Titel Logo
Die Ortsschelle
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

17. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“

Veranlassung und Ziele

Die Gemeinde Schenklengsfeld beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus im Süden des Ortsteils Schenklengsfeld zu errichten. Hiermit verbunden ist auch eine Neuausrichtung der Feuerwehr. Künftig sollen die Ortsteilwehren an einem zentralen Standort in Schenklengsfeld zusammengelegt werden.

Der Neubau des Feuerwehrhauses ist auf einem Grundstück an der Landesstraße nach Unterweisenborn, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Die Aue“ geplant. Von dort aus ist der künftige gemeinsame Feuerwehrbezirk innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist erreichbar. Die verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz ist über einen Anschluss an die L 3171 vorgesehen.

Die Planung berücksichtigt den heutigen Bedarf einer modernen Feuerwache, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Standort bietet ausreichend Möglichkeiten für das Unterstellen und Warten der Fahrzeuge und Gerätschaften und berücksichtigt den heutigen Platzbedarf für Schulungsmaßnahmen und zeitgemäße Umkleide- und Sanitärräume. Die Größe des Baugrundstückes erlaubt eine bedarfsgerechte Entwicklung des Feuerwehrstandortes und bietet zudem noch Raum für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schenklengsfeld wird die Fläche als landwirtschaftliche Flächen gem.§ 5 (2) Nr. 9 BauGB dargestellt. Da Bebauungspläne gem. § 8 (2) S. 1 BauGB aus dem FNP zu entwickeln sind, steht die hier vorliegende Planung in den geplanten Bereichen für die Gemeindebedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ der Darstellung des FNP entgegen und erfordert somit eine Teil-Änderung des FNP der Gemeinde Schenklengsfeld. In dem erforderlichen Teilbereich wird die „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geändert.

 

 

Abb. 1: Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung.

Bekanntmachung der Offenlage gem. 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründungen und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren im Veröffentlichungszeitraum von Montag, den 29.06.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 30.07.2026 auf der Homepage der Gemeinde Schenklengsfeld unter folgender Adresse: https://www.schenklengsfeld.de/seite/595600/bauleitplanung-bürgerbeteiligung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/s-u.

Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren liegen zusätzlich

Von Montag, den 29.06.2026

bis einschließlich Donnerstag, den 30.07.2026

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schenklengsfeld, Rathausstraße 2, 36277 Schenklengsfeld, Zimmer 1 (Bürgerbüro), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 - 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bevorzugt sollen die Stellungnahmen elektronisch unter bauleitplanung@schenklengsfeld.de und/ oder verfahren@regiokonzept.de übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen über E-Mail an bauleitplanung@schenklengsfeld.de Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Schenklengsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Gem. § 3 (3) BauGB wird hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Regiokonzept 2026):

Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts (integrierter Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) auf die Eingriffsregelungen eingegangen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der 17. Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Boden:

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Bergaufsicht (21.01.2026)

-

Vorhabengebiet durch aktiven Bergbau überlagert.

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.02.2026)

-

Weder Altablagerungen oder Altstandorte bzw. Grundwasserschadensfälle bekannt.

-

Arbeitshilfe Thema „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ in der Umweltprüfung zugrunde gelegt.

-

Bodenarten der Eingriffsflächen wurden beschrieben. Es fehlt Beschreibung der Bodenfunktionen.

-

Dem Umweltbericht ist eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung auf Grundlage der Arbeitsunterlagen „Kompensation des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren, Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland- Pfalz des HLNUG beizufügen.

-

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz werden im Umweltbericht dargestellt.

-

Überschüssige Oberboden einer hochwertigen Verwertung zuführen.

-

Die Funktionen des Bodens nachhaltig sichern.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landwirtschaft und Forsten (12.02.2026)

-

Mit Grund und Bodensparsam umgehen.

Wasser:

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (19.01.2026)

-

Gewässer grenzt an das Plangebiet (Zufluss zur Solz).

-

Gewässerrandstreifen von 10 m berücksichtigt.

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (12.02.2026)

-

Geltungsbereich liegt außerhalb amtlich festgesetzter und geplanter Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und in keinem nach gültigen Regionalplan ausgewiesenen „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“.

-

Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in ausreichender Güte und Menge liegt in Eigenverantwortung der Gemeinde.

Hessen Mobil (12.02.2026)

-

Niederschlagswasser und sonstige Abwässer dürfen dem Straßenkörper der L 3171 und seinen Entwässerungsanlagen weder mittelbar noch unmittelbar zugeführt werden.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)

-

Außerhalb von amtlich festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)

-

Zum angrenzenden Entwässerungsgraben „ohne Namen“ wird es erforderlich, im Sinne der Gewässerentwicklung von jeglicher Bebauung freizuhalten Gewässerstreifen von 10 m im Außenbereich einzuhalten.

Lärm- und Immissionsschutz:

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Immissionsschutz (13.02.2026)

-

Keine erheblichen Lärmbelastungen erwartet.

Licht:

Hessen Mobil (12.02.2026)

-

Eine hohe Lichtbestrahlung des Geländes ist auszuschließen, damit keine Blendwirkung gegenüber den Verkehren stattfindet.

-

Blendgutachten welches Blendwirkung gegenüber Landesstraße ausschließt.

-

Die von der L 3171 / L 3172 ausgehenden Verkehrsemissionen sind zu berücksichtigen.

Landwirtschaft:

Regierungspräsidium Kassel Dezernat Regionalplanung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft (09.02.2026)

-

Keine erhebliche Auswirkung auf die Agrarstruktur.

-

Kein Verstoß der Planung gegen landwirtschaftliche Zielfestlegungen des Regionalplans.

Sonstige Hinweise:

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Wasser- und Bodenschutz (12.02.2026)

-

Plangebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Kläranlage Schenklengsfeld- Malkomes.

Schenklengsfeld 23.06.2026

-Siegel-
gez.
Wenzel
Bürgermeister