am 23. November 2023 im DGH Wüstfeld
| Beginn: | 19.30 Uhr |
| Ende: | 20.30 Uhr |
Gesetzliche Mitgliederzahl: 23
| Anwesend: | Es fehlten entschuldigt: |
| 1.) Bock, Hartmut | 1.) Bolzt, Florian |
| 2.) Daube, Rainer | 2.) Dembinski, Sandra |
| 3.) Göllmann, Peter | 3.) Ellermann, Max |
| 4.) Hartdegen, Tanja | 4.) Hebel, Katja |
| 5.) Hebel, Sascha | 5.) Hensel, Martin |
| 6.) Dr. Klein, Frank | 6.) Langer, Udo |
| 7.) Ley, Reiner | 7.) Pfromm, Marco |
| 8.) Meeßen, Johanna | 8.) Nachrücker: in für Jörg Riemenschneider |
| 9.) Mörmel-Roßbach, Cornelia | |
| 10.) Petzold, Dieter | |
| 11.) Rüger, Sascha | |
| 12.) Trinks, Uwe | |
| 13.) Vollmer, Matthias | |
| 14.) Wenzel, Andre | |
| 15.) Wolf, Jürgen | |
Gemeindevorstand | |
| 1.) Bgm. Möller | 1.) Habermehl, Horst |
| 2.) Hebel, Hans-Jürgen | 2.) Lüders, Beate |
| 3.) Manske, Horst | 3.) Pfromm, Georg |
| 4.) Rüger, Siegfried | 4.) Wedel, Alicia |
4 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 14. November 2023 auf Donnerstag, den 23. November 2023, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (DGH Wüstfeld) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 17.11.2023 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung |
| 3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.September 2023 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung betreffend KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH: Änderungen des Gesellschaftsvertrages und des Konsortialvertrages / Kapitalerhöhung |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Gemeindearchivs Schenklengsfeld |
| 6. | erneute Beratung und Beschlussfassung zur IKZ Nördliche Kuppenrhön: Grundsatzbeschluss zur Weiterführung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2024 |
| 7. | Windpark Ufhausen; Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB (Kranstellfläche und Kreuzung Wegefläche) |
| 8. | Windpark Schenklengsfeld; Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB |
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| (Änderung der Abschaltung der WEA 04 zum Schutz des Rotmilans) |
| 9. | Sachstandsbericht zu dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 27.07.2023 betreffend Radweg Unterweisenborn, Variante 1 (Aspektprüfung) |
| 10. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. Oktober 2023 |
| 11. | kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
| 12. | Bericht des Gemeindevorstandes |
| 13. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der Geschäftsordnung betreffend die Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels |
Frau Ortsvorsteherin Bock begrüßt die Anwesenden, wünscht der Versammlung einen guten Verlauf sowie viele Information für die Gäste und Mandatsträger.
1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und gibt bekannt, dass Jörg Riemenschneider sein Mandat aufgibt und das ein Nachrücker: in noch nicht feststeht.
2. | Feststellung der Tagesordnung |
Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.
3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.September 2023 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
4. | Beratung und Beschlussfassung betreffend KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH: Änderungen des Gesellschaftsvertrages und des Konsortialvertrages /Kapitalerhöhung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Schenklengsfeld bzw. seine gesetzliche Vertreterin werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.
15 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
5. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Gemeindearchivs Schenklengsfeld |
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Gemeindearchivs Schenklengsfeld als Neufassung. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.11.2020 außer Kraft.
15 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
6. | erneute Beratung und Beschlussfassung zur IKZ Nördliche Kuppenrhön: Grundsatzbeschluss zur Weiterführung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2024 |
Die Gemeindevertretung beschließt die grundsätzliche Fortführung basierend auf der „Vereinbarung zur Umsetzung der Maßnahme Projektmanagement zum Anschub der Strukturentwicklung in der erweiterten Touristischen Arbeitsgemeinschaft Kuppenrhön“ der IKZ Nördliche Kuppenrhön mit den Gemeinden Friedewald, Hohenroda und Schenklengsfeld sowie der Stadt Heringen (Werra). Gleichzeitig wird der Gemeindevorstand beauftragt, gemeinsam mit den Gemeindevorständen der Gemeinden Friedewald, Hohenroda und Schenklengsfeld sowie dem Magistrat der Stadt Heringen (Werra) dafür eine Verwaltungsvereinbarung zu erarbeiten. Zur auskömmlichen Finanzierung der laufenden Geschäfte der IKZ, ab dem Haushaltsjahr 2024 ist eine errechnete Umlage i. H. v. derzeit 21.449,07 Euro im Haushalt 2024 bereitzustellen.
