Die Gemeinde Schenklengsfeld sucht für die Kinderkrippe „Sonnenschein“ schnellstmöglich
für unbefristete und befristete Anstellungen.
Anteilig werden einer Kraft vorübergehend höherwertige Leitungstätigkeiten übertragen, sodass für die Dauer der Ausübung gemäß § 14 Abs. 1 TVöD eine persönliche Zulage gewährt wird. Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 für Beschäftigte im Bereich der VKA und nach § 17 Abs. 5 Satz 1 für Beschäftigte des Bundes ergeben hätte.
Unsere Kinderkrippe „Sonnenschein“ bietet Ganz- und Halbtagsplätze für Kinder im Alter von 10 Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. In der Einrichtung wird mit einem teiloffenen Konzept gruppenübergreifend nach dem situationsorientierten Ansatz gearbeitet.
Abgeschlossene, pädagogische Berufsausbildung
Eine Zusammenarbeit in einem motivierten und engagierten Team
Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Arbeit
Eine aktive Mitgestaltung des pädagogischen Alltags
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der pädagogischen Arbeit, insbesondere in Hinblick auf den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
Eine Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD-SuE)
Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Die Möglichkeit zum ebike-Leasing
Gerne können Sie die Einrichtung vorab besuchen und sich mit der stellvertretenden Leitung Frau Schneider austauschen, Sie ist erreichbar unter 06629/9150204 oder leitung.sonnenschein@schenklengsfeld.de.
Wenn wir Ihr Interesse an dieser Aufgabe geweckt haben und Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen und aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 31. Januar 2026 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in Kopie oder per E-Mail an buergermeister@schenklengsfeld.de ein, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt eingestellt.
Informationen bezüglich des Datenschutzes in Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.schenklengsfeld.de/datenschutz/index.php
Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie unter www.schenklengsfeld.de Rubrik Kitas & Schulen.