Aufgrund des § 4c S. 2 i. V. m. § 8c Abs. 1 S. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:
A U F H E B U N G S S A T Z U N G
§ 1
Die durch die Gemeindevertretung am 24.11.2016 beschlossene Satzung über das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Schenklengsfeld wird aufgehoben.
Ein Ordnungsvorschlag für das Kinder- und Jugendparlament in der Gemeinde Schenklengsfeld unter der ev. Ortsjugendpflege Kuppenrhön wurde beschlossen.
§ 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Schenklengsfeld, 07.01.2025