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Die Ortsschelle
Ausgabe 27/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Protokoll Gemeindevertretung 18.06.2026

GESAMTE NIEDERSCHRIFT

der 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld

am Donnerstag, 18.06.2026, 19:30 Uhr bis 21:07 Uhr

in dem Veranstaltungssaal des Dorfgemeinschaftshauses Wüstfeld

Anwesenheiten

Vorsitz:

Ellermann, Max (BL)

Anwesend:

Bolzt, Florian (BL)

Heimeroth, Jens (BL)

Dr. Klein, Frank (ZuMIT)

Möller, Christoph (SPD)

Deis, Anna (ZuMIT)

Erbe-Sampolski, Sigrid (ZuMIT)

Giese, Thomas (SPD)

Glöckner, Laurin (BL)

Hartdegen, Tanja (SPD)

Hebel, Sascha (ZuMIT)

Klein, Michael (BL)

Licht, Larissa (ZuMIT)

Maus, Carsten (SPD)

Meeßen, Johanna (BL)

Möller, Petra (ZuMIT)

Mörmel-Roßbach, Cornelia (SPD)

Pfromm, Marco (SPD)

Trinks, Uwe (BL)

Vollmer, Matthias (ZuMIT)

Wilhelm, Daniel (ZuMIT)

Wolf, Jürgen (SPD)

Gemeindevorstand

Wenzel, Andre (BL)

Bock, Hartmut (BL)

Hebel, Hans-Jürgen (ZuMIT)

Manske, Horst (BL)

Nattmann, Marina (ZuMIT)

Pfromm, Georg (SPD)

Weber, Daniel (SPD)

Wedel, Alicia (BL)

Schriftführung

Trabert, Jens

Entschuldigt fehlten:

Ley, Reiner (BL)

Von der Verwaltung waren anwesend:

Gäste:

19 Bürger/innen und 1 Vertreter der Presse

Tagesordnung

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.05.2026

4.

Änderungsantrag der Fraktion "Zukunft Miteinander" betreffend jährliche Betriebsabrechnung zur Wasserversorgungssatzung und zu den Wassergebühren

(AT-3/2026)

4.1

Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Wassergebühren (aktuelle Fassung der Neukalkulation durch die Allevo Kommunalberatung)

(VL-82/2026)

5.

Änderungsantrag der Fraktion "Zukunft Miteinander" betreffend jährliche Betriebsabrechnung zur Entwässerungssatzung und zu den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

(AT-4/2026)

5.1

Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren (aktuelle Fassung der Neukalkulation durch die Allevo Kommunalberatung)

(VL-83/2026)

6.

Änderung Flächennutzungsplan betreffend Neubau Feuerwehrgerätehaus Schenklengsfeld

(VL-85/2026)

7.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

(VL-84/2026)

8.

Bericht des Gemeindevorstandes / kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte

9.

Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld:

Antragstellung Dorfmoderation im Rahmen der Dorf- und Regionalentwicklung Hessen

(AT-2/2026)

Sitzungsverlauf

Vorsitzender der Gemeindevertretung Max Ellermann eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Gremium beschlussfähig ist.

Ortsvorsteherin Julia Bock begrüßt die Sitzungsteilnehmer und wünscht den Mandatsträgern für die künftigen 5 Jahre eine konstruktive Zusammenarbeit, alles Gute und ein „gutes Händchen“ für die Beschlüsse.

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Beschluss

Von 23 Gemeindevertretern sind 22 anwesend.

Beratungsergebnis:

2.

Feststellung der Tagesordnung

Beschluss

Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.

Beratungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.05.2026

Beschluss

Gegen das Protokoll bestehen keine Einwände.

Beratungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4.

Änderungsantrag der Fraktion "Zukunft Miteinander" betreffend jährliche Betriebsabrechnung zur Wasserversorgungssatzung und zu den Wassergebühren

AT-3/2026

Sascha Hebel stellt für die Fraktion „Zukunft Miteinander“ einen Änderungsantrag als Ergänzung zum bestehenden Beschlussvorschlag und erläutert diesen. Die Ergänzung zielt auf eine jährliche Betriebsabrechnung. Der Antragstext wird den Mandatsträgern ausgehändigt.

