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Die Ortsschelle
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift zur gemeinsamen Sitzung

des Bau- und Planungsausschusses (Protokoll Nr. 20) vom 13.12.2023, 19.30 Uhr - 20.39 Uhr und des Haupt- und Finanzausschusses (Protokoll Nr. 21) vom 13.12.2023, 19.30 Uhr - 20.22 Uhr

Anwesende Bau -und Planungsausschuss:

Hartmut Bock, Peter Göllmann, Sascha Hebel, Johanna Meeßen, Dieter Petzold, Sascha Rüger (für Max Ellermann), Jürgen Wolf (für Marco Pfromm)

Anwesende Haupt- und Finanzausschuss:

Sandra Dembinski, Martin Hensel, Dr. Frank Klein, Reiner Ley, Sascha Rüger, Matthias Vollmer - Andre Wenzel

Gemeindevorstand:

Bürgermeister Carl Christoph Möller, Horst Habermehl, Horst Manske

Entschuldigt:

Max Ellermann, Marco Pfromm

Gäste:

keine

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende des Bau- und Planungsausschuss Johanna Meeßen und der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschuss Andre Wenzel begrüßen die Anwesenden, stellen die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

2.

Feststellung der Tagesordnung

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben.

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.11.2023

Gegen das Protokoll vom 15.November 2023 bestehen keine Einwände.

4.

Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 16.11.2023

Gegen das Protokoll vom 16. November 2023 bestehen keine Einwände.

5.

Beratung und Beschlussempfehlung über die Festlegung eines Verkaufspreises für Grundstücke in der Gemarkung Oberlengsfeld

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt und gibt bekannt, dass der Differenzbetrag der realen Kostendeckung für den Kaufpreis nicht 4,29 Euro pro Quadratmeter beträgt, sondern 1,17 Euro pro Quadratmeter.

Laut Änderungsantrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Schenklengsfeld (Änderung betrifft den Sachverhalt) soll der Differenzbetrag vom 1,17 Euro pro Quadratmeter nicht durch die gedankliche Verteilung der Kosten auf weitere Baugebiete, die noch in der Zukunft liegen, gedeckt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hessischen Landgesellschaft ist durch den Gemeindevorstand die Freigabe zum Verkauf einer erforderlichen Grundfläche von 9416 Quadratmetern zur Errichtung einer Seniorenresidenz zum Preis von 45 Euro pro Quadratmeter an die exsos zu erteilen.

Das erforderliche Grundstück wird im Grundbuch des Amtsgerichtes Bad Hersfeld Grundbuch von Oberlengsfeld unter folgender Bezeichnung geführt: Blatt 267 lfd. Nr. 33 Gemarkung Oberlengsfeld Flur 1 Flurstück 51/1, Landwirtschaftsfläche, Im Melm, zur Größe von 37.896 qm.

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hessischen Landgesellschaft ist durch den Gemeindevorstand die Freigabe zum Verkauf einer erforderlichen Grundfläche von 9.416 Quadratmetern zur Errichtung einer Seniorenresidenz zum Preis von 45 Euro pro Quadratmeter an die exsos zu erteilen.

Das erforderliche Grundstück wird im Grundbuch des Amtsgerichtes Bad Hersfeld Grundbuch von Oberlengsfeld unter folgender Bezeichnung geführt: Blatt 267 lfd. Nr. 33 Gemarkung Oberlengsfeld Flur 1 Flurstück 51/1, Landwirtschaftsfläche, Im Melm, zur Größe von 37.896 qm.

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

6.

Beratung und Beschlussempfehlung über die Festlegung eines Verkaufspreises für erschlossenes Bauland im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schenklengsfeld 9.1 (Gewerbegebiet) in Bezug auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.02.2020

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Laut Änderungsantrag der SPD-Fraktion gem. § 12 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Schenklengsfeld (Änderung betrifft den Sachverhalt und Beschlusstext).

Änderung Sachverhalt:

Der Differenzbetrag von 6,89 Euro pro Quadratmeter, soll nicht durch die gedankliche Verteilung der Kosten auf weitere Baugebiete, die noch in der Zukunft liegen, gedeckt werden.

Mit allen anderen Firmen ist der Verkaufspreis mindestens kostendeckend zu gestalten Änderungsvorschlag für die Sitzung der Gemeindevertretung aufgrund der gemeinsamen Beratung in den Ausschüssen:

Bis auf weiteres wird der Verkaufspreis für erschlossenes Bauland im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schenklengsfeld 9.1 mit 25,00 €/qm für die 9 interessierten Firmen angesetzt. Mit allen anderen Firmen ist der Verkaufspreis mindestens kostendeckend zu gestalten.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkaufspreis für erschlossenes Bauland im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schenklengsfeld 9.1 mit 25,00€/m².

