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Die Ortsschelle
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachnung Haushalt 2026

Bekanntmachung

Haushaltssatzung 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 05. März 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 13.219.273,- EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 13.215.560,- EUR

mit einem Saldo (Überschuss) von 3.713,- EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 106.100,- EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,- EUR

mit einem Saldo von 106.100,- EUR

mit einem Saldo (Überschuss) von 109.813,- EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo (Zahlungsmittelüberschuss) aus den

Einzahlungen und Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 933.913,- EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.182.130,- EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.002.250,- EUR

mit einem Saldo (Zahlungsmittelbedarf) von 2.820.120,- EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.770.457,- EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 884.250,- EUR

mit einem Saldo (Zahlungsmittelüberschuss) von 1.886.207,- EUR

mit einem Saldo von 0,- EUR 

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.770.457,- EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 10.590.000,- EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.750.000,- EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

395 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

395 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 395 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Gemeindevertretung muss erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorher zustimmen (§ 100 HGO). Sofern sie unerheblich sind, können der Gemeindevorstand oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung entsprechend nachstehender Regelung erteilen.

Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGO sind

  1. alle überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 5.000 Euro. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bürgermeisters.
  2. alle überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 5.000 Euro bis 10.000 Euro sowie alle außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 10.000 Euro. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gemeindevorstandes.
  3. alle überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind (unabhängig von der Höhe). Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bürgermeisters.

In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich.

Schenklengsfeld, 06.03.2026

Der Gemeindevorstand

 - Siegel -

gez.
 Wenzel, Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a in Verbindung mit §§ 92 Abs. 5, 103 Abs. 2 und 4, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den von der Gemeindevertretung beschlossenen Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

G E N E H M I G U N G

Gemäß § 97a, Ziffer 4 HGO in Verbindung mit § 103 Absätze 2 und 4 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2026 von der Gemeindevertretung festgesetzten Gesamtbetrags der Investitionskredite, die zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich werden, in Höhe von maximal

--2.770.457 Euro

(in Worten: Zwei Millionen siebenhundertsiebzigtausend vierhundertsiebenundfünfzig Euro)

Hinweise

Nachrangigkeit von Investitionskrediten

Gemäß § 103 Absatz 1 HGO dürfen Kredite nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen oder für eine Umschuldung bereits bestehender Darlehen aufgenommen werden, und dies gemäß § 93 Absatz 3 HGO auch nur, wenn eine andere Investitionsfinanzierung nicht möglich ist oder unter wirtschaftlichen Aspekten unzweckmäßig wäre. Der Gemeindevorstand hat diese gesetzlichen Vorgaben strikt zu beachten und insbesondere zu prüfen, ob gegebenenfalls vorrangig auch ungebundene eigene Mittel für eine Investitionsfinanzierung eingesetzt werden können.

Geltungsdauer der Kreditermächtigung

Die Kreditermächtigung im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 gilt gemäß § 103 Absatz 3 HGO bis zum Ende des Haushaltsjahres 2027 und gegebenenfalls auch noch darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2028.

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 erteilte Kreditermächtigungen gelten gemäß § 103 Absatz 7 HGO nicht zur Begründung von Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommen. Diese bedürfen einer separaten Einzelgenehmigung seitens der Aufsichtsbehörde.

Bad Hersfeld, 22. Juni 2026

3.50-11.90.21/19-3

Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg

Dienstsiegel

gez. Warnecke
Torsten Warnecke

G E N E H M I G U N G

Gemäß § 97a, Ziffer 3 HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 von der Gemeindevertretung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und für investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von maximal

10.590.000,00 Euro

(in Worten: Zehn Millionen fünfhundertneunzigtausend Euro).

Der o. a. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bezieht sich auf die Investitionen Feuerwehrhaus Schenklengsfeld (6.940.000 Euro), Kläranlage Malkomes-Bad Hersfeld (1.900.000 Euro) und Abtrennung Außengebiet Oberlengsfeld (1.750.000 Euro). Die Gemeindevertretung ist mit der erfolgten Festsetzung eine Selbstbindung dahingehend eingegangen, dass sie in den folgenden Haushaltsjahren dann auch entsprechende Auszahlungs-Planansätze bereitstellen muss.

Hinweise

Sicherstellung der Investitionsfinanzierung in künftigen Jahren

Die Gemeinde Schenklengsfeld darf Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 Absatz 2 HGO nur dann beanspruchen, wenn sie dafür Sorge tragen kann, dass die Finanzierung der aus den eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen resultierenden Investitionsauszahlungen in den künftigen Haushaltsplänen gesichert ist.

Geltungsdauer der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Zuge der Haushaltssatzung 2026 gelten gemäß § 102 Absatz 3 HGO bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 und gegebenenfalls auch noch darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2027.

Eingehen von außerplanmäßigen Verpflichtungen

Die Gemeinde Schenklengsfeld kann gegebenenfalls auch außerplanmäßige Verpflichtungen eingehen, wenn diese unvorhergesehen und unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.

Bad Hersfeld, 22. Juni 2026

3.50-11.90.21/19-3

Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg

Dienstsiegel

gez. Warneck
Torsten Warnecke

G E N E H M I G U N G

Gemäß § 97a, Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung 2026 von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden

dürfen, in Höhe von maximal

--1.750.000,00 Euro

(in Worten: Eine Million siebenhundertfünfzigtausend Euro)

Hinweise

Nachrangigkeit von Liquiditätskrediten

Liquiditätskredite dürfen gemäß § 105 Absatz 1, Satz 1 HGO nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Gemeindekasse keine anderen Mittel zur Liquiditätssicherung zur Verfügung stehen.

Rückführung beanspruchter Liquiditätskredite bis zum Jahresende 2026

Der Gemeindevorstand hat gemäß § 105 Absatz 1, Satz 3 HGO dafür Sorge zu tragen, dass beanspruchte Liquiditätskredite spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 in voller Höhe zurückgeführt werden, um das Abrutschen in eine dauerhafte Liquiditätskreditspirale zu verhindern.

Geltungsdauer der Liquiditätskredit-Ermächtigung

Die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gilt für das Haushaltsjahr 2026 und gegebenenfalls darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2027.

Einsatz von Liquiditätskrediten für eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Investitionen

Liquiditätskredite dürfen ausnahmsweise auch für eine erforderlich werdende Vor- und Zwischenfinanzierung von geplanten Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, allerdings maximal bis zum Abschluss und der bilanziellen Aktivierung der Maßnahmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat eine Umstellung der Finanzierung auf in der Regel längerfristige Investitionskredite zu erfolgen.

Bad Hersfeld, 22. Juni 2026

3.50-11.90.21/19-3

Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg

Dienstsiegel

gez. Warnecke
Torsten Warnecke

Der Haushaltsplan der Gemeinde Schenklengsfeld ist ab sofort mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet unter

www.schenklengsfeld.de, Rubrik „Unsere Gemeinde“, „Haushalt“

gem. § 97 Abs. 4 HGO veröffentlicht.

Schenklengsfeld, 30.06.2026

 - Siegel -

 gez.
 Wenzel, Bürgermeister