Antrag:

Jährliche Betriebsabrechnung zur Wasserversorgungssatzung und zu den Wassergebühren

Ergänzung zur Beschlussvorlage VL-82/2026

Des Weiteren wird der Gemeindevorstand beauftragt, der Gemeindevertretung künftig einmal jährlich nach Abschluss des jeweiligen Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahres eine Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung vorzulegen.

Die Betriebsabrechnung soll insbesondere ausweisen, in welcher Höhe die tatsächliche Kostendeckung bei den Wassergebühren im abgeschlossenen Jahr erreicht wurde und welche wesentlichen Abweichungen gegenüber den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Planansätzen entstanden sind.

Darzustellen sind dabei insbesondere die tatsächlichen gebührenfähigen Kosten der Wasserversorgung, die tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Wassergebühren, das daraus resultierende Jahresergebnis der Einrichtung sowie Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen. Wesentliche Abweichungen sind nachvollziehbar zu erläutern.

Mindestinhalte der jährlichen Betriebsabrechnung zur Wasserversorgung
  • Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen gebührenfähigen Kosten der Wasserversorgung
  • Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Wassergebühren
  • Darstellung des tatsächlichen Kostendeckungsgrades der Wasserversorgung
  • Ausweis von Kostenüberdeckungen oder Kostenunterdeckungen
  • Erläuterung wesentlicher Abweichungen gegenüber den Planansätzen, zum Beispiel bei Unterhaltung des Leitungsnetzes, Fremdleistungen, Energie, Wasserbezug, Abschreibungen, Zinsen oder Mengenentwicklung
  • Darstellung möglicher Auswirkungen auf künftige Kalkulationen der Wassergebühren
Beratungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

4.1

Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Wassergebühren (aktuelle Fassung der Neukalkulation durch die Allevo Kommunalberatung)

VL-82/2026

Dr. Frank Klein beantragt für die Fraktion "Zukunft Miteinander" gem. § 26 (5) der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung. Die namentliche Abstimmung wird als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die von der Firma Kommunalberatung Allevo am 01.06.2026 vorgenommene Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2026 bis 2028 mit den darin vorgeschlagenen Ermessensentscheidungen. Die Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. Die Kostenunterdeckungen/Verluste der Vorjahre mit einer Gesamtsumme von 171.720 € werden nicht von den Gebührenzahlern, sondern mit Mitteln des allgemeinen Haushaltes ausgeglichen.

Des Weiteren wird der Gemeindevorstand beauftragt, der Gemeindevertretung künftig einmal jährlich nach Abschluss des jeweiligen Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahres eine Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung vorzulegen.

Die Betriebsabrechnung soll insbesondere ausweisen, in welcher Höhe die tatsächliche Kostendeckung bei den Wassergebühren im abgeschlossenen Jahr erreicht wurde und welche wesentlichen Abweichungen gegenüber den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Planansätzen entstanden sind.

Darzustellen sind dabei insbesondere die tatsächlichen gebührenfähigen Kosten der Wasserversorgung, die tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Wassergebühren, das daraus resultierende Jahresergebnis der Einrichtung sowie Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen. Wesentliche Abweichungen sind nachvollziehbar zu erläutern.

Mindestinhalte der jährlichen Betriebsabrechnung zur Wasserversorgung

Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen gebührenfähigen Kosten der Wasserversorgung

Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Wassergebühren

Darstellung des tatsächlichen Kostendeckungsgrades der Wasserversorgung

Ausweis von Kostenüberdeckungen oder Kostenunterdeckungen

Erläuterung wesentlicher Abweichungen gegenüber den Planansätzen, zum Beispiel bei Unterhaltung des Leitungsnetzes, Fremdleistungen, Energie, Wasserbezug, Abschreibungen, Zinsen oder Mengenentwicklung

Darstellung möglicher Auswirkungen auf künftige Kalkulationen der Wassergebühren

Beratungsergebnis:

15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en)

5.

