Die Amtszeit der bisherigen Schiedsfrau und deren Stellvertreter läuft in den nächsten Wochen ab. Durch die Gemeindevertretung ist eine Neuwahl durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 3 des Hess. Schiedsamtsgesetzes können sich interessierte Personen für die Wahl der beiden Ämter zu Verfügung stellen. Interessenten müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Ein solches Amt kann nicht bekleiden,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre, die gewählten Personen bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.
Interessierte Personen, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 03. Juni 2025
bei dem Gemeindevorstand, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, um diese Ämter schriftlich zu bewerben. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Trabert unter Tel. 0 66 29/92 02 20 oder jens.trabert@schenklengsfeld.de gerne zur Verfügung.