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Die Ortsschelle
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Kommunalwahlen am 14.03.2021; hier: Ausscheiden von Mitgliedern der Ortsbeiräte Konrode und Malkomes

hier: Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortsbeirates des Ortsteiles Konrode und Leerbleiben des Sitzes

Das Mitglied des Ortsbeirates des Ortsteiles Konrode vom Wahlvorschlag der Bürgerliste Konrode (BLK),

Herr Andre Wenzel,

ist aufgrund der Ernennung zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Schenklengsfeld zum 30. April 2024 aus dem Ortsbeirat ausgeschieden.

Gemäß § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.

Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass

der Wahlvorschlag erschöpft ist und der Sitz unbesetzt bleibt.

Die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates Konrode vermindert sich für die laufende Wahlzeit von 5 auf 4 Mitglieder.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Schenklengsfeld, 12.06.2024

-Siegel -

Die Gemeindewahlleiterin
gez. Lüders, Erste Beigeordnete

Kommunalwahlen am 14.03.2021;

hier: Ausscheiden eines Mitgliedes des Ortsbeirates des Ortsteiles Malkomes und Leerbleiben des Sitzes

Das Mitglied des Ortsbeirates des Ortsteiles Malkomes vom Wahlvorschlag der Gemeinschaftsliste Malkomes (GLM),

Herr Björn Kampmann

ist mit Datum des 21. Mai 2024 aus dem Ortsbeirat ausgeschieden.

Gemäß § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin / der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.

Ich stelle daher nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass

der Wahlvorschlag erschöpft ist und der Sitz unbesetzt bleibt.

Die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates Malkomes vermindert sich für die laufende Wahlzeit von 5 auf 4 Mitglieder.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Schenklengsfeld, 12.06.2024

-Siegel -

Der Gemeindewahlleiter
gez. Wenzel, Bürgermeister