Änderungsantrag der Fraktion "Zukunft Miteinander" betreffend jährliche Betriebsabrechnung zur Entwässerungssatzung und zu den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

AT-4/2026

Sascha Hebel stellt für die Fraktion „Zukunft Miteinander“ einen Änderungsantrag als Ergänzung zum bestehenden Beschlussvorschlag und erläutert diesen. Die Ergänzung zielt auf eine jährliche Betriebsabrechnung. Der Antragstext wird den Mandatsträgern ausgehändigt.

Antrag:
Jährliche Betriebsabrechnung zur Entwässerungssatzung und zu den Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

Ergänzung zur Beschlussvorlage VL-83/2026

Des Weiteren wird der Gemeindevorstand beauftragt, der Gemeindevertretung künftig einmal jährlich nach Abschluss des jeweiligen Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahres eine Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung vorzulegen.

Die Betriebsabrechnung soll insbesondere ausweisen, in welcher Höhe die tatsächliche Kostendeckung bei den Schmutzwassergebühren und den Niederschlagswassergebühren im abgeschlossenen Jahr erreicht wurde und welche wesentlichen Abweichungen gegenüber den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Planansätzen entstanden sind.

Darzustellen sind dabei insbesondere die tatsächlichen gebührenfähigen Kosten der Abwasserbeseitigung, die tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, das daraus resultierende Jahresergebnis der Einrichtung sowie Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen. Wesentliche Abweichungen sind nachvollziehbar zu erläutern.

Mindestinhalte der jährlichen Betriebsabrechnung zur Abwasserbeseitigung
  • Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen gebührenfähigen Kosten der Abwasserbeseitigung
  • Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Schmutzwassergebühren
  • Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Niederschlagswassergebühren
  • Darstellung des tatsächlichen Kostendeckungsgrades der Abwasserbeseitigung sowie, soweit möglich, getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser
  • Ausweis von Kostenüberdeckungen oder Kostenunterdeckungen
  • Erläuterung wesentlicher Abweichungen gegenüber den Planansätzen, zum Beispiel bei Unterhaltung von Kanalnetz und Anlagen, Kläranlagenkosten, Fremdleistungen, Energie, Abschreibungen, Zinsen, Abwassermengen oder versiegelten Flächen
  • Darstellung möglicher Auswirkungen auf künftige Kalkulationen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
Beratungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5.1

Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren (aktuelle Fassung der Neukalkulation durch die Allevo Kommunalberatung)

VL-83/2026

Dr. Frank Klein beantragt für die Fraktion "Zukunft Miteinander" gem. § 26 (5) der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung. Die namentliche Abstimmung wird als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die von der Firma Kommunalberatung Allevo am 01.06.2026 vorgenommene Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 2026 bis 2028 mit den darin vorgeschlagenen Ermessensentscheidungen. Die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. Die Kostenunterdeckungen/Verluste der Vorjahre mit einer Gesamtsumme von 581.398 € werden nicht von den Gebührenzahlern, sondern mit Mitteln des allgemeinen Haushaltes ausgeglichen.

Des Weiteren wird der Gemeindevorstand beauftragt, der Gemeindevertretung künftig einmal jährlich nach Abschluss des jeweiligen Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahres eine Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung vorzulegen.

Die Betriebsabrechnung soll insbesondere ausweisen, in welcher Höhe die tatsächliche Kostendeckung bei den Schmutzwassergebühren und den Niederschlagswassergebühren im abgeschlossenen Jahr erreicht wurde und welche wesentlichen Abweichungen gegenüber den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Planansätzen entstanden sind.

Darzustellen sind dabei insbesondere die tatsächlichen gebührenfähigen Kosten der Abwasserbeseitigung, die tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, das daraus resultierende Jahresergebnis der Einrichtung sowie Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen. Wesentliche Abweichungen sind nachvollziehbar zu erläutern.

