am 13. Juni 2024 im Dorfgemeinschaftshaus Wehrshausen
| Beginn: | 20.00 Uhr |
| Ende: | 20.22 Uhr |
Gesetzliche Mitgliederzahl: 23
| Anwesend: | Es fehlten entschuldigt: | ||
| 1.) | Bock, Hartmut | 1.) | Dembinski, Sandra |
| 2.) | Bolzt, Florian | 2.) | Eichenauer, Frank |
| 3.) | Daube, Rainer | 3.) | Hebel, Katja |
| 4.) | Ellermann, Max | 4.) | Vollmer, Matthias |
| 5.) | Göllmann, Peter |
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| 6.) | Hartdegen, Tanja |
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| 7.) | Hebel, Sascha |
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| 8.) | Hensel, Martin |
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| 9.) | Dr. Klein, Frank |
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| 10.) | Langer, Udo |
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| 11.) | Ley, Reiner |
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| 12.) | Meeßen, Johanna |
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| 13.) | Mörmel-Roßbach, Cornelia |
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| 14.) | Petzold, Dieter |
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| 15.) | Pfromm, Marco |
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| 16.) | Pfromm, Matthias |
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| 17.) | Rüger, Sascha |
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| 18.) | Trinks, Uwe |
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| 19.) | Wolf, Jürgen |
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Gemeindevorstand
| 1.) | Bgm. Wenzel | 1.) | Habermehl, Horst |
| 2.) | Rüger, Siegfried | 2.) | Hebel, Hans-Jürgen |
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| 3.) | Lüders, Beate |
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| 4.) | Manske, Horst |
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| 5.) | Pfromm, Georg |
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| 6.) | Wedel, Alicia |
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6 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung vom 05. Juni 2024 auf Donnerstag, den 13. Juni 2024, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung, Tag, Stunde und Ort der Sitzung (Dorfgemeinschaftshaus Wehrshausen) einberufen worden. Die Sitzung wurde in der Wochenzeitung „Die Ortsschelle“ am 07.06.2024 mit folgender Tagesordnung öffentlich bekanntgegeben:
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Feststellung der Tagesordnung
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 25. April 2024
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 inkl. Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 und Entwurf zur Bildung von Haushaltsausgaberesten und Übertragung in das Haushaltsjahr 2024 gem. § 21 GemHVO
Unterrichtung der Gemeindevertretung gem. § 112 HGO über den aufgestellten Jahresabschluss 2023
Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Arztsitze in Schenklengsfeld
Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Kläranlage Wippershain
Frau Ortsvorsteherin begrüßt die Sitzungsteilnehmer und wünscht der Versammlung einen guten Verlauf.
1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Rainer Daube begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
2. | Feststellung der Tagesordnung |
Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.
3. | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 25. April 2024 |
Gegen das Protokoll bestehen keine Einwendungen.
4. | Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 inkl. Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 und Entwurf zur Bildung von Haushaltsausgaberesten und Übertragung in das Haushaltsjahr 2024 gem. § 21 GemHVO |
Bürgermeister Wenzel stellt den Haushaltsentwurf vor. Dieser weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge von 11.122.532 € aus. Den Erträgen stehen Aufwendungen von 11.863.090 € gegenüber. Zudem werden außerordentliche Erträge von 1.600 € veranschlagt. Somit schließt der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbedarf von 738.958 € ab. Folge dessen ist der Salo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit negativ und ermöglicht keine Kredittilgung aus Mitteln des Haushaltjahres 2024. Der Fehlbedarf kann jedoch mit vorhandenen flüssigen Mittel per 31.12.2023 von 1.335.029,97 € gedeckt werden, die aus Überschüssen der Vorjahre resultieren.
Der Finanzhaushalt weist Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 246.700 € bzw. 3.279.200 € aus. Die Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit betragen 2.770.837 € und 776.950 €. Die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen umfasst für das aktuelle Haushaltsjahr 2.770.867 €. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen werden in Höhe von 9.300.000 € veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.750.000 € festgesetzt. Die Steuerhebesätze werden nicht verändert. Sie betragen für die Grundsteuer A und B weiterhin jeweils 575 v. H. und für die Gewerbeteuer weiterhin 395 v. H. Im Stellenplan wurden Veränderungen vorgenommen, die im Haushalt nachlesbar sind.
