Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 05. März 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 13.219.273,- EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.215.560,- EUR
mit einem Saldo (Überschuss) von 3.713,- EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 106.100,- EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,- EUR
mit einem Saldo von 106.100,- EUR
mit einem Saldo (Überschuss) von 109.813,- EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo (Zahlungsmittelüberschuss) aus den
Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 933.913,- EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.182.130,- EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.002.250,- EUR
mit einem Saldo (Zahlungsmittelbedarf) von 2.820.120,- EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.770.457,- EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 884.250,- EUR
mit einem Saldo (Zahlungsmittelüberschuss) von 1.886.207,- EUR
mit einem Saldo von 0,- EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.770.457,- EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 10.590.000,- EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.750.000,- EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 395 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 395 v.H. |
2. Gewerbesteuer auf 395 v.H.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Die Gemeindevertretung muss erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorher zustimmen (§ 100 HGO). Sofern sie unerheblich sind, können der Gemeindevorstand oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung entsprechend nachstehender Regelung erteilen.
Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGO sind
In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich.
Schenklengsfeld, 06.03.2026
- Siegel -
Die nach § 97a in Verbindung mit §§ 92 Abs. 5, 103 Abs. 2 und 4, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den von der Gemeindevertretung beschlossenen Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Gemäß § 97a, Ziffer 4 HGO in Verbindung mit § 103 Absätze 2 und 4 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2026 von der Gemeindevertretung festgesetzten Gesamtbetrags der Investitionskredite, die zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich werden, in Höhe von maximal
Hinweise
Nachrangigkeit von Investitionskrediten
Gemäß § 103 Absatz 1 HGO dürfen Kredite nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen oder für eine Umschuldung bereits bestehender Darlehen aufgenommen werden, und dies gemäß § 93 Absatz 3 HGO auch nur, wenn eine andere Investitionsfinanzierung nicht möglich ist oder unter wirtschaftlichen Aspekten unzweckmäßig wäre. Der Gemeindevorstand hat diese gesetzlichen Vorgaben strikt zu beachten und insbesondere zu prüfen, ob gegebenenfalls vorrangig auch ungebundene eigene Mittel für eine Investitionsfinanzierung eingesetzt werden können.
Geltungsdauer der Kreditermächtigung
Die Kreditermächtigung im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 gilt gemäß § 103 Absatz 3 HGO bis zum Ende des Haushaltsjahres 2027 und gegebenenfalls auch noch darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2028.
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 erteilte Kreditermächtigungen gelten gemäß § 103 Absatz 7 HGO nicht zur Begründung von Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommen. Diese bedürfen einer separaten Einzelgenehmigung seitens der Aufsichtsbehörde.
Bad Hersfeld, 22. Juni 2026
3.50-11.90.21/19-3
Dienstsiegel
Gemäß § 97a, Ziffer 3 HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 von der Gemeindevertretung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und für investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von maximal
Der o. a. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bezieht sich auf die Investitionen Feuerwehrhaus Schenklengsfeld (6.940.000 Euro), Kläranlage Malkomes-Bad Hersfeld (1.900.000 Euro) und Abtrennung Außengebiet Oberlengsfeld (1.750.000 Euro). Die Gemeindevertretung ist mit der erfolgten Festsetzung eine Selbstbindung dahingehend eingegangen, dass sie in den folgenden Haushaltsjahren dann auch entsprechende Auszahlungs-Planansätze bereitstellen muss.
Hinweise
Sicherstellung der Investitionsfinanzierung in künftigen Jahren
Die Gemeinde Schenklengsfeld darf Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 Absatz 2 HGO nur dann beanspruchen, wenn sie dafür Sorge tragen kann, dass die Finanzierung der aus den eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen resultierenden Investitionsauszahlungen in den künftigen Haushaltsplänen gesichert ist.
Geltungsdauer der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Zuge der Haushaltssatzung 2026 gelten gemäß § 102 Absatz 3 HGO bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 und gegebenenfalls auch noch darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2027.
Eingehen von außerplanmäßigen Verpflichtungen
Die Gemeinde Schenklengsfeld kann gegebenenfalls auch außerplanmäßige Verpflichtungen eingehen, wenn diese unvorhergesehen und unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.
Bad Hersfeld, 22. Juni 2026
3.50-11.90.21/19-3
Dienstsiegel
Gemäß § 97a, Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung 2026 von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, in Höhe von maximal
Hinweise
Nachrangigkeit von Liquiditätskrediten
Liquiditätskredite dürfen gemäß § 105 Absatz 1, Satz 1 HGO nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Gemeindekasse keine anderen Mittel zur Liquiditätssicherung zur Verfügung stehen.
Rückführung beanspruchter Liquiditätskredite bis zum Jahresende 2026
Der Gemeindevorstand hat gemäß § 105 Absatz 1, Satz 3 HGO dafür Sorge zu tragen, dass beanspruchte Liquiditätskredite spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 in voller Höhe zurückgeführt werden, um das Abrutschen in eine dauerhafte Liquiditätskreditspirale zu verhindern.
Geltungsdauer der Liquiditätskredit-Ermächtigung
Die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gilt für das Haushaltsjahr 2026 und gegebenenfalls darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2027.
Einsatz von Liquiditätskrediten für eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Investitionen
Liquiditätskredite dürfen ausnahmsweise auch für eine erforderlich werdende Vor- und Zwischenfinanzierung von geplanten Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, allerdings maximal bis zum Abschluss und der bilanziellen Aktivierung der Maßnahmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat eine Umstellung der Finanzierung auf in der Regel längerfristige Investitionskredite zu erfolgen.
Bad Hersfeld, 22. Juni 2026
3.50-11.90.21/19-3
Dienstsiegel
Der Haushaltsplan der Gemeinde Schenklengsfeld ist ab sofort mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet unter
www.schenklengsfeld.de, Rubrik „Unsere Gemeinde“, „Haushalt“
gem. § 97 Abs. 4 HGO veröffentlicht.
Schenklengsfeld, 30.06.2026
- Siegel -