Mindestinhalte der jährlichen Betriebsabrechnung zur Abwasserbeseitigung

Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen gebührenfähigen Kosten der Abwasserbeseitigung

Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Schmutzwassergebühren

Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Gebühreneinnahmen aus Niederschlagswassergebühren

Darstellung des tatsächlichen Kostendeckungsgrades der Abwasserbeseitigung sowie, soweit möglich, getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser

Ausweis von Kostenüberdeckungen oder Kostenunterdeckungen

Erläuterung wesentlicher Abweichungen gegenüber den Planansätzen, zum Beispiel bei Unterhaltung von Kanalnetz und Anlagen, Kläranlagenkosten, Fremdleistungen, Energie, Abschreibungen, Zinsen, Abwassermengen oder versiegelten Flächen

Darstellung möglicher Auswirkungen auf künftige Kalkulationen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

Beratungsergebnis:

15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en)

6.

Änderung Flächennutzungsplan betreffend Neubau Feuerwehrgerätehaus Schenklengsfeld

VL-85/2026

Beschluss:

Bauleitplanung der Gemeinde Schenklengsfeld

Thema:

17. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“

1.

Es wird beschlossen, den in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur 17. Flächennutzungsplanänderung mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zuzustimmen.

2.

Es wird die Vorentwurfsüberarbeitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 112 „Feuerwehrstützpunkt Schenklengsfeld“ einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt.

3.

Es wird beschlossen, die förmliche Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit für die 17. Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.

Beratungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

VL-84/2026

Die Sitzung wird von 20.30 bis 20.38 Uhr unterbrochen zur Abstimmung, ob bei Mandatsträgern ein Widerstreit der Interessen gem. § 25 HGO vorliegt.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung weist daraufhin, dass zukünftig bei Bedenken, ob ein möglicher Widerstreit von Interessen vorliegt, ihm im Vorfeld eine Information zuzutragen ist. Zudem sind Anfragen bei dem Hess. Städte- und Gemeindebund zukünftig über ihn vorzunehmen.

Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt gem. § 25 HGO unter Ausschluss von Johanna Meeßen, Dr. Frank Klein und Michael Klein.

Beschluss:

Die Gemeinde Schenklengsfeld verfolgt das Ziel, die hausärztliche Versorgung am Standort Schenklengsfeld dauerhaft, rechtssicher und wirtschaftlich verantwortbar zu sichern. Grundlage der weiteren Prüfung ist die Fortführung der bestehenden Hausarztpraxis mit vier Arztsitzen, dem vorhandenen Personal, einer Übergangsphase im Bestandsgebäude und der Perspektive eines späteren Neubaus.

Nach Abwägung der vorliegenden Handlungsoptionen wird die Übernahme der Praxis durch die Institut für Bildgebende Diagnostik Fulda MVZ GmbH als grundsätzlich vorzugswürdige Variante bewertet, sofern die Versorgung am Standort Schenklengsfeld, der Erhalt des Versorgungsumfangs, die Übernahme des Personals, die Nutzung des Übergangsstandorts und die spätere Neubauperspektive verbindlich, zulassungsrechtlich belastbar und wirtschaftlich tragfähig abgesichert werden.

Eine finanzielle oder grundstücksbezogene Mitwirkung der Gemeinde kommt nur in Betracht, wenn sie befristet, gedeckelt, rechtlich zulässig und mit einer langfristigen Standort-, Betriebs- und Rückforderungsregelung verbunden ist. Die Gemeindevertretung ermächtig den Gemeindevorstand Verhandlungen zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung, mit dem Institut für Bildgebende Diagnostik Fulda MVZ GmbH, zu führen. Das Ergebnis der Verhandlungen ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beratungsergebnis:

16 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8.

Bericht des Gemeindevorstandes / kontinuierliche Berichterstattung Abwasserprojekte

Bgm Wenzel berichtet wie folgt:

Abwasser

-

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Hauneck wurde seitens der Kommunalaufsicht und dem HSGB gesichtet. Am 18.06.2026 fand ein weiterer Termin mit der Gemeinde Hauneck statt. Die finale Fassung wird in beiden Gemeinden, in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung nach der Sommerpause, eingebracht.