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkaufspreis für erschlossenes Bauland im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schenklengsfeld 9.1 mit 25,00€/m².

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

7.

Beratung und Beschlussempfehlung über einen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Nr. 5 Oberlengsfeld Seniorenresidenz“

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand den erforderlichen Durchführungsvertrag mit der exsos zu schließen.

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand den erforderlichen Durchführungsvertrag mit der exsos zu schließen.

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

8.

Beratung und Beschlussempfehlung zur Aufstellung und Änderung der Verfahrensdurchführung des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“, Gemeinde Schenklengsfeld, Ortsteil Hilmes

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Für das Gebiet „Bielstraße Hilmes“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bekräftigt.

  2. Die Art des durchzuführenden Verfahrens wird dahingehend geändert, dass ein zweistufiges Regelverfahren und kein Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt wird.

  3. Es wird beschlossen, gemäß § 2 (1) BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des in Ziffer 1 genannten Bebauungsplanes aufzustellen.

  4. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Hilmes, Flur 1, Nr. 103/1 (tw.), 100 (tw.) und 214/1 (tw.). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen.

  5. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich ist gemäß § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Der Vorentwurf der Plankarte zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  7. Es wird ebenfalls beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit als auch der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB sowohl für die Aufstellung des Bebauungsplans als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

9.

Beratung und Beschlussempfehlung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5. „Oberlengsfeld Seniorenresidenz“ und Teiländerung des Bebauungsplans „Nr.4 Gemarkung Oberlengsfeld“ mit 14. Änderung des Flächennutzungsplans, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungs- u. Satzungsbeschluss

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägungen zu beschließen.

  2. Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

  3. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.

  4. Die Änderungsplanung ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

  5. Der Bebauungsplan wird nach Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.

7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

10.

Beratung und Beschlussempfehlung über den Bebauungsplan „Nr. 9.1 Gewerbegebiet "In der Aue" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplans, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungs- u. Satzungsbeschluss

Herr Bürgermeister Möller erläutert den Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung (2. Offenlage) der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 4 (2) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägungen zu beschließen.

Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des zweiten erneuten Beteiligungsverfahrens (3. Offenlage) gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 4 (2) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägungen zu beschließen.

Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.

Die 12. Änderungsplanung ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dieser tritt damit in Kraft.

7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung

11.

kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte Gemeinde Schenklengsfeld

Hinweis: Nachrichtlich von Herrn Bürgermeister Möller übernommen.

Am 29.11.2023 ist eine erweiterte Sanierungsanordnung der unteren Wasserbehörde für die Kläranlage im OT Wippershain bei der Gemeinde Schenklengsfeld eingegangen.

Diese bezieht sich auf festgestellte Mängel während der Ortsbegehung am 21.11.2023 durch die untere Wasserbehörde.

Die erweiterte Sanierungsanordnung wurde an die EAM weitergeleitet mit dem Auftrag die benannten Mängel unter Punkt 2 bis zum 31.12.2023 abzustellen.

Die für die Förderung erforderliche SMUSI für die Freispiegelleitung Wippershain – Fischbach ist bei der Gemeinde eingegangen. Diese wurde an die obere - untere Wasserbehörde und das Büro Lorenz weitergeleitet. Auf Grund des erarbeiteten Datenmaterials überprüft das Büro Lorenz derzeit die bisherig erstellten Unterlagen. Die durch die obere und untere Wasserbehörde gesetzte Frist bis zum 31.12.2023 wird gehalten.

Die Gemeinde Friedewald hat schriftlich bestätigt, dass diese die wirtschaftlichste Variante in Bezug auf die Entscheidung zwischen einer Kläranlage am Standort Malkomes, oder aber einer Druckleitung nach Bad Hersfeld befürworten wird.

Bisher liegt für den erforderlichen Kostenvergleich lediglich ein Angebot vor.

Mit einem weiteren Büro befindet sich die Gemeinde Schenklengsfeld derzeit in den Abstimmungsmodalitäten zur Erstellung eines Honorarangebots.

Der erforderliche Vertragsschluss mit der Gemeinde Hauneck kann vollzogen werden, sobald das Büro Lorenz die oben angeführten Überprüfungen abgeschlossen hat.

Herr Andre Wenzel beendet die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss um 20.22 Uhr.

Frau Johanna Meeßen beendet die Sitzung des Bau- und Planungsausschuss um 20.39 Uhr.

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gez. Meeßen (Vorsitzende Bau- und Planungsausschuss)

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gez. Wenzel (Vorsitzender Haupt- und Finanzausschuss)

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gez. Most (Schriftführer)