15 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 7. | Windpark Ufhausen; Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB |
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| (Kranstellfläche und Kreuzung Wegefläche) |
Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Windpark Ufhausen, Gemeinde Eiterfeld, Gemarkung Ufhausen (Windvorranggebiet FD 06) Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen wird das Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB erteilt.
15 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| 8. | Windpark Schenklengsfeld; Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB |
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| (Änderung der Abschaltung der WEA 04 zum Schutz des Rotmilans) |
Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) PNE WIND Park XXVIII, Gemarkung Wehrshausen, Windpark Schenklengsfeld II (Windvorranggebiet HEF 51) Änderung der Abschaltung der WEA 04 zum Schutz des Rotmilans wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erteilt.
15 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
9. | Sachstandsbericht zu dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 27.07.2023 betreffend Radweg Unterweisenborn, Variante 1 (Aspektprüfung) |
Der Sachstandsbericht wurde den Mandatsträger zusammen mit den Sitzungsvorlagen übersandt. Rückfragen bestehen keine. Bgm Möller möchte eine Sitzungsvorlage in einer der nächsten Sitzungen einbringen, damit eine Entscheidung zum Bau des Radweges erfolgen kann.
10. | Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31. Oktober 2023 |
Bei dem Bericht handelt es sich um eine periodische Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO.
Dieser beinhaltet den Haushaltsvollzug zum Stichtag des 31. Oktober 2023.
Die Vorlage zeigt die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes.
Zum Auswertungsstichtag konnten Erträge von 7.625.339,33 € erzielt werden. Den Erträgen stehen Aufwendungen von 7.156.419,92 € gegenüber. Somit kann zum 31. Oktober d. J. ein Überschuss im Ergebnishaushalt von 468.919,41 € ausgewiesen werden.
Neben der Grund- und Gewerbesteuer sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Erträge der Gemeinde.
Bei den Haushaltsplanungen wurde mit einem Einkommensteueranteil von 679.200 €/Quartal kalkuliert. Zum Auswertungsstichtag bekam die Gemeinde drei Quartale mit insgesamt 1.982.339,70 € ausbezahlt.
Die Gewerbesteuer weist gegenwärtig Erträge von 840.167,16 € aus. Als Haushaltsansatz wurden 1.118.000 € gebildet.
Für die bisherigen zehn Quartale erhielt die Gemeinde Schlüsselzuweisungen von 1.902.667,20 €, was dem Planansatz für zwölf Quartale mit 2.284.100 € entspricht.
Bei den Aufwendungen bestehen im Vergleich zu den Haushaltsansätzen keine gravierenden Abweichungen.
Das aktuelle Haushaltsjahr weist zum Auswertungsstichtag einen Überschuss von 37.676,47 € aus. Zudem standen mit dem zum 01.01.2023 vorhandenen Anfangsbestand von 648.738 €, flüssige Mittel zur Verfügung, sodass bisher noch kein Investitionskredit aufgenommen werden musste. Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erfolgte die Inanspruchnahme von fünf Liquiditätskrediten mit einer Gesamtsumme von 2.000.000 €, wovon 1.000.000 € bereits zurückgeführt wurde. Um die noch vorhandene Liquiditätskredit-Summe von 1.000.000 € zurückzahlen zu können und die noch eingehenden Baurechnungen begleichen zu können, ist die Aufnahme eines Investitionskredits von 1.600.000 € in November d. J. notwendig. Von den veranschlagten 664.100 € für die Tilgung von Investitionskrediten wurden zum 31. Oktober d. J. 457.923,61 € vorgenommen.
Für Investitionen wurden zum Auswertungsstichtag 1.521.859,19 € ausbezahlt. Hierunter fallen u. a. Zahlungen für die Anschaffung von werthaltigen Gegenständen, Grundstücken und Sachanlagevermögen mit 695.948,94 € sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen von 814.190,40 €. Beispielhaft können der Kommunaltraktor mit Anbauteilen, Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren, die Kindertageseinrichtungen und den Bauhof, die Sanierung der schadhaften Kanäle und Wasserleitungen im Ortsteil Wippershain, Planungskosten für die Wasserversorgung z. B. den Druckregulierschacht Wüstfeld und die Gehwege im Ortsteil Landershausen angeführt werden. Zudem wurden Schlussrechnungen für im Vorjahr abgeschlossene Bauprojekte bezahlt.
Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge konnten bisher in Höhe von 246.107,06 € erzielt werden.
11. | kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld |
Zur Erstellung einer dynamischen Kostenvergleichsrechnung (monetäre Bewertung) gemäß den Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinie) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) in Verbindung mit einer Nutzwertanalyse (nicht-monetäre Bewertung) für die Kläranlage Malkomes versus Druckleitung wurden Ingenieurbüros angefragt. Nachdem bisher durch die EAM mitgeteilt wurde, dass diese die gewünschten Unterlagen nicht anfertigen können und keine weiteren Antwortschreiben bei der Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen sind, wurden fünf weitere Büros angefragt. Auf Grund der ersten Honoraranfrage vom 22.08.2023 ist am 21.11.2023 das erste Angebot zur Erstellung der gewünschten Unterlagen bei der Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen. Anstelle von weiteren angefragten Honorarangeboten sind bisher nur Absagen zur angefragten Leistung bei der Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen.
Das ausstehende Antwortschreiben der Oberen Wasserbehörde ist bei der Verwaltung eingegangen. Dieses beinhaltet neue Erkenntnisse zum Sachverhalt (Malkomes), welche zunächst weiterführend mit der oberen Wasserbehörde eruiert werden müssen. Der Vorgang befindet sich in Bearbeitung.
Am Dienstag, den 21.11.2023 fand eine Ortsbegehung mit der EAM und der Unteren Wasserbehörde in Wippershain statt. Ziel der Ortsbegehung war es eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Freispiegelleitung für die Reinigung von häuslichem Abwasser zusätzlich zur bestehenden Kläranlage in Wippershain zu finden. Um einen technisch einwandfreien Betrieb der Freispiegelleitung von Wippershain nach Fischbach zu gewährleisten, musste der Zulauf auf die Kläranlage von 14l/s auf 8l/s reduziert werden. Nach Abschluss der zahlreichen Baumaßnahmen in Wippershain wird der geforderte Wert zum Betrieb einer Freispiegelleitung erreicht. Auf Grund der Reduzierung ist ein vorschriftsmäßiger Betrieb der Bestandsanlage nicht möglich, daher ist eine Übergangslösung zwingend erforderlich. Innerhalb des Termins wurden zwei mögliche Lösungsvarianten vorgestellt. Die gewonnen Informationen zum Sachverhalt werden derzeit aufgearbeitet und ihnen im Anschluss präsentiert.
Der zweite und der dritte Bauabschnitt zur Abwasserkanalsanierung im OT Wippershain wurde ausgeschrieben.
Die erweiterte Immissionsbetrachtung zur Herstellung einer Freispiegelleitung von Wippershain nach Fischbach wurde am 22.11.2023 an die Gemeinde Schenklengsfeld übermittelt.
Diese wurde den Mandatsträgern, als auch der unteren und oberen Wasserbehörde zur Verfügung gestellt.
Die beauftragte Aktualisierung der SMUSI für die zukünftige Abwasserentsorgung des OT Wippershain durch das Büro DSP wird innerhalb der nächsten zwei Wochen fertig gestellt.
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Ergebnisse, als auch der Erläuterungsbericht dem betreuenden Ingenieurbüro Lorenz zur Verfügung gestellt, damit diese die erarbeiteten Daten mit den bereits erstellten Berechnungen abgleichen können und ggf. das Rückhaltevolumen der Rückstaubecken anpassen. Nach Abschluss der angeführten Arbeiten kann eine Beantragung der Förderung und die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen.
12. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Zur besseren Ausleuchtung des Eingangsbereiches der Kinderkrippe und des Kindergartens Regenbogenland wird zusätzliche Beleuchtung installiert. Am Feuerwehrparkplatz in Oberlengsfeld wird ein Fallschutz installiert. Am Feuerwehrhaus Oberlengsfeld, als auch am Dorfgemeinschaftshaus im OT Wippershain wird ein neues Dach installiert. Die Sanierung des Wasserturms im OT Wüstfeld wird derzeit zur Ausschreibung vorbereitet. Um den Zeitplan der geplanten Seniorenresidenz in Schenklengsfeld einhalten zu können, ist eine zusätzliche Sitzung der Gemeindevertretung erforderlich. Diese soll am 21.12.2023 stattfinden, um die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen. Ebenfalls soll in dieser Sitzung der Festsetzungsbeschluss für die Gewerbegebietserweiterung „In der Aue“ gefasst werden, damit die interessierten Firmen sich Mitte 2024 ansiedeln können. Herr Jörg Riemenschneider ist auf eigenen Wunsch aus gesundheitlichen Gründen aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.
Die Gremien der Gemeinde Schenklengsfeld bedanken sich bei ihm für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. In Abstimmung mit der Partei wird gerade ein Nachrücker: in ermittelt.
13. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der Geschäftsordnung betreffend die Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels |
Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, zu prüfen, ob an der Einmündung Ringelweg in die Konroder Straße in Schenklengsfeld ein Verkehrsspiegel installiert werden kann.
8 | Ja-Stimmen | 3 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen |