Anhand der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde deutlich, dass eine rechnerische Vollkompensation innerhalb des Plangebiets nicht erreicht werden kann. Die Kompensation des verbleibenden Defizits wird über Ausgleichsnahmen in den Teilgeltungsbereichen B, C, D und E erzielt.
Anlage eines 12 m breiten Blühstreifens. Die zugeordnete Teilfläche liegt in der Gemarkung Konrode, Flur 14, Nr. 18 (tlw.) und umfasst eine Fläche von etwa 0,2 ha.
Grünlandextensivierung, Pflege eines Streuobstbestandes und Nutzungsverzicht im Wald. Die zugeordneten Teilflächen liegen in der Gemarkung Hilmes, Flur 2, Nr. 22/1 und nehmen eine Fläche von ca. 1,4 ha ein.
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt, die Gewerbeentwicklung in der Kerngemeinde Schenklengsfeld weiterzuführen. Das bestehende, bereits entwickelte Gewerbegebiet „In der Aue“ – Bauabschnitt 1 ist ausgeschöpft. Im innerörtlichen Bereich stehen keine Flächen für die gewerbliche Entwicklung zur Verfügung, deren Verwendung nicht durch die vorhandene Bebauung und Flächennutzung eingeschränkt ist.
Nach einer Grundsatzentscheidung der Gemeindevertretung soll im Rahmen der gewerblichen Eigenentwicklung der Gemeinde Schenklengsfeld das vorhandene Gewerbegebiet „In der Aue“ erweitert werden.
Der Bebauungsplan dient somit der Weiterentwicklung und Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung. Es wird die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde gesichert, da der Bebauungsplan mit der Schaffung gewerblich nutzbarer Flächen zu Erhalt, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt und damit den Erfordernissen der lokalen mittelständischen Wirtschaft Rechnung trägt.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets (mitinbegriffen der rad- und fußläufigen Erschließung) erfolgt über einen Anschluss an die bereits bestehende Gewerbegebietsstraße „In der Aue“, die hierfür erweitert wird.
Der räumliche Hauptgeltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtgröße von ca. 1,8 ha und beinhaltet in der Gemarkung Oberlengsfeld die folgenden Flurstücke: Flur 6, Flst. 80/1 (tlw.), 82/1, 82/2, 82/3 sowie in der Gemarkung Schenklengsfeld, Flur 12, Flst. 79/3 (tlw.). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Plankarte durch zeichnerische Darstellung kenntlich gemacht.
Insgesamt ergibt sich für den Hauptgeltungsbereich und die zusätzlichen Teilgeltungsbereiche des Bebauungsplans „In der Aue“ ein Flächenumgriff von ca. 3,4 ha.
Bekanntmachung der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
In ihrer Sitzung am 11.05.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld die Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden abgewogen und die erneute öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 9.1 Gewerbegebiet „In der Aue“ sowie der sich parallel in der Aufstellung befindlichen 12. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Nach Durchführung der ersten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB ergaben sich für die Planung noch Änderungen, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB begründen. Gegenüber der ersten Entwurfsfassung haben sich die nachstehenden Änderungen ergeben:
| - | Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zum Bebauungsplan, |
| - | Überarbeitung des Entwässerungsplanung, |
| - | Erstellung einer Immissionsberechnung (Schalltechnische Untersuchung), |
| - | Gutachterliche Stellungnahme zur bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung, |
| - | Anpassung/ Ergänzung der Festsetzungen zum Ausgleich, |
| - | Anpassung von Plankarte, Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die geänderten Sachverhalte. |
Aufgrund o. g. Beschlussfassung werden zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung, Umweltbericht und verschiedener Fachgutachten sowie der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde Schenklengsfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen
von Montag., den 26.06.2023 bis einschließlich Freitag., den 28.07.2023
im Rathaus der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der Dienststunden,
| Montag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 16 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 16 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter Bauen und Wohnen à Bauleitplanung - Bürgerbeteiligung bzw. https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Bezüglich der Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist, und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
| - | Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Regiokonzept 2023) |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Regiokonzept 2023) |
| - | Immissionsberechnung für das Bebauungsplangebiet Nr. 9.1 "In der Aue", Schalltechnische Untersuchung (Schalltechnisches Büro Pfeifer 2022) |
| - | Gutachterliche Stellungnahme zur bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung (GEOlogik 2022) |
Bestandteil der Offenlage-Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde Schenklengsfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Landschaftsbild:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (15.09.2022)
| - | Es fehlen verbindliche Vorgaben zur Einbindung des Vorhabens in die Landschaft. Es soll eine Eingrünung in Richtung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgen. |
Natur und Landschaft:
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (15.09.2022)
| - | Der Funktionsverlust durch den Wegfall einer Obstbaumreihe ist im Text zu ergänzen. |
| - | In der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist ein Abschlag bei der Bewertung für die vorgesehene Feucht- und Nasswiese in der Gemarkung Hilmes vorzunehmen. |
Bürger/in 1 (19.09.2022)
| - | Hinweis darauf, dass die gem. Planung wegfallende Obstbaumreihe eine Ausgleichsmaßnahme ist und außerdem eine natürliche Abgrenzung darstellt, welche nicht nur eine optische Trennung bildet, sondern auch negative Einflüsse auf das angrenzende Grünland verhindert. |
| - | Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist bisher für diesen Bereich nicht nachgewiesen worden, dabei besteht eine Habitatpotenzial für verschiedenen Arten wie bspw. die Zauneidechse oder gebüschbrütende Vogelarten. Aus dem Umweltbericht ist nicht nachzuvollziehen, wie das Vorkommen besonders streng geschützter Arten im Wirkraum des Vorhabens und somit der Eintritt der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG ausgeschlossen werden können. |
| - | Der Obstbaumbestand soll erhalten bleiben. |
GASCADE Gastransport GmbH (07.09.2022)
| - | Von der Ausgleichsmaßnahme (Blühstreifen) ist eine Erdgashochdruckleitung und ein Fernmeldekabel betroffen. Die Anlagen befinden sich innerhalb eines dinglich gesicherten Schutzstreifens, der von Pflanzenwuchs (Bäume, Hecken, Sträucher) freizuhalten ist. Kompensationsmaßnahmen sind im Schutzstreifen unzulässig. |
NetzDienste RheinMain – terranets bw GmbH (29.08.2022)
| - | Im Bereich der Ausgleichsfläche verläuft eine Gashochdruckleitung mit Begleitkabel in einem dinglich gesicherten Schutzstreifen. Im Bereich des Schutzstreifens sind diverse Auflagen und Hinweise zu berücksichtigen. |
Boden und Kulturgüter:
Regierungspräsidium Kassel (08.09.2022)
| - | Hinweise zu den Merkblättern des HMUKLV 2018 „Bodenschutz für Bauausführende“ und „Bodenschutz für Häuslebauer“ sind in die Planung aufzunehmen. |
| - | Es ist eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung auf der Grundlage der „Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz“ des HLNUG beizufügen und in die spätere Abwägung einzubeziehen. |
Landesamt für Denkmalpflege (30.08.2022)
| - | Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 21 HDSchG aufzunehmen. |
Wasser:
Regierungspräsidium Kassel (08.09.2022)
| - | Hinweise bezüglich der Lage innerhalb bzw. unweit von festgesetzten Wasserschutzgebieten sind zu ergänzen. |
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (15.09.2022)
| - | Niederschlagswasser sollte nach Möglichkeit ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden. Die Festsetzungen hierzu sind zu überprüfen und ggf. zu ändern. |
| - | Bezüglich des geplanten Rückbaus der vorhandenen landwirtschaftlichen, unterirdisch eingebrachten Drainagen wird auf die Entwässerungssatzung der Gemeinde in der aktuell gültigen Fassung hingewiesen. |
Sonstige Hinweise:
Regierungspräsidium Kassel (15.09.2022)
| - | Es wird die Festlegung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel und eine Festsetzung von höchst zulässigen Emissionskontingenten für die verschiedene Teilflächen im Gewerbegebiet empfohlen. |
Hessen Mobil (19.09.2022)
| - | Für eine Bewertung der Leistungsfähigkeit sind die aktuellen Verkehrszahlen des Landesstraße sowie der Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die Aufteilung der Verkehrsströme (Linksabbieger) maßgeblich für die Qualitätsklasse. |
Regierungspräsidium Kassel (01.09.2022)
| - | Hinweis, dass in unmittelbarer Nähe des Vorhabengebietes sowie im westlichen Bereich des Geltungsbereichs Tiefbau auf Kalisalze umgeht bzw. umgegangen ist. |
K+S Minerals and Agriculture GmbH (14.09.2022)
| - | Im Bereich des Ortes Schenklengsfeld wurde Kalisalz auf einer Abbausohle gewonnen. Aufgrund der regelmäßig durch die K+S Minerals and Agriculture GmbH durchgeführten Reviernivellements sind die Senkungsbewegungen an der Tagesoberfläche im Planungsgebiet zwischenzeitlich als nahezu abgeklungen zu bewerten. Sie werden weiterhin degressiv, gleichmäßig und mit sehr geringen Senkungsbeträgen ablaufen. |
Schenklengsfeld, den 16.06.2023