-

Der bauliche Teil der Freispiegelleitung nach Fischbach ist theoretisch ab sofort nutzbar.

-

Nach neuerlichen Verhandlungen konnte eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer für das Projekt Außengebietsabtrennung Oberlengsfeld erzielt werden.

Bericht aus dem Rathaus

-

Alle neu gewählten Ortsbeiräte konnten sich nach der Kommunalwahl konstituieren.

-

Den eigenverantwortlichen Glasfaserausbau wird weiterhin das Büro Micus Strategieberatung begleiten. Eine Ausschreibung für den Ausbau erfolgt nach Haushaltsgenehmigung.

-

Wegeverträge für die Projekte TenneT und VSB (Windpark Uffhausen) wurden geschlossen bzw. aktualisiert.

-

Am 11.06.2026 fand die erste Bürgerversammlung der neuen Legislaturperiode statt (51 Teilnehmer).

9.

Antrag der Fraktion Die Bürgerliste Schenklengsfeld gem. § 12 GO der Gemeindevertretung Schenklengsfeld:

Antragstellung Dorfmoderation im Rahmen der Dorf- und Regionalentwicklung Hessen

AT-2/2026

Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld wird daher gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen der Dorfmoderation zur Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) für die Gemeinde Schenklengsfeld zu stellen.

Beratungsergebnis:

22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Vorsitzender der Gemeindevertretung Max Ellermann schließt die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenklengsfeld um 21:07 Uhr und bedankt sich bei den Gremienmitgliedern für ihre Teilnahme.

Anlagen

Anlage zur namentlichen Abstimmung des TOP 4.1

Anlage zur namentlichen Abstimmung des TOP 5.1

Schenklengsfeld, 24.06.2026

 

gez. Max Ellermann

gez. Jens Trabert

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer

Anlage zur namentlichen Abstimmung des TOP 4.1

Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Wassergebühren (aktuelle Fassung der Neukalkulation durch die Allevo Kommunalberatung)

SPD-Fraktion

Thomas Giese

Enthaltung

Tanja Hartdegen

Enthaltung

Carsten Maus

Enthaltung

Christoph Möller

Enthaltung

Cornelia Mörmel-Roßbach

Enthaltung

Marco Pfromm

Enthaltung

Jürgen Wolf

Enthaltung

Fraktion Die Bürgerliste

Florian Bolzt

Ja

Max Ellermann

Ja

Jens Heimeroth

Ja

Laurin Glöckner

Ja

Michael Klein

Ja

Johanna Meeßen

Ja

Uwe Trinks

Ja

Fraktion Zukunft Miteinander

Anna Deis

Ja

Dr. Frank Klein

Ja

Sigrid Erbe-Sampolski

Ja

Sascha Hebel

Ja

Larissa Licht

Ja

Petra Möller

Ja

Matthias Vollmer

Ja

Daniel Wilhelm

Ja

Anlage zur namentlichen Abstimmung des TOP 5.1

Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schenklengsfeld betreffend Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren (aktuelle Fassung der Neukalkulation durch die Allevo Kommunalberatung)

SPD-Fraktion

Thomas Giese

Enthaltung

Tanja Hartdegen

Enthaltung

Carsten Maus

Enthaltung

Christoph Möller

Enthaltung

Cornelia Mörmel-Roßbach

Enthaltung

Marco Pfromm

Enthaltung

Jürgen Wolf

Enthaltung

Fraktion Die Bürgerliste

Florian Bolzt

Ja

Max Ellermann

Ja

Jens Heimeroth

Ja

Laurin Glöckner

Ja

Michael Klein

Ja

Johanna Meeßen

Ja

Uwe Trinks

Ja

Fraktion Zukunft

Miteinander

Anna Deis

Ja

Dr. Frank Klein

Ja

Sigrid Erbe-Sampolski

Ja

Sascha Hebel

Ja

Larissa Licht

Ja

Petra Möller

Ja

Matthias Vollmer

Ja

Daniel Wilhelm

Ja