes

Frau Erste Beigeordnete Lüders gibt gem. § 50 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung bekannt, dass am 17.04.2023 ein Schreiben des Verwaltungsgerichtes eingegangen ist. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass am 06.04.2023 eine Klage gegen die Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen ist. Eine Rechtsanwältin beantragt im Namen ihrer Mandantin, die Gemeinde Schenklengsfeld zu verurteilen, den Betrieb des Glockenspiels in Konrode zu unterlassen und der Beklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten anzuordnen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes liegt die sachliche und richtige Zuständigkeit jedoch bei den Zivilgerichten und das im hiesigen Streitwertkatalog ein Streitwert von 15.000,00 € vorgesehen wäre. Es ist beabsichtigt, das Streitverfahren an das Landgericht Fulda zu verweisen. Die Gemeinde erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.

Der Hess. Städte- und Gemeindebund wurde um Rechtsbeistand gebeten.

(Daube, Vorsitzender)  — (Trabert, Schriftführer)