Der Ergebnishaushalt schließt in 2024 und in den Planungen 2025 bis 2027 jeweils mit einem Fehlbetrag ab: 738.958 €, 199.706 €, 163.348 € und 78.0851 €.
Die zum 01.01.2024 vorhandenen flüssigen Mittel von 1.335.029,97 € müssen eingesetzt werden und sind nicht als verwendbarer Überschuss zu deuten. Mit diesen Mitteln ist die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsreserve von 173.181,31 € vorzuhalten, der Zahlungsmittelbedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 123.235 € und die Kredittilgung 2024 von 776.950 € zu leisten. Der verbleibende Betrag von 261.663 € ist zur Finanzierung der Baumaßnahmen einzusetzen. Die jährliche Kredittilgung kann in den Jahren 2025 bis 2027 nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden, sodass verbindliche Konsolidierungsmaßnahmen in einem Haushaltssicherungskonzept festzulegen sind. Das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept umfasst Konsolidierungsbeträge für die Jahre 2025 bis 2027 von 496.530 €, 477.000 € und 582.000 € und die von der Kommunalaufsicht geforderte verbindliche Verpflichtung, dass im Falle des Verfehlens der Konsolidierungsziele eine Ertragserhöhung durch Gebührenanpassung und/oder Steuererhöhung durchzuführen ist.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 inklusive Haushaltsplan mit Anlagen, Ergebnis- und Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 und Haushaltssicherungskonzept wird zur Beratung an die Ausschüsse übergeben.
5. | Unterrichtung der Gemeindevertretung gem. § 112 HGO über den aufgestellten Jahresabschluss 2023 |
Der Gemeindevorstand hat den durch die Finanzbuchhaltung und Kämmerei erstellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 46.058.173,66 € und einem Jahresfehlbetrag von 445.520,29 € mit Beschluss vom 07. Mai 2024 aufgestellt.
Die Bilanzsumme erhöht sich im Vergleich zu 2022 um 326.899,25 € auf 46.058.173,66 €.
Auf der Aktivseite verändert sich das Anlagevermögen und die flüssigen Mittel von 41.852.888,30 € auf 42.252.151,77 €. (+ 399.263,47 €) bzw. von 648.737,94 € auf 1.335.029,97 € (+ 686.292,03 €).
Gleichzeitig steigen auf der Passivseite die Verbindlichkeiten. Diese belaufen sich zum 31.12.2023 auf 24.298.228,42 € (+ 192.924,34), wovon 22.376.750,61 € (+ 885.218,15 €) auf Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen entfallen. Zudem erhöhen sich die sonstigen Rückstellungen um 474.110,10 € auf 980.275,43 €. Hiervon entfallen 899.510,10 € auf den Bodenbevorratungsvertrag mit der Hess. Landgesellschaft.
Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einem Fehlbetrag ab. Dieser beträgt 445.520,29 € anstelle eines geplanten Ausgleiches.
Für den getätigten Grunderwerb samt Bauleitplanung im Rahmen des Bodenbevorratungsvertrages mussten 487.779,82 € im Aufwand berücksichtigt werden, da das Grundstück noch nicht veräußert wurde. Die 487.779,82 € beinhalten auch die Zinsen für 2023 in Höhe von 11.001,30 €.
Die geplanten ordentlichen Erträge in Höhe von 11.225.694,20€ konnten nicht erreicht werden und beliefen sich zum 31.12.2023 auf 10.817.737,16 €. Die Abweichung beträgt gegenüber dem Planansatz 407.957,04 € bzw. 3,6%.
Die größten Mindererträge entfallen auf die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen mit 97.875,24 € und die Finanzerträge mit 83.324,62 €. Dies resultiert aus Minderzuweisungen vom Land und Mindererträgen bei der finanziellen Beteiligung an den Windenergieanlagen.
Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Planansatz um 55.001,39 € bzw. 0,5% auf 11.280.695,32 €. Die größte Abweichung entsteht bei den Abschreibungen, die mit 266.854,86 € den Planansatz übertreffen und betragen zum 31.12.2023 1.445.548,79 €.
Das Eigenkapital sinkt zum 31.12.2023 um 399.263,47 € auf 6.220.124,35 €.
6. | Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Arztsitze in Schenklengsfeld |
Die Ärztin Monika Haugk hat mit Ablauf des Monats März 2024 ihre Praxis aufgegeben. Dadurch haben viele Patientinnen und Patienten ihre Hausarztpraxis verloren, insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern gibt es nun keine hausärztliche Versorgung mehr in der Gemeinde Schenklengsfeld. Wir fragen den Vorsitzenden des Gemeindevorstands daher:
| 1. | Verfügt der Gemeindevorstand bereits über Informationen darüber, ob der frei gewordene Arztsitz mit einem/r Arzt/Ärztin in der Gemeinde Schenklengsfeld besetzt werden kann? |
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| Aktuell nein. Die KV Hessen kann nach Rücksprache dazu keine Aussage treffen. Bis zum 30.09. kann der Sitz noch im hausärztlichen Versorgungsbereich nachbesetzt werden. |
| 2. | Gibt es Überlegungen des Gemeindevorstandes notfalls den Arztsitz zu erwerben, um ihn in Schenklengsfeld zu halten? |
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| Ein Arztsitz kann nicht von der KV gekauft oder erworben werden. Der freie Sitz kann ausschließlich von einem ausgebildeten Arzt auf Antrag übernommen werden. |
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| Alternativ kann eine Stadt / Gemeinde einen Arztsitz bei einem praktizierenden Arzte abkaufen. Erfolgt dann jedoch keine ärztliche Nachbesetzung, fällt der Kassenarztsitz an die KV zurück. |
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| Haushaltsmittel sind durch die aktuelle Situation nicht vorgesehen. |
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| Aktuell ist nach Rückfrage ein Sitz ausgeschrieben - alleinig für Schenklengsfeld. |
| 3. | Gibt es Pläne zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in Schenklengsfeld insbesondere von Familien mit kleinen Kindern? |
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| Die Rahmenbedingungen sind wie folgt: |
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| Monika Haugk hat die Kinderbetreuung als „Hausärztin“ ausgeübt - obwohl sie Fachärztin für Kinderheilkunde ist/war. Sie hatte keinen Sitz als Ärztin für Kinderheilkunde erhalten. Die Versorgung der jungen Patienten und derer Eltern hat sie ausgesprochen verantwortungsvoll und bis an die Grenze der Belastbarkeit getan. Dafür bin ich ihr sehr dankbar und habe große Hochachtung vor ihrer Lebensleistung. Fakt ist, das aufgrund der aktuellen Aus-/ Weiterbildung immer weniger Ärzte im hausärztlichen Bereich eine Betreuung von Kindern und Jugendlichen anbieten können. Ein Problem welches nicht nur die Betreuung von Kindern und Jugendlichen betrifft, sondern als Blaupause für jegliche Spezialisten zu sehen ist. |
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| Um die medizinische Versorgung für unsere Gemeinde langfristig aufrechtzuhalten, gibt es zwei zukunftsfähige Möglichkeiten, die bis spätestens zum Ausscheiden von Dr. Frank Klein geklärt werden müssen. |
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| - | Private Fortführung der Praxis Klein durch einen selbstständigen Hausarzt. |
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| - | Gründung eines kommunalen MVZ, hierzu gibt es bereits einen ersten Erfahrungsaustausch mit einer benachbarten Kommune (Bedarf entsprechender Haushaltsmittel). |
7. | Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 16 der GO an den Vorsitzenden des Gemeindevorstandes betreffend Kläranlage Wippershain |
Bgm Wenzel verteilt das Protokoll zur Besprechung vom 14.05.2024 betreffend Abwasserreinigungsanlage Wipp./mobile Reinigungsstufe/Freispiegelleitung Wipp. nach Fischbach. Dieses beinhalt als Ergebnis, dass die Ausschreibung der mobilen Reinigungsstufe/Containervariante aufgehoben und der Bau der Freispiegelleitung fokussiert werden soll. Die zuständige Untere Wasserbehörde trägt diese Vorgehensweise mit. Insofern ist sie bereit, die in der zweiten Zwangsgeldfestsetzung (v. 19.04.2024) formulierte Inbetriebnahmefrist 31.07.2024 für die mobile Anlage aufzuheben. Allerdings wird dann die vorgegebene Frist 31.12.2026 zum Anschluss der Kläranlage durch eine wesentliche kürzere Frist ersetzt (voraussichtlich 31.12.2025). Bedingung hierfür: Vorlage eines seriösen, d. h. belastbaren und dann kontinuierlich anzupassenden Zeitplans für die Realisierung der Gesamtmaßnahme seitens der Gemeinde Schenklengsfeld gegenüber Oberer/Unterer Wasserbehörde.