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Die Ortsschelle
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung Schenklengsfeld: Bebauungsplan Nr. 2 "Bielstraße Hilmes"

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld

Zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ in der Gemarkung Hilmes und zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld in ihrer Sitzung am 21.12.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden.

Sach- und Rechtslage

In Schenklengsfeld besteht die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken, die jedoch innerhalb des Gemeindegebiets nicht mehr gedeckt werden kann. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ soll dazu dienen, diesem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken gerecht werden zu können und bereits ortsansässigen Familien Eigentumsbildung zu ermöglichen sowie auf ihre Wohnbedürfnisse einzugehen. Es besteht demnach ein gemeindliches Planungserfordernis für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung i. S. d. § 1 (3) BauGB.

Die Gemeinde Schenklengsfeld möchte eine Fläche für drei Einfamilienhäuser als „Allgemeines Wohngebiet“ sowie eine entsprechende Stichstraße zur Erschließung festsetzen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen. Beide Verfahren werden gem. § 8 (3) S. 1 BauGB parallel durchgeführt.

Das Plangebiet umfasst die folgenden Flurstücke: Flur 1, Nr. 100 tw., 103/1 tw. und 214/1 tw., wie im Kartenausschnitt weiter unten dargestellt. Der Gemeindevorstand wird mit der Einleitung der Planung nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) beauftragt.

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 01.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ gefasst bzw. diesen Aufstellungsbeschluss am 21.12.2023 bekräftigt. In der Sitzung vom 21.12.2023 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld ebenfalls beschlossen, die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des genannten Bebauungsplans durchzuführen.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans und die Aufstellung der 15. Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich wird hiermit bekannt gemacht.

Geltungsbereich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren können in der Zeit von Mo., den 08.07.2024 bis einschließlich Mi., den 07.08.2024 auch auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter folgender Adresse: https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Ergänzend liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplan-Änderung (jeweils Begründung und Plankarte)

von Mo., den 08.07.2024 bis einschließlich Mi., den 07.08.2024

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 - 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitplanung@schenklengsfeld.de übermittelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Bielstraße Hilmes“ gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 3 (3) BauGB wird hinsichtlich der 15. Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Gem. § 4b BauGB wurde mit der Durchführung des Verfahrens ein Planungsbüro beauftragt.

gez.  —  Schenklengsfeld 28.06.2024

Wenzel

Bürgermeister  